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   BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95   

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https://dejure.org/1996,10322
BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95 (https://dejure.org/1996,10322)
BSG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 9 RVg 10/95 (https://dejure.org/1996,10322)
BSG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 9 RVg 10/95 (https://dejure.org/1996,10322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland erschossenen Türken - Verbürgte Gegenseitigkeit im Verhältnis zur Türkei - Notwendigkeit der Gleichstellung mit Deutschen - Fehlen staatlichen Entschädigungssystems in der Türkei - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 13.08.1986 - 9a RVg 4/84

    Gegenseitigkeitsprinzip - Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrundeliegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).

    Fehlt es an Leistungsvoraussetzungen, so kommt ggf eine Verurteilung des Beklagten zumindest zur Feststellung eines Schädigungstatbestandes nach § 1 OEG in Betracht (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 1; BSGE 60, 186 = SozR 3800 § 1 Nr. 8).

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Die Vertragsparteien waren sich somit darüber einig, daß das Abk der weiteren Umsetzung bedarf; selbst nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsphase begründet das Abk allein noch keine Rechtsansprüche auf Sozialleistungen (BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 mwN).

    Dazu rechnet das Gewaltopferentschädigungsrecht nicht, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß bei übereinstimmendem Wortlaut die an der Fassung des Beschlusses Nr. 3/80 beteiligten Mitglieder des Assoziationsrates den türkischen Staatsangehörigen weitergehende Rechte einräumen wollten, die EG-Angehörige erst durch Art. 7 Abs. 2 EWGV 1612/68 (ABl EG Nr L 257 S 2) für sonstige soziale und steuerliche Vergünstigungen erhalten haben (BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Der Senat hat bereits entschieden, daß eine Ausdehnung der Härteregelung des § 10a OEG auf zurückliegende Fälle dann ausscheidet, wenn für dasselbe Ereignis Leistungen der Unfallversicherung gewährt werden (Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RVg 1/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Zwar darf und muß der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung sozialer Leistungen auch deren Finanzierbarkeit berücksichtigen, was dazu führen kann, daß Leistungen auch zeitlich gestaffelt und in verschiedener Höhe für bestimmte Personengruppen eingeführt werden können, wenn anders eine Finanzierung bei Beachtung einer soliden Haushaltsplanung nicht möglich erscheint (vgl BVerfG SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Zwar sind - insbesondere bei Einräumung von Ansprüchen auf Sozialleistungen -Stichtagsregelungen grundsätzlich zulässig (BVerfGE 49, 275 [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77]; 79, 219; 80, 311).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Gegen den allgemeinen Gleichheitssatz wird insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Grundsätzen abweicht (vgl BVerfGE 13, 31).
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrundeliegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Zu den privilegierten Ausländern gehörten vor dem 1. Juli 1990 kraft höherrangigen Rechts aber auch Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ( EuGHE 1989, 195 = SozR 6030 Art. 7 Nr. 3 sowie die - nur klarstellende -Bestimmung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 OEG in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Auf die Frage, ob die Kläger für die Vergangenheit anstelle der rückwirkenden Leistungsgewährung die Feststellung hätten verlangen können, daß D. seinerzeit durch eine Gewalttat getötet wurde (vgl zum Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 1), wird noch im Zusammenhang mit Ansprüchen für die Zeit nach dem 30. Juni 1990 eingegangen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrundeliegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 459/82

    Verfassungsmäßigkeit der Gegenseitigkeitsverbürgung im Staatshaftungsrecht

  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 155/75
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - L 6 VG 49/00

    D (A), Opferentschädigungsgesetz, rechtmäßiger Aufenthalt, Duldung, humanitäre

    Hier sind eine Reihe von Fällen zur Rechtmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 10 S. 3 OEG in der Fassung des 2. OEG-ÄndG entschieden worden (z.B. Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 4/95 in SozR 3-3800 § 10 OEG Nr. 1; Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 10/95; Urteil vom 11.03.1998, B 9 VG 2/96 R in SozR 3-3800 § 1 OEG Nr. 13).

    Ausdrücklich hat das BSG in seinem Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 10/95 ausgeführt, dass das Opfer bzw. seine Hinterbliebenen einen Anspruch auf isolierte Feststellung eines Schädigungstatbestandes nach § 1 OEG haben, auch wenn es (derzeit noch) an Leistungsvoraussetzungen mangele.

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es keine Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften gibt, die eine Gleichbehandlung von türkischen und deutschen Staatsangehörigen im Gewaltopferentschädigungsrecht anordnen (Bundessozialgericht , Urteil vom 6. März 1996 - 9 RVg 10/95 - nicht veröffentlicht - sowie BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 13).
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R

    Gewaltopferentschädigung für "nichtprivilegierte" Ausländer -

    Der Senat hat am 6. März 1996 in dem Rechtsstreit 9 RVg 10/95 im einzelnen begründet, daß die Türkei weder Mitglied der EG ist noch auf ihre Staatsangehörigen Rechtsvorschriften der EG anzuwenden sind, die eine Gleichstellung mit Deutschen erforderlich machen, dh insbesondere das mit der Türkei bestehende Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 einschließlich späterer Zusatzprotokolle und Beschlüsse des Assoziationsrates keine Gleichstellung von türkischen Staatsangehörigen mit Vollmitgliedern der EU zur Folge haben.
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - L 2 VG 4/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenleistung

    Das BSG hat in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 6. März 1996, 9 RVG 10/95; Urteil vom 11. März 1998, B 9 VG 2/96 R; zuletzt Urteil vom 18. April 2001, B 9 VG 5/00R) ein Gleichbehandlungsgebot im Opferentschädigungsrecht zugunsten türkischer Staatsbürger aufgrund der Assoziierungsvereinbarung zwischen der damaligen EWG und der Türkei verneint.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VG 4675/07
    Danach sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 06.03.1996 - 9 RVg 3/95, 9 RVg 10/95, 9 RVg3/94 und 9 RVg 4/95) in Fällen, in denen Ausländer eine Gewalttat vor dem 01.07.1990 erlitten hätten, die Regelung des § 10a OEG, wonach bei einer MdE um 50 v. H., Bedürftigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Grundrente gewährt werden könne, anwendbar.
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