Rechtsprechung
BSG, 21.01.1969 - 9 RV 14/67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R
Zugunstenverfahren - Rücknahme - Vertrauensschutz - unmittelbare Kriegseinwirkung …
Denn nach der Rechtsprechung des BSG sind die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Buchst e BVG nicht erfüllt, wenn sich - wie hier - ein Zivilist beim Hantieren mit Explosivkörpern verletzt, die deutsche Truppen nach einer friedensmäßigen Übung liegengelassen haben (Urteil vom 21. Januar 1969 - 9 RV 14/67 - Breithaupt 1969, 959). - BSG, 13.12.1994 - 9a RV 9/92
Versorgungsantrag - Kriegsopfer - Beweisnot
Um Zweifel zu begründen, mußten schon Tatsachen festgestellt werden, die darauf hindeuteten, daß kein Geschoß, sondern ein nichtmilitärischer Sprengkörper oder Übungsmunition, etwa eine Platzpatrone, explodiert war (vgl BSG Urteil vom 21. Januar 1969 - 9 RV 14/67 -, Breithaupt 1969, 559). - BSG, 17.12.1997 - 9 RV 9/96
Kriegerische Vorgänge iS. des § 5 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 2 BVG
Ein Zusammenhang mit lediglich militärischen Vorgängen, die auch in Friedenszeiten üblich sind, reicht nicht aus, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1969 - 9 RV 14/67 - (Breithaupt 1969, 959 ff) für den Fall entschieden hat, daß ein Zivilist sich beim Hantieren mit liegengelassenen Platzpatronen nach einer friedensmäßigen Übung eines deutschen Truppenteils verletzt hatte. - LSG Baden-Württemberg, 22.04.1994 - L 8 V 1893/93
Verletzung; Polen; Kriegseinwirkung; Unmittelbar; Bundesversorgungsgesetz; …
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