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   BSG, 25.04.1978 - 9 RV 71/77   

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https://dejure.org/1978,2655
BSG, 25.04.1978 - 9 RV 71/77 (https://dejure.org/1978,2655)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1978 - 9 RV 71/77 (https://dejure.org/1978,2655)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 (https://dejure.org/1978,2655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 876
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 25.04.1978 - 9 RV 71/77
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach SGG § 67 Abs. 1 ist zu gewähren, wenn die richtig adressierte Berufungsschrift 8 Tage vor Ablauf der Berufungsfrist durch ein Versehen des Boten bei einer unzuständigen Behörde abgegeben und von dort erst nach Fristablauf an das LSG weitergeleitet worden ist (Weiterentwicklung von BSG 10.12.1974 GS 2/73 = BSGE 38, 248).

    Dieses Fehl verhalten war jedoch - entgegen der Auffassung des LSG - nicht von ausschlaggebender Bedeutung für die Fristüberschreitung; bei einer nach den Umständen dieses Falles zu erwartenden Handlungsweise des Versorgungsamts hätte der Schriftsatz noch rechtzeitig zum LSG gelangen müssen, so daß damit die Folgen des dem Kläger zuzurechnenden Fehl Verhaltens ausgeglichen worden wären (vgl. BSGE 38, 248, 262).

    Wie der erkennende Senat bereits im Zulassungsbeschluß vom 6. Oktober 1977 angedeutet hat, ist der hier zu beurteilende Sachverhalt durch Umstände gekennzeichnet, die einen solchen Verschuldensausgleich noch stärker rechtfertigen können als in den bisher vom BSG (vgl. BSGE 38, 248, 249 m.w. Nachw.; 10. Senat, Urteil vom 11. November 1976, ZfS 1977, 130) entschiedenen Fällen.

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Nach dieser Rechtsprechung, an der das BSG trotz daran geäußerter Bedenken (vgl BVerwG vom 25. November 1977 - V C 12.77 - BVerwGE 55, 62, 68 ff) festhält (vgl BSG Urteile vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 - SozR 1500 § 67 Nr. 12 und vom 22. Oktober 1986 - 9a RV 43/85 - SozR 1500 § 61 Nr. 1), ist berücksichtigen, dass es für die Vorwerfbarkeit der Fristversäumnis auch auf die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Bildungsgrad und Rechtserfahrung, ankommt und insoweit die besondere Situation der Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren in Betracht zu ziehen ist (vgl BSG aaO BSGE 38, 248, 259 = SozR 1500 § 67 Nr. 1).
  • BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87

    Anforderungen für eine Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT - Voraussetzungung

    Wenn im übrigen vorliegend die Fristversäumung allein darauf zurückzuführen ist, daß die sonst zuverlässige, erfahrene, sieben Jahre auf diesem Gebiet tätige Angestellte R ausnahmsweise irrtümlich unter Mißachtung der gegebenen Anweisung das angefochtene Urteil nicht nach S übersandt, sondern zwischen Kostenrechnungen abgelegt und unbeachtet gelassen hat, Frau R auch regelmäßig und ohne Beanstandungen durch einen Volljuristen überwacht worden ist, wie es sich im einzelnen aus den eidesstattlichen Versicherungen der Angestellten R und des Assessors A ergibt, dann scheidet auch insoweit ein Verschulden des Klägers und seiner zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten aus (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO, 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und 19. Oktober 1971 - 4 AZR 41/71 - AP Nr. 57 zu § 233 ZPO, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 - AP Nr. 2 zu § 233 ZPO 1977 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 233 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen).
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