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   BSG, 17.03.1970 - 9 RV 328/68   

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BSG, 17.03.1970 - 9 RV 328/68 (https://dejure.org/1970,1055)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1970 - 9 RV 328/68 (https://dejure.org/1970,1055)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1970 - 9 RV 328/68 (https://dejure.org/1970,1055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung des Instanzgerichtes an die rechtlichen Erwägungen des Revisionsgerichtes - Absprechen der besonderen Berufsbetroffenheit - Notwendige Feststellungen an eine Schädigung im Sozialrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 74
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.05.1969 - 9 RV 548/67

    Zur Berechnung des Berufsschadensausgleiches bei Übernahme einer relativ kurz

    Auszug aus BSG, 17.03.1970 - 9 RV 328/68
    Dieser Berufsschaden ist dann aber auch im Falle des § 6 DVO unabhängig von einer späteren Vertreibung zu berücksichtigen, es sei denn, es wären Anhaltspunkte dafür gegeben, daß die erreichte Berufsstellung bis zum Eintritt der Schädigung aus anderen Gründen vom Beschädigten nicht mehr behauptet werden konnte (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 6. Mai 1969 - 9 RV 548/67).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Die zweite Entscheidung war eine Zurückverweisungsentscheidung, in der der 14. Senat seine Rechtsposition zur Heilung eines Anhörungsmangels in der wiedereröffneten Tatsacheninstanz ausschließlich im Rahmen rechtlich nicht verbindlicher Hinweise an das LSG zur weiteren Sachbehandlung (sog "Segelanweisungen"; vgl BSG Urteil vom 17.3.1970 - 9 RV 328/68 - BSGE 31, 74 = SozR Nr. 13 zu § 170 SGG) dargelegt hatte.
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Hinweise zum weiteren Verfahren (dazu BSG, Urteil vom 17.3.1970 - 9 RV 328/68 = BSGE 31, 74, 75 = SozR Nr. 13 zu § 170 SGG) unterfallen nicht der Bindungswirkung des § 170 Abs. 5 SGG.
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Hinweise zum weiteren Verfahren unterfallen nicht der Bindungswirkung des § 170 Abs. 5 SGG (BSG, Urteil vom 17. März 1970 - 9 RV 328/68 -, Juris Rz. 11; Beschluss vom 27. Mai 2011 - B 11 AL 151/10 B -, Juris Rz. 3; Leither in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 170 Rz. 9).
  • BSG, 27.05.2011 - B 11 AL 151/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Bindung an die

    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, das LSG hätte die Bindung an die rechtliche Beurteilung des BSG nicht beachtet, muss folglich in der Beschwerdebegründung dargestellt werden, welche rechtliche Beurteilung das Revisionsgericht getroffen hat und inwieweit diese rechtliche Beurteilung der Aufhebung des Berufungsurteils zu Grunde lag, für die aufhebende Entscheidung also kausal geworden ist (vgl BSGE 31, 74, 75 = SozR Nr. 13 zu § 170 SGG; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 170 RdNr 10a; Lüdtke in Handkommentar SGG, 3. Aufl 2009, § 170 RdNr 16 ff - zur Abgrenzung tragende Gründe und so genannte "Segelanweisungen") .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Zur Bindungswirkung von rechtlichen Beurteilungen in Zurückverweisungen (insoweit gelten für Zurückverweisungen durch das LSG an das SG dieselben Maßstäbe wie im Revisionsverfahren, hierzu nur Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., § 159 Rn. 6a) hat das BSG bereits im (vom SG zu Unrecht zum Beleg seiner Rechtsauffassung aufgeführten) Urteil vom 17.03.1970 - 9 RV 328/68 - ausgeführt: "Zwar ist das Gericht, an das die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen worden ist, bei seiner Entscheidung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (§ 170 Abs. 4 SGG) nur insoweit gebunden, als sie der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt ist.
  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 744/71

    Durch Vertreibung verlorengegangene Berufsstellung

    Unter Hinweis auf das Urteil des 9 Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. März 1970 (BSG 31, 74) ist das LSG der Auffassung, daß bei der Berechnung des Berufsschadensausgleichs K. als selbständiger Landwirt, also gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 BVG in der jeweils gültigen Fassung (DVO) einzustufen sei und daher als Durchschnittseinkommen dasjenige der Besoldungsgruppe A 7 BBesG zugrunde gelegt werden müsse.

