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   BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95   

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https://dejure.org/1997,12133
BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95 (https://dejure.org/1997,12133)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 9 RV 25/95 (https://dejure.org/1997,12133)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 (https://dejure.org/1997,12133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Besonderes berufliches Betroffensein - Wahrscheinlichkeitsprognose bei angestrebten Mangelberuf - Fluglotse - Verkehrspilot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgung nach Beendigung des Wehrdienstes für eine erlittene Wehrdienstbeschädigung; Anspruch auf Grundrente auf Grund einer Wehrdienstbeschädigung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 25 von Hundert; Voraussetzungen für eine Höherbewertung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Die Wahrscheinlichkeit ist zu bejahen, wenn mehr Gesichtspunkte für als gegen den Ursachenzusammenhang sprechen (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).

    Für die danach erforderliche Feststellung muß der hypothetische Verlauf der beruflichen Entwicklung des Geschädigten nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder Nichteintritts von Tatsachen bzw Ereignissen, die dafür von Bedeutung sind, gedanklich nachvollzogen werden (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).

  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Derartige Prognosen können im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (BSGE 63, 47, 49; 65, 84, 86; BSG , Urteil vom 30. September 1980 - 10 RV 57/79 - VersorgB 1981, 47; BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47).

    Er hat lediglich zu prüfen, ob die Wertung verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, dh, ob das Tatsachengericht zB einen ordnungsgemäß ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat, bei den daraus gezogenen Schlüssen keine Denkgesetze verletzt oder den Ursachenzusammenhang willkürlich bejaht oder verneint hat (vgl hierzu BSGE 63, 47, 49f).

  • BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72

    Nachträgliche Berufsbeeinträchtigung durch neue schädigungsunabhängige Leiden

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) liegt eine besondere berufliche Betroffenheit auch vor, wenn ein beruflich-wirtschaftlicher Nachteil erst durch das Zusammenwirken von Schädigungsfolgen und später aufgetretenen schädigungsunabhängigen Ereignissen eingetreten ist und hierfür die Schädigungsfolgen von wesentlicher Bedeutung gewesen sind (vgl BSGE 36, 285, 288f = SozR § 30 BVG Nr. 69; BSGE 41, 70, 77f = SozR 3100 § 30 Nr. 11; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 1).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Derartige Prognosen können im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (BSGE 63, 47, 49; 65, 84, 86; BSG , Urteil vom 30. September 1980 - 10 RV 57/79 - VersorgB 1981, 47; BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95

    Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Lediglich Beweiserleichterungen, die die Rechtsprechung für besondere Fälle des Berufsschadensausgleichs gewährt, gelten in Fällen beruflicher Betroffenheit nicht (vgl BSG SozR 3-3100 § 30 Nr. 15).
  • BSG, 30.09.1980 - 10 RV 57/79

    Wahrscheinlicher Berufsweg und tatsächliche Feststellung - individualisierende

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Derartige Prognosen können im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (BSGE 63, 47, 49; 65, 84, 86; BSG , Urteil vom 30. September 1980 - 10 RV 57/79 - VersorgB 1981, 47; BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • LSG Bremen, 11.07.1995 - L 3 V 22/91

    Besonderes berufliches Betroffensein - MdE 20 vH - angestrebter Beruf -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Rechtszug: vorgehend SG Bremen 1991-05-16 S 3 V 242/86 vorgehend LSG Bremen 1995-07-11 L 3 V 22/91.
  • BSG, 13.08.1986 - 9a RV 12/84

    Besonderes berufliches Betroffensein eines Richters - Durchschnittseinkommen für

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Dabei können als Ursache im versorgungsrechtlichen Sinne die Schädigungsfolgen auch dann angesehen werden, wenn sie lediglich eine annähernd gleichwertige Mitbedingung neben anderen Umständen waren (vgl BSG Urteil vom 13. August 1986 - 9a RV 12/84 in VersorgungsB 1987, 11; BSG Urteil vom 16. März 1982 - 9a/9 RV 39/81 - unveröffentlicht; sowie Vorberg/van Nuis, Das Recht der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, IV. Teil - Beschädigtenversorgung - Aufl 1970/71 (Stand 1981), § 30, 2 Anm II 2 S 20 ff).
  • BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 39/81

