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   BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94   

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https://dejure.org/1995,1854
BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 (https://dejure.org/1995,1854)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 (https://dejure.org/1995,1854)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 9 RVg 1/94 (https://dejure.org/1995,1854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Härteregelung - Entschädigung - Verkehrsteilnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 11 § 10a; PflVG § 12
    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der Härteregelung des § 10a OEG bei Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1048
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 1/89

    Beweiswürdigung bei der Opferentschädigung

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Der Vorsatz muß sich nur auf den Angriff als solchen, nicht aber auf den entstandenen Körperschaden gerichtet haben (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1).

    Dies ist für die Entschädigung nach dem OEG nicht entscheidend (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1).

  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Schon der engere Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges ist selbst dann erfüllt, wenn das Fahrzeug als Waffe oder Werkzeug vorsätzlich gegen einen Menschen gerichtet wird (BGHZ 37, 311 f) und auch dann, wenn es mit abgestellten oder auch defektem Motor als Gefahrenquelle im Straßenverkehr weiterwirkt (BGHZ 29, 163; BGH NJW 1957, 1878).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Es kann offenbleiben, ob im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfG NJW 1995, 1141 = NVwZ 1995, 576) zur Erfüllung des Nötigungstatbestandes durch Sitzblockaden an dieser strafrechtlichen Einordnung festzuhalten ist.
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Schon der engere Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges ist selbst dann erfüllt, wenn das Fahrzeug als Waffe oder Werkzeug vorsätzlich gegen einen Menschen gerichtet wird (BGHZ 37, 311 f) und auch dann, wenn es mit abgestellten oder auch defektem Motor als Gefahrenquelle im Straßenverkehr weiterwirkt (BGHZ 29, 163; BGH NJW 1957, 1878).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Es genügt, daß das Handeln des Angreifers vorsätzlich und auf Rechtsbruch gerichtet ist (vgl dazu neuerdings BSG Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 4/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56

    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Schon der engere Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges ist selbst dann erfüllt, wenn das Fahrzeug als Waffe oder Werkzeug vorsätzlich gegen einen Menschen gerichtet wird (BGHZ 37, 311 f) und auch dann, wenn es mit abgestellten oder auch defektem Motor als Gefahrenquelle im Straßenverkehr weiterwirkt (BGHZ 29, 163; BGH NJW 1957, 1878).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RVg 1/83

    Vorsätzlicher tätlicher Angriff - Feindselige Willensrichtung - Person als Ziel -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Es reicht aus, wenn das Opfer dem gegen ihn gerichteten körperlichen Angriff durch Ausweichen oder Flucht entgehen will und dabei zu Schaden kommt (vgl BSGE 56, 234 = SozR 3800 § 1 Nr. 4; Wilke/Sailer, Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG RdNr 6).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 - ist der zuständige Unfallversicherungsträger verurteilt worden, den Unfall der Klägerin als Arbeitsunfall anzuerkennen.
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Entscheidend ist allein, ob der Schadensfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer dekkungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht, ob sich also die von dem Kraftfahrzeug als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadensablauf ausgewirkt hat (vgl BGHZ 75, 45, 48; 78, 52, 54 f; BGHR BGB § 840 Abs. 3 Tiergefahr 1 = MDR 1995, 42).
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94
    Entscheidend ist allein, ob der Schadensfall mit dem Gefahrenbereich, für den der Versicherer dekkungspflichtig ist, in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang steht, ob sich also die von dem Kraftfahrzeug als solchem ausgehende Gefahr auf den Schadensablauf ausgewirkt hat (vgl BGHZ 75, 45, 48; 78, 52, 54 f; BGHR BGB § 840 Abs. 3 Tiergefahr 1 = MDR 1995, 42).
  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper eines anderen kann auch schon bei einem physisch vermittelten Zwang vorliegen, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung zwischen Täter und Opfer kommen muss (vgl etwa BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237 ; BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 ).

    Entsprechendes gilt für das absichtliche Versperren eines Fahrradweges, das im Falle der Kollision mit einer erheblichen Verletzungsgefahr für das Opfer verbunden ist (vgl BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2) , sowie für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe einer anderen Person (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 57; BSG Urteil vom 28.5.1997 - 9 RVg 1/95 - USK 9714; vgl auch BSG Urteil vom 24.4.1991 - 9a/9 RVg 1/89 - SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S 3 f).

    Demgegenüber hat der Senat bei der Bewertung einer Blockade des Fahrwegs einer Fahrradfahrerin maßgeblich auf den Vorsatz der Täter, den Weg durch aktives Verhalten zu versperren, und auf die damit einhergehende ernsthafte Verletzungsgefahr im Falle einer Kollision abgestellt (BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 f; mangels entsprechender Feststellungen offen gelassen durch BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 S 20 f ).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    In der Regel reicht danach der vorsätzliche rechtswidrige Angriff gegen die körperliche Integrität oder die körperliche Bewegungsfreiheit aus, um den Tatbestand (des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG) zu erfüllen (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 f).

    Denn der Vorsatz des Täters muss sich nicht auf die eingetretene Schädigung beziehen (vgl BSG, Urteil vom 24.4.1991 - 9a/9 RVg 1/89 - SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S 4; BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2; BSG, Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 57).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Vielmehr reicht auch die Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit einer anderen Person, etwa durch plötzliches (physisches) Versperren eines (Rad-)Fahrweges, wenn das Opfer dadurch zum Ausweichen oder zur Flucht veranlasst wird und es zu einem Gesundheitsschaden kommt (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1).