    Der 9. Senat des BSG hat unter Aufgabe seiner Rechtsprechung (BSG 31, 74) mit Urteil vom 6. Juli 1972 (9 RV 668/71 - noch nicht veröffentlicht -) ausgesprochen, daß der Berufsschadensausgleich nicht nach der durch Vertreibung verlorenen Berufsstellung eines selbständigen Landwirts zu berechnen ist, wenn der Beschädigte infolge der Vertreibung nach seinen Berufs- und Lebensverhältnissen in der Zeit, für die er diese Leistung begehrt, nicht wahrscheinlich wieder selbständiger Landwirt wäre.

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95

    Anspruch eines niedergelassenen Arztes für Chirurgie auf Erstattung der auf

    Denn die dort für den Fall der Zurückverweisung vorgeschriebene Bindung an die rechtliche Beurteilung des BSG beschränkt sich auf die der Aufhebung zugrunde liegenden Rechtsausführungen und erstreckt sich nicht auf bloße Hinweise zum weiteren Verfahren (BSGE 31, 74, 75 = SozR Nr. 13 zu § 170 SGG).
  • SG Düsseldorf, 08.08.2019 - S 25 AS 2743/19
    Warum die angeblichen Er-mittlungen - die im Übrigen das LSG NRW ohnehin nicht der ersten Instanz vorschreiben kann (denn eine Bindungswirkung für die weitere Behandlung der Sache besteht nicht, so BSGE 31, 74, 75) - vor dem Hintergrund dieser langen Zeitspanne nicht selbst vorge-nommen hat, ist den Ermessensgründen nicht zu entnehmen.
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 124/74

    Sachaufklärung der Tatsachen

    nur die nach@462Abs"1 Nr, 2 secaFstatthafte Revision hat der Senat - unabhängig vom Rügevorbringen des Beklagten - das angefochtene Urteil in vollem Umfang materiell-rechtlich nach2uprüfen (vgl° BSG 5, 480, 186), Diese Prüfung ergibt hinsichtlich der vom Kläger bis zur Einberufung inne- gehabtén Berufsstellung als selbständiger Landwirt ("vor der Schädigung ausgeübter Beruf" - erste Alternative des 5 50 Abso 2 Satz 1 BVG), daß es insoweit - entgegen der vom LSG übereinstimmend mit dem BSG-Urteil vom 47, März 1970 (BSG 31, 74 ff) zu 5 50 Abs, 4 BVG vertretenen Auffassung (siehe aber später BSG 54, 216) - nicht entscheidend darauf ankommt, in welcher zeitlichen Reihenfolge die gesundheitliche Schädigung einerseits und der auf Vertreibung und/oder Enteignung beruhende, also schädigungsunabhängige Verlust der Berufsstellung andererseits sich ereignet haben" Nach der neueren Rechtsprechung des 40, Senats hat mit der Ein» fügung des "derzeitigen" Berufe in die Tatbestandsmerkmalc des ü 50 Abs, 2 BVG die früher als maßgebend erachtete Gegenüberstellung des Zustandes vor der Schädigung mit demjenigen unmittelbar nach der Schädigung ihre Bedeutung verloren (BSG 56, 285, 289f = SozR Nrs 69 zu 5 50 BVG); daher kann die Frage der MdB-Höherbewertung für den Zeitpunkt und unter den Verhältnissen der Schädigung nicht stets abschließend beurteilt werden; vielmehr sind auch nach der Schädigung eintretende Ereignisse beruflicher, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Art zu berücksichtigen und auf ihre ursächliche Bedeutung für das geltend gemachte berufliche Betroffensein zu prüfen (BSG 57, 80, 84, 85 = SozR 5400 8 50 Nr, 1), Ob diese Rechtsprechung auch immer dann gilt, wenn ein besonderes Betroffensein in dem bereits vor der Schädigung ausgeübten Beruf zu prüfen ist, kann dahingestellt ...?.
  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 484/70

    Vertreibung eines selbständigen Landwirts - Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung

    Der Senat hat seinen im Urteil vom 1970-03-17 9 V 328/68 = BSGE 31, 74 vertretenen Standpunkt überprüft und ist dabei - übereinstimmend mit dem Urteil des 10. Senats vom 1970-09-16 10 RV 627/68 = BSGE 32, 1 - zu dem Ergebnis gelangt, daß es für den Anspruch auf Berufsschadensausgleich vertriebener Landwirte nicht auf irgendwann einmal in der Vergangenheit entstandene Schäden ankommen kann, sondern daß diese Leistung einen aktuellen Einkommensverlust ausgleichen soll, der in der vom erhobenen Ausgleichsanspruch erfaßten Zeit besteht.
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