Rechtsprechung
BSG, 14.11.1961 - 9 RV 1434/59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,6664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Heilbehandlung
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a V 1/06 R
Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - serbischer Staatsangehöriger mit …
Solange die Anerkennung eines Leidens als Schädigungsfolge besteht, ist bei der Entscheidung über die Gewährung von Heilbehandlung (hier im Rahmen eines Anspruchs auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens) von dieser Anerkennung auszugehen (so schon BSG, Urteil vom 14.11.1961 - 9 RV 1434/59, BSGE 15, 228, 229 = SozR Nr. 1 zu § 10 BVG). - BSG, 08.08.1984 - 9a RVg 5/83
Versorgung für abgelaufene Zeiträume - Anerkennung einer Gesundheitsstörung - …
Ebenso wie ein selbständiger Verfügungssatz, daß eine bestimmte Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge anerkannt wird, mit der Rechtsverbindlichkeit des Verwaltungsaktes (…vgl BSG vom 22.6.1967 9 RV 188/66 = BSGE 27, 22 = SozR Nr. 59 zu § 77 SGG) wirkt ein Urteil entsprechenden Inhaltes mit der Rechtskraft zeitlich unbegrenzt verbindlich, wenn später wegen derselben Gesundheitsschäden eine Heilbehandlung als Versorgungsleistung begehrt wird (vgl BSG vom 14.11.1961 9 RV 1434/59 = SozR Nr. 1 zu § 10 BVG).