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   BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78   

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https://dejure.org/1979,13523
BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78 (https://dejure.org/1979,13523)
BSG, Entscheidung vom 19.09.1979 - 9 RV 66/78 (https://dejure.org/1979,13523)
BSG, Entscheidung vom 19. September 1979 - 9 RV 66/78 (https://dejure.org/1979,13523)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78
    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Begriff "besondere Härte" um einen durch die Gerichte voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt (so BSGE 27, 75, 76; 27"286, 287; ...5-.

    kann nur bejaht werden, wenn für einen Anspn1ch auf Versorgung" nicht alle Tatbestandsmerkmale, die das Gesetz aufstellt, verwirklicht sind und wenn der Antragsteller dadurch besonders hart getroffen wird (BSGE 27, 75, 78; 27, 288).

  • BSG, 22.01.1965 - 10 RV 1035/62

    Zur Erhöhung eines Rentenanspruchs aufgrund Minderung der Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78
    Sie wollen die Fälle erfassen, in denen es den Hinterbliebenen nicht mehr möglich ist, sich nach dem Tod des Beschädigten einen sogenannten Zugunstenbescheid erteilen zu lassen und damit die Richtigstellung einer Sachlage herbeizuführen, die durch ältere Verwaltungsentscheidungen fälschlich beeinflußt war (BSGE 22, 210).
  • Drs-Bund, 22.10.1975 - BT-Drs 7/4193
    Auszug aus BSG, 19.09.1979 - 9 RV 66/78
    Wegen dieses Beweggrundes erschien eine Versorgung der Hinterbliebenen von Beschädigten, die nicht an den Folgen ihrer Schädigung gestorben sind, nur gerechtfertigt, wenn die erlittene Schädigung die Versorgung gemindert hat (so die Bundesregierung in der Begründung zur Änderung des 5 48 Abs. 1 BVG durch das HStrukth BT-Drs 7/4127, II Besonderer Teil - Art. 22 zu 5 1 Nr. 4, S. 553 Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs 7/4193, S. 18; vgl auch Begründung zum 10. Aan-KOV vom 10. August 1978, BT-Drs 8/1735, S. 19).
  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12

    Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel

    Ohne die Begrenzung des Verwaltungsermessens auf krasse Ausnahmen wäre die Ermächtigung zum Verwaltungsermessen dazu angetan, die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu sprengen (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.1979, Az.: 9 RV 66/78, und vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98; Urteil des Senats vom 26.09.2012, Az.: L 15 VK 12/10).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 15 VS 17/13

    Zur Versorgung mit Arzneimitteln als Pflichtleistung gem. § 11 BVG und im Weg des

    Ohne die Begrenzung des Verwaltungsermessens auf krasse Ausnahmen wäre die Ermächtigung zum Verwaltungsermessen dazu angetan, die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu sprengen (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.1979, Az.: 9 RV 66/78, und vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98; Urteil des Senats vom 26.09.2012, Az.: L 15 VK 12/10).
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/19

    Kein über das SGB V hinausreichender Anspruch auf Implantate im Rahmen der

    Ohne die Begrenzung des Verwaltungsermessens auf krasse Ausnahmen wäre die Ermächtigung zum Verwaltungsermessen dazu angetan, die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu sprengen (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.1979, 9 RV 66/78, und vom 21.10.1998, B 9 V 3/98).
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Einer derartigen, ohnehin mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht zu vereinbarenden Auslegung hat das BSG in einem vergleichbaren Fall, in dem von den erforderlichen 60 Monaten sogar möglicherweise 59 erreicht waren, mit Urteil vom 19.09.1979, Az.: 9 RV 66/78, eine klare Absage erteilt (erklärender Hinweis des Senats: Die damals einschlägige Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 BVG ist identisch mit § 48 Abs. 1 Satz 6 BVG heute):.
  • SG Kassel, 26.09.2013 - S 6 VE 12/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Waisenrente - geistiges Gebrechen - psychische

    Ohne die Begrenzung des Verwaltungsermessens auf krasse Ausnahmen wäre die Ermächtigung zum Verwaltungsermessen dazu angetan, die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu sprengen (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.1979, Az.: 9 RV 66/78, und vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98).
  • LSG Bayern, 26.09.2012 - L 15 VK 12/10

    Zur Erstattung von Arzneimitteln im Wege des Härteausgleichs gemäß § § 89 BVG

    Ohne die Begrenzung des Verwaltungsermessens auf krasse Ausnahmen wäre die Ermächtigung zum Verwaltungsermessen dazu angetan, die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu sprengen (vgl. BSG, Urteile vom 19.09.1979, Az.: 9 RV 66/78, und vom 21.10.1998, Az.: B 9 V 3/98).
  • SG Hildesheim, 12.11.2009 - S 27 V 18/06
    Dabei ist das Verwaltungsermessen auf krasse Ausnahmefälle begrenzt, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass diese Ermächtigung die verfassungsmäßigen Grenzen zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwal-tung sprengt (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 1979, Az.: 9 RV 66/78, SozR 3100 § 89 Nr. 8).
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