Rechtsprechung
   BSG, 05.04.1974 - 9 RV 54/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3026
BSG, 05.04.1974 - 9 RV 54/73 (https://dejure.org/1974,3026)
BSG, Entscheidung vom 05.04.1974 - 9 RV 54/73 (https://dejure.org/1974,3026)
BSG, Entscheidung vom 05. April 1974 - 9 RV 54/73 (https://dejure.org/1974,3026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,3026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ersatzanspruch der Krankenkassen - Behandlung anerkannter Schädigungsfolgen - Sonderanfertigung eines Brillengestelles

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenkasse - Ersatzanspruch - Brillengestell - Sonderanfertigung - Schädigungsfolgen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01 KR R

    Krankenkasse - Kostentragung - Kostenbeteiligung - Beschädigter - Heilbehandlung

    Nach der Rechtsprechung des BSG umfasst der Heilbehandlungsanspruch nach § 10 Abs. 1 BVG den durch schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen bedingten Mehraufwand der schädigungsbedingten Behandlung nur, wenn die als Heilbehandlung gewährte Gesamtleistung unteilbar ist; letzteres hängt nicht von der Art der Durchführung der Behandlung, sondern davon ab, ob eine sachliche und rechnerische Abgrenzung ausscheidet (vgl BSG Urteile vom 16. März 1978 - 10 RV 29/77 - SozR 3100 § 18 Nr. 5, vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 31/93 - SozR 3-3100 § 18c Nr. 2 und vom 22. August 2001 - B 3 KR 9/00 R - SozR 3-3100 § 18c Nr. 4 zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Versorgungsträger; vgl auch BSG Urteile vom 5. April 1974 - 9 RV 54/73 - SozR 3100 § 19 Nr. 1 und vom 24. März 1977 - 10 RV 71/76 - SozR 3100 § 19 Nr. 4 - zum Ersatzanspruch der Krankenkasse, wenn nur der Mehraufwand für eine von der Krankenkasse geschuldete Leistung schädigungsbedingt ist).
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01.KR R

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Versorgungsträgers für

    Nach der Rechtsprechung des BSG umfasst der Heilbehandlungsanspruch nach § 10 Abs. 1 BVG den durch schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen bedingten Mehraufwand der schädigungsbedingten Behandlung nur, wenn die als Heilbehandlung gewährte Gesamtleistung unteilbar ist; letzteres hängt nicht von der Art der Durchführung der Behandlung, sondern davon ab, ob eine sachliche und rechnerische Abgrenzung ausscheidet (vgl BSG Urteile vom 16. März 1978 - 10 RV 29/77 - SozR 3100 § 18 Nr. 5, vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 31/93 - SozR 3-3100 § 18c Nr. 2 und vom 22. August 2001 - B 3 KR 9/00 R - SozR 3-3100 § 18c Nr. 4 zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Versorgungsträger; vgl auch BSG Urteile vom 5. April 1974 - 9 RV 54/73 - SozR 3100 § 19 Nr. 1 und vom 24. März 1977 - 10 RV 71/76 - SozR 3100 § 19 Nr. 4 - zum Ersatzanspruch der Krankenkasse, wenn nur der Mehraufwand für eine von der Krankenkasse geschuldete Leistung schädigungsbedingt ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 V 10/03
    Für die hier relevante Fallkonstellation hat das BSG auf eine bereits vorliegende Rechtsprechung verwiesen (vgl. BSG SozR 3100 § 19 Nr. 4 und BSG SozR 3100 § 19 Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht