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   BSG, 09.05.1979 - 9 RV 71/78   

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https://dejure.org/1979,2156
BSG, 09.05.1979 - 9 RV 71/78 (https://dejure.org/1979,2156)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1979 - 9 RV 71/78 (https://dejure.org/1979,2156)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1979 - 9 RV 71/78 (https://dejure.org/1979,2156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Fortfall der besonderen beruflichen Betroffenheit, (20%-Klausel), wegen dauerhafter Einkommensverbesserung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Eine "besondere" berufliche Schädigung muss sich naturgemäß deutlich vom Ausmaß der nach Anforderungen des allgemeinen Erwerbslebens bewerteten Beeinträchtigung abheben (BSGE 21, 263 f; BSG, Urteil vom 09.05.1979 - 9 RV 71/78).

    Erforderlich ist eine außergewöhnliche Schädigung (BSG, Urteil vom 09.05.1979 - 9 RV 71/78).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 1/97 R

    Besondere berufliche Betroffenheit - Zeitpunkt der Höherbewertung der MdE -

    Wenn eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei dem Erlaß des Verwaltungsaktes, mit dem die bbB anerkannt worden ist, eingetreten ist, kann zwar gemäß § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren (SGB X) - auch nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - die nach § 30 Abs. 2 BVG erhöhte MdE von der Versorgungsverwaltung herabgesetzt werden, zB weil die Einkommensminderung, die der Anerkennung der bbB zugrunde lag, inzwischen ausgeglichen oder erheblich geringer geworden ist (vgl BSG SozR 3100 § 62 Nr. 17 und BSG, Urteil vom 9. Mai 1979 - 9 RV 71/78, ZfS 1979, 372).

    Sie muß allerdings etwa 20 % betragen (vgl BSGE 29, 139, 143 = SozR Nr. 37 zu § 30 BVG; BSG SozR 3100 § 30 Nrn 22 und 36 sowie BSG ZfS 1979, 372 ff).

  • LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13

    Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch

    Soweit das besondere berufliche Betroffensein in den mit der Schädigung verbundenen Nachteilen besteht, müssen diese Nachteile zu einer erheblich höheren Erwerbsminderung als nach der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Arbeitsleben führen (BSG, Urteil vom 09.05.1979 - 9 RV 71/78).
  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 36/82

    Zur Rechtslage, wenn wegen der Aufwendung außergewöhnlicher Energie besonderes

    des erkennenden Senats vom 9. Mai 1979 - 9 RV 71/78 - : ZfS 1979, 372).
  • LSG Bayern, 19.10.2004 - L 15 VH 2/01

    Anerkennung einer Erhöhung des Augeninnendrucks als weitere Schädigungsfolge und

    Ein sozial nicht mehr gleichwertiger Beruf und damit ein "sozialer Abstieg" wird von der Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.1969, BSGE 29, 139 und 09.05.1979 - 9 RV 71/78) im allgemeinen dann angenommen, wenn eine erhebliche finanzielle Einkommenseinbuße in Kauf genommen werden muss.
  • SG Augsburg, 16.06.2011 - S 5 VU 2/10
    Soweit das besondere berufliche Betroffensein in den mit der Schädigung verbundenen Nachteilen besteht, müssen diese Nachteile zu einer erheblich höheren Erwerbsminderung als nach der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Arbeitsleben führen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 09.05.1979, 9 RV 71/78).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1982 - 8 B 22/82

    Vorläufiger Rechtsschutz bei einer Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt;

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  • LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21

    Voraussetzungen der Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bzw.

    Erforderlich ist eine außergewöhnliche Schädigung (BSG, Urt. v. 9.5.1979 - 9 RV 71/78, juris).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 46/82

    Witwenbeihilfe - nicht unerhebliche Beeinträchtigung der

    Gleiches gilt für die Bemessung eines wirtschaftlichen Schadens, der ein besonderes berufliches Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG anzeigt (vgl BSG vom 1979-05-09 9 RV 71/78 = ZfS 1979, 372).
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