    Der Senat vermag im hier zu entscheidenden Fall in den Nachstellungen jedenfalls insgesamt keinen qualitativen Unterschied gegenüber einem Angriff zu sehen, bei dem der Angreifer seinen Drohungen durch begleitende oder vorbereitende Sachbeschädigungen "körperlichen" Nachdruck verleiht (vgl. hierzu erneut u.a. BSGE 81, 42) oder das Opfer durch Versperren des Weges zu einem Flucht- oder Ausweichverhalten veranlasst, das zu einer Gesundheitsschädigung führt (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12

    Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines

    Eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper eines anderen kann auch schon bei einem physisch vermittelten Zwang vorliegen, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung zwischen Täter und Opfer kommen muss (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24. September 1992, 9a RVg 5/91, USK 9237; Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 RVg 1/94, SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S. 2).

    Entsprechendes gilt für das absichtliche Versperren eines Fahrradweges, das im Falle der Kollision mit einer erheblichen Verletzungsgefahr für das Opfer verbunden ist (vgl BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 RVg 1/94, SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S. 2), sowie für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe einer anderen Person (vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. Februar 1999, B 9 VG 7/97 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S. 57; BSG, Urteil vom 28. Mai 1997, 9 RVg 1/95, USK 9714; vgl auch BSG, Urteil vom 24. April 1991, 9a/9 RVg 1/89, SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S. 3 f).

    Dabei hat das BSG in seinen früheren Entscheidungen auf eine objektiv hohe Gefährdungslage (BSG, Urteil vom 30. November 2006, B 9a VG 4/05 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 10), eine ernsthafte Verletzungsgefahr (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 RVg 1/94, SozR 3-3800 § 10a Nr. 1), eine objektive Gefahr für Leib oder Leben (Urteil vom 7. April 2011, B 9 VG 2/10 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18) bzw. Lebensgefahr (Urteil vom 18. Oktober 1995, 9 RVg 5/95, SozR 3-3800 § 2 Nr. 3) abgestellt.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VG 2210/12

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bankraub mit Schreckschusspistole

    Eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper eines anderen kann nach der Rechtsprechung des BSG aber auch schon bei einem physisch vermittelten Zwang vorliegen, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung zwischen Täter und Opfer kommen muss (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 - zit. n. Juris ; BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 ).

    Entsprechendes gilt für das absichtliche Versperren eines Fahrradweges, das im Falle der Kollision mit einer erheblichen Verletzungsgefahr für das Opfer verbunden ist (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1), sowie für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe einer anderen Person (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 14; SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 ).

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Die von der Revision aufgeworfene Frage, was zu gelten hätte, wenn nach den Feststellungen des LSG zweifelsfrei eine Gewalttat vorläge und nur zweifelhaft wäre, ob diese mittels eines Kraftfahrzeugs (vgl dazu Entscheidung des Senats SozR 3-3800 § 10a Nr. 1) oder in sonstiger Weise begangen worden war, so daß eine Entschädigung entweder nach dem OEG oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Pflichtversicherungsgesetz durch die Verkehrsopferhilfe zu leisten wäre, bedarf keiner Entscheidung.
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte

    Das BSG hat neben Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person auch einen Angriff auf deren körperliche Bewegungsfreiheit als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 OEG behandelt (BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 f Nötigung durch Versperren eines Weges), es aber bisher offen gelassen, ob hiervon auch Fälle von Freiheitsberaubung ohne aggressives Einwirken auf das Opfer - etwa durch Einsperren in einen umschlossenen Raum oder durch bloßes Blockieren von Ausgängen oder durch List -umfasst sind (BSG, Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 10 RdNr 13).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Der Vorsatz muß sich danach nur auf den Angriff als solchen, also auf die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers, nicht aber auf den entstandenen Körperschaden gerichtet haben (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1).

    Auch dies hat der Senat bereits ausgesprochen (vgl BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1).

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 4/05 R

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - tätlicher Angriff - Körperverletzung -

    Der Senat hat neben Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person auch einen Angriff auf deren körperliche Bewegungsfreiheit als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 OEG behandelt (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1; bei Nötigung durch Wegversperren).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 6 VG 2210/12
    Eine gewaltsame Einwirkung auf den Körper eines anderen kann nach der Rechtsprechung des BSG aber auch schon bei einem physisch vermittelten Zwang vorliegen, ohne dass es zu einer körperlichen Berührung zwischen Täter und Opfer kommen muss (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 9a RVg 5/91 - zit. n. Juris (Aussetzung); BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 (Blockade mit Kraftfahrzeug)).

    Entsprechendes gilt für das absichtliche Versperren eines Fahrradweges, das im Falle der Kollision mit einer erheblichen Verletzungsgefahr für das Opfer verbunden ist (BSG SozR 3-3800 § 10a Nr. 1), sowie für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe einer anderen Person (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 14; SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzung der Gewährung einer

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R

    Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - L 7 (5) VG 2/01

    SPÄTE OPFERRENTE FÜR KOPFSCHUSSVERLETZUNG DURCH SOWJETISCHEN WACHSOLDATEN

  • BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95

    Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes eines tätlichen Angriffs -

  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95

    Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland

  • LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 8/18

    Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen der Folgen einer

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VG 5/06 B

    Gewaltopferentschädigung - Schädigung durch Gebrauch eines Kraftfahrzeugs in der

  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95

    Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - L 6 VG 145/05

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

  • SG Aachen, 05.09.2017 - S 12 VG 1/17
  • SG Neubrandenburg, 01.10.2019 - S 5 VE 9/16

    Soziales Entschädigungsrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2017 - L 10 VE 2/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2016 - L 10 VE 45/14
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