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   BSG, 25.10.1978 - 9 RV 68/77   

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BSG, 25.10.1978 - 9 RV 68/77 (https://dejure.org/1978,3390)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1978 - 9 RV 68/77 (https://dejure.org/1978,3390)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1978 - 9 RV 68/77 (https://dejure.org/1978,3390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Besondere Härte - Vorschaden am Auge - Erblindung auf dem anderen Auge

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 123
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BSG, 25.10.1978 - 9 RV 68/77
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 25. Juli 4967 (BSGE 27, 75 = SozR Nr. 4 zu 5 89 BVG) allgemein für Nachschadensfälle wie den vorliegenden die Versagung eines Härteausgleichs als nicht rechtswidrig beurteilt.
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Diese Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung des Beklagten ist von den Gerichten in vollem Umfange nachzuprüfen (BSGE 36, 143, 144 f = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG; BSG SozR 3100 § 89 Nr. 7).

    Einen Härteausgleich soll die Verwaltung allgemein gewähren können, sofern der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Gruppen mit ihren Besonderheiten übersehen oder nicht vorausgesehen oder nicht genügend differenziert geregelt hat (BSGE 27, 75, 76 f; BSG SozR 3100 § 89 Nr. 7).

    Aber auch wenn davon auszugehen ist, daß ein besonders gelagerter Fall wie der des Klägers, der mit einer entsprechenden Änderung von Konfektionskleidung nicht angemessen ausgestattet werden kann, nicht vorausgesehen worden ist, fehlt es für einen Härteausgleich an der Voraussetzung, daß eine "besondere" Härte vorliegen muß (BSG SozR 3100 § 89 Nr. 7).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 V 3/98 R

    Medizinische Fußpflege - Umfang der Heilbehandlung - Umfang der Krankenbehandlung

    Voraussetzungen für eine Ermessensleistung (vgl § 39 Erstes Buch Sozialgesetzbuch ) nach § 89 BVG ist somit, daß der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Gruppen mit ihren Besonderheiten übersehen oder nicht vorausgesehen oder nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl BSGE 27, 75, 76 ff = SozR Nr. 1 zu § 89 BVG; BSGE 47, 123, 124 ff = SozR 3100 § 89 Nr. 7; ferner Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 1996 - SozR 3-3100 § 89 Nr. 3 S 8 f).

    Die fundamentalen Vorschriften des Kriegsopferrechts dürfen durch einen Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (BSGE 47, 123, 125; Rohr/Sträßer, Bundesversorgungsrecht mit Verfahrensrecht, Stand März 1985 Anm 1 zu § 89 BVG; Fehl bei Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl 1992, RdNr 4 zu § 89 BVG).

  • BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90

    Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

    Härtefälle iS des § 89 BVG sind aber ausgeschlossen, soweit sie einer grundlegenden Wertung des Gesetzes widersprechen (BSGE 47, 123, 125; SozR 3100 § 89 Nr. 8).

    Sie hat außer dem Tod des Verlobten durch schädigende Einwirkungen iS des § 1 BVG zusätzlich als Hindernis für eine Verwirklichung der Absicht, alsbald die Ehe zu schließen, gefordert, daß Kriegsereignisse der Gründung einer Ehe entgegengestanden haben müssen; außerdem muß die verlobte Frau durch diese Einwirkung und weitere Umstände, zB durch die Sorge für ein gemeinsames Kind (BSGE 27, 286), in eine wirtschaftliche Lage geraten sein, die derjenigen der versorgungsberechtigten Witwe nahekommt (vgl Zitate in BSGE 47, 123, 125 f; zur Ähnlichkeit im Verhältnis zum gesetzlichen Anspruchstyp als Merkmal besonderer Härte: BVerfGE 60, 16, 44 = SozR 3100 § 89 Nr. 10).

  • LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12

    Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel

    Die grundlegenden Vorschriften des Kriegsopferrechts dürfen durch einen Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1978, Az.: 9 RV 68/77).
  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 259/20

    Verschlechterung am erstgeschädigten Auge nach einem weiteren Unfall am anderen

    Allerdings betrafen die o.g. Entscheidungen zur Nachschadenstheorie entweder Fälle, in denen die Schädigungen am zweiten Auge erst nach dem unfallversicherungs- bzw. versorgungsrechtlich relevanten Verlust des ersten Auges eingetreten waren (so die BSG-Urteile vom 10.12.1975 - 9 RV 112/75, vom 19.6.1962 - 11 RV 1188/60, vom 21.9.1967 - 2 RU 65/66, vom 29.5.1962 - 7/9 RV 634/60 und vom 25.10.1978 - 9 RV 68/77-, alle juris; ebenso RVA, GE Nr. 2268 - AN 1908, 571 und die Entscheidung des Großen Senats des RVG vom 5.2.1926 - RVG 6, 28) oder Fälle, in denen sich lediglich ein bereits vorbestehender Schaden, nicht aber die Unfall-/Schädigungsfolge selbst verschlechtert hatte.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R

    Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung

    Rechtsvoraussetzung für eine solche Ermessensleistung ist mithin, daß der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen übersehen oder nicht vorausgesehen oder die Ansprüche unter Beachtung dieser Besonderheiten nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl BSGE 27, 75, 76 ff = SozR Nr. 1 zu § 89 BVG; BSGE 47, 123, 124 ff = SozR 3100 § 89 Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3).
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 60/79
    - 9 RV 68/77 = BSGE 47, 425.

    Diese Rechtsvoraussetzung, die die Gerichte in vollem Umfang nachzuprüfen haben (BSGE 47, 123, 124 mN), hat die Beklagte im Falle des Klägers zu Recht verneint.

  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 15 VS 17/13

    Zur Versorgung mit Arzneimitteln als Pflichtleistung gem. § 11 BVG und im Weg des

    Die grundlegenden Vorschriften des Kriegsopferrechts dürfen durch einen Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1978, Az.: 9 RV 68/77).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VM 1/01 R

    Beitrittsgebiet - Gesundheitsschaden - Bluttransfusion - Hepatitis-C -

    Allgemein soll die Verwaltung einen Härtefallausgleich gewähren können, sofern der Gesetzgeber besondere Einzelfälle oder auch Fallgruppen mit ihren Besonderheiten übersehen, nicht vorausgesehen oder nicht genügend differenziert geregelt hat (vgl BSGE 27, 75, 76 f; BSG SozR 3100 § 89 Nr. 7; BSG SozR 3-3100 § 89 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/19

    Kein über das SGB V hinausreichender Anspruch auf Implantate im Rahmen der

    Die grundlegenden Vorschriften des Versorgungsrechts dürfen durch einen Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1978, Az.: 9 RV 68/77).
  • LSG Bayern, 20.12.2011 - L 15 VS 14/08

    Hilfsmittelversorgung - Übernahme von Reparaturkosten der behindertengerechten

  • BSG, 01.03.1989 - 2/9b RU 56/87

    Unbillige Härte iS. des § 10 Abs. 1 S. 2 der Zweiten Verordnung über die

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88

    Bewertung der schädigungsbedingten MdE

  • SG Kassel, 26.09.2013 - S 6 VE 12/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Waisenrente - geistiges Gebrechen - psychische

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen

  • BSG, 05.07.1979 - 9 RV 21/78

    Hilfsbedürftigkeit - Berücksichtigung eines Nachschadens - Hilflosigkeit als

  • LSG Bayern, 26.09.2012 - L 15 VK 12/10

    Zur Erstattung von Arzneimitteln im Wege des Härteausgleichs gemäß § § 89 BVG

  • SG Hildesheim, 12.11.2009 - S 27 V 18/06
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