    Besonderes berufliches Betroffensein - gleichwertige Mitursache

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Dabei können als Ursache im versorgungsrechtlichen Sinne die Schädigungsfolgen auch dann angesehen werden, wenn sie lediglich eine annähernd gleichwertige Mitbedingung neben anderen Umständen waren (vgl BSG Urteil vom 13. August 1986 - 9a RV 12/84 in VersorgungsB 1987, 11; BSG Urteil vom 16. März 1982 - 9a/9 RV 39/81 - unveröffentlicht; sowie Vorberg/van Nuis, Das Recht der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, IV. Teil - Beschädigtenversorgung - Aufl 1970/71 (Stand 1981), § 30, 2 Anm II 2 S 20 ff).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 25/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) liegt eine besondere berufliche Betroffenheit auch vor, wenn ein beruflich-wirtschaftlicher Nachteil erst durch das Zusammenwirken von Schädigungsfolgen und später aufgetretenen schädigungsunabhängigen Ereignissen eingetreten ist und hierfür die Schädigungsfolgen von wesentlicher Bedeutung gewesen sind (vgl BSGE 36, 285, 288f = SozR § 30 BVG Nr. 69; BSGE 41, 70, 77f = SozR 3100 § 30 Nr. 11; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 1).
  • FG Hamburg, 28.11.1989 - V 242/86
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Die Feststellung des Ursachenzusammenhangs ist - jedenfalls wenn es um die Anwendung des § 30 Abs. 2 BVG bzw die für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich zu treffende Prognose geht - wie die Feststellung einzelner für den Ursachenzusammenhang bedeutsamer Umstände Aufgabe der Tatsachengerichte (BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 25/95; BSG, Urteil vom 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R).

    Für diese Prognose haben die Tatsachegerichte die für und gegen den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 25/95).

    Bei der Feststellung des Ursachenzusammenhangs steht den Tatsachengerichten ein Wertungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 25/95; BSG, Urteil vom 29.07.1998-B9V 10/97 R).

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer

    Diese Prognose gehört nicht zur Rechtsanwendung, kann im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - VersorgVerw 1998, 13).

    Wenn mehrere Bedingungen gleichwertig oder annähernd gleichwertig zum Erfolg beigetragen haben, ist jede von ihnen Ursache iS des Versorgungsrechts (vgl zB Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - in VersorgVerw 1998, 13).

  • LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21

    Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw.

    Haben dagegen überwiegend schädigungsunabhängige Faktoren das Erreichen des angestrebten Berufsziels verhindert, scheidet eine Höherbewertung des GdS aus, weil die betroffene Person nicht "infolge der Schädigung" gehindert ist, den angestrebten Beruf auszuüben (BSG, Urt. v. 28.5.1997 - 9 RV 25/95, juris).

    Die Feststellung des Ursachenzusammenhangs ist - jedenfalls, wenn es um die Anwendung des § 30 Abs. 2 BVG bzw. die für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich zu treffende Prognose geht - wie die Feststellung einzelner für den Ursachenzusammenhang bedeutsamer Umstände Aufgabe der Tatsachengerichte (BSG, Urt. v. 29.7.1998 - B 9 V 10/97 R, juris; BSG, Urt. v. 28.5.1997 - 9 RV 25/95, juris).

    Für diese Prognose haben die Tatsachengerichte alle für und gegen den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände wertend gegeneinander abzuwägen (BSG, Urt. v. 28.5.1997 - 9 RV 25/95, juris; vgl. Hase/Preuß in: Ruland/Becker/Axer, Sozialrechtshandbuch [SRH], 7. Aufl. 2022, Kap. 26 Rn. 88).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - L 13 VG 64/15
    Jedenfalls nach den Ausführungen von Dr. P kommt hier eine wesentliche Ursächlichkeit der anerkannten Schädigungsfolgen für das Ausscheiden des Klägers aus seinem Beruf in Betracht (vgl. zum Wesentlichkeitsbegriff im Rahmen von § 30 Abs. 2 BVG BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 25/95, juris Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2002 - L 4 VS 4/01

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Nachschaden - schädigungsbedingter

    Wenn mehrere Bedingungen gleichwertig oder annähernd gleichwertig zum Erfolg beigetragen haben, ist jede von ihnen Ursache i.S. des Versorgungsrechts (BSG, Urteil vom 28.05.1997, Az.: 9 RV 25/95, VersorgVerw 1998, S.13).

    Dabei ist der Kausalzusammenhang nicht anders zu beurteilen als der hypothetische Kausalverlauf beim Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BVG (BSG, Urteil vom 28.05.1997, Az: 9 RV 25/95 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 10 VE 65/15
    Für die danach erforderliche Feststellung muss der hypothetische Verlauf der beruflichen Entwicklung des Geschädigten nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder Nichteintritts von Tatsachen bzw. Ereignissen, die dafür von Bedeutung sind, gedanklich nachvollzogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 unter Hinweis auf SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2020 - L 10 VE 55/19
    Für die danach erforderliche Feststellung muss der hypothetische Verlauf der beruflichen Entwicklung des Geschädigten nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder Nichteintritts von Tatsachen bzw. Ereignissen, die dafür von Bedeutung sind, gedanklich nachvollzogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1997, 9 RV 25/95).
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