Rechtsprechung
| BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung eines Kleinwüchsigen - Doppelunterschenkelamputierter als Vergleichsmaßstab
- vsbinfo.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei Doppelunterschenkelamputierten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (37)
- BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG …
In diesem Sinne ist auch die Bemerkung des Senats zu verstehen, dass es bei den aufgeführten Behindertengruppen grundsätzlich nicht auf die prothetische Versorgung ankommt (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und Urteil vom 27. Februar 2002 - B 9 SB 9/01 R - Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - L 10 SB 86/00 Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn der Behinderte auf einen Rollstuhl angewiesen oder dessen Benutzung aus medizinischen Gründen zur Vermeidung überflüssiger Gehstrecken angeraten ist - Abgrenzung zum Urteil des BSG vom 17.12.1997 - 9 RVs 16/96 (Kleinwüchsigen-Fall).
Er ist der Auffassung, bei der Feststellung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "aG" komme es nur darauf an, welche konkrete Wegstrecke überhaupt noch zurückgelegt werden könne, im übrigen sei sein Fall mit dem vom Bundessozialgericht (BSG) am 17.12.1997 entschiedenen Rechtsstreit (9 RVs 16/96 in SozR 3 - 3870 § 4 SchwbG Nr. 22) vergleichbar; auch dort habe sich der Kläger - wie er - nur mit einem "Watschelgang" fortbewegen können.
Gleichstellung erfordert vorrangig, dass bei dem Behinderten, der die Anerkennung als außergewöhnlich gehbehindert anstrebt, in funktioneller Hinsicht eine Einschränkung vorliegt, die der Einschränkung entspricht, die bei dem ausdrücklich bezeichneten Personenkreis der außergewöhnlich Gehbehinderten regelmäßig vorliegt, d.h. er muss in seiner Gehfähigkeit in ebenso ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkt, die Fortbewegung als solche muss auf das Schwerste dauernd eingeschränkt sein (…vgl. BSG, Urteile vom 08.05.1981 in SozR 3870 § 3 Nr. 11;… vom 03.02.1988 in SozR 3870 § 3 Nr. 28;… vom 29.01.1992 in Behindertenrecht 1992, S. 91 ff;… vom 13.12.1994 in SozR 3-3870 § 4 Nr. 1; vom 17.12.1997 in SozR 3-3870 § 4 Nr. 22;… vom 11.03.1998 in SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).
den Schweregrad der Beeinträchtigung des Gehvermögens ohne prothetische Versorgung abzustellen (BSG, Urteil vom 17.12.1997 in SozR 3-3870 § 4 Nr. 22).
Des Weiteren entnimmt der Kläger dem Urteil des BSG vom 17.12.1997 (a.a.O.) einen darin nicht enthaltenen Rechtssatz.
- BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R
Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung
Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (Anhaltspunkte ) und der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (…vgl Urteil vom 8. Mai 1981 - SozR 3870 § 3 Nr. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 Az 9 RVs 2/81, VersorgB 1982 S 11;… Urteil vom 6. November 1985 - SozR 3870 § 3 Nr. 18;… Urteil vom 3. Februar 1988 - SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 9. März 1988 Az 9/9a RVs 15/87 - SozSich 1988 S 381; Urteil vom 29. Januar 1992 Az 9a RVs 4/90, br 1992, S 91 bis 92; Urteil vom 11. Oktober 1994 Az 9 RVs 9/93 ;… Urteil vom 13. Dezember 1994 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1997 Az 9 RVs 11/95 und Urteil vom 17. Dezember 1997 Az 9 RVs 16/96).So hat er in seinem Urteil vom 17. Dezember 1997 (Az 9 RVs 16/96) die Bedeutung der Regelung in Abschnitt II Nr. 1 Satz 1 unterstrichen und daran festgehalten, daß das Gehvermögen einer gleichzustellenden Person auf das Schwerste beeinträchtigt sein und zusätzlich eine Vergleichbarkeit mit den in Satz 2 der Vorschrift aufgezählten Personen gegeben sein müsse.
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche …
Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87;… BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87;… BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R
Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche …
Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87;… BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22;… BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1999 - L 10 SB 21/99
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Der Leidenszustand muß also ebenfalls wegen einer außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste einschränken (BSG…, Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - in: SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 11; BSG, Urteil vom 17.12.1997 - 9 RVs 16/96 - in: SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 22).Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer muß möglichst an deren Gleichberechtigung festgehalten werden (BSG, Urteil vom 29.01.1992 - 9 a RVs 4/90 in: br. 1992, Seite 91 ff.; BSG, Urteil vom 17.12.1997 aaO).
Denn diese Beeinträchtigungen bewirken nicht, daß die Beine und Füße die ihnen zukommende Funktion der Fortbewegung nicht oder nur unter besonderen Erschwernissen erfüllen (BSG, Urteil vom 17.12.1997 aaO).
- BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht
Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87;… BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87;… BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).
- BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 9/01 R
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gehfähigkeit - beidseitige …
Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Nach der Rechtsprechung des Senats (…SozR 3870 § 3 Nr. 11; SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 und BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23) müssen diejenigen Schwerbehinderten, die in der Aufzählung der Verwaltungsvorschrift nicht ausdrücklich genannt sind, dann gleichgestellt werden, wenn ihre Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und sie sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 1.Das gilt insbesondere für die Gruppe der Doppelunterschenkelamputierten (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1997, SozR 3-3870 § 4 Nr. 22).
- LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 5 SB 672/00 Mit jeder Vermehrung der Parkflächen wird aber dem gesamten Personenkreis eine durchschnittlich längere Wegstrecke zugemutet, weil ortsnaher Parkraum nicht beliebig geschaffen werden kann (vgl. zuletzt BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22).
Bei diesen liegen vornehmlich Schädigungen der unteren Extremitäten in einem erheblichen Ausmaß vor, die bewirken, dass Beine und Füße die ihnen zukommende Funktion der Fortbewegung nicht oder nur unter besonderen Erschwernissen erfüllen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 m.w.N.).
Nunmehr hat das Bundessozialgericht (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22) allerdings zu Recht klargestellt, dass jede der in der Verwaltungsvorschrift beispielhaft genannten Behindertengruppen geeignet ist, als Vergleichsmaßstab herangezogen zu werden.
- BSG, 12.04.2000 - B 9 SB 2/99 R
Ladung des gerichtlichen Sachverständigen, Verletzung der Amtsermittlungspflicht
Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung auch aufgrund von Erkrankungen dem vorstehend angeführten Personenkreis gleichzustellen sind." Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen, etwa für die Gleichsetzung der beim Kläger vorliegenden Gehbehinderung mit derjenigen eines Doppelunterschenkelamputierten (vgl dazu BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22), können Körpergewicht und Körpergröße bedeutsam sein. - LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 11 SB 148/08
Voraussetzungen des Merkzeichens "außergewöhnliche Gehbehinderung"; …
- LSG Niedersachsen, 12.01.2001 - L 9 SB 139/00
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Merkzeichen "RF" …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - L 6 SB 120/01
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Bayern, 11.11.2003 - L 18 SB 90/02
- SG Dortmund, 28.11.2001 - S 20 (3) SB 290/00
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2000 - L 7 B 6/00
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Hessen, 30.11.1999 - L 4 SB 942/99
Schwerbehindertenrecht - Vorbehaltsbescheid - Nachteilsausgleich aG - Entziehung …
- LSG Hessen, 24.02.2000 - L 5 SB 1351/96
Nachteilsausgleich aG - ungünstiges Zusammenwirken einer psychomotorischen …
- LSG Sachsen, 04.10.2001 - L 1 SB 37/01
- LSG Berlin, 20.04.2004 - L 13 SB 30/03
- LSG Berlin, 18.05.2004 - L 13 SB 9/03
- LSG Bayern, 05.10.2004 - L 18 SB 45/04
- LSG Sachsen, 30.03.2005 - L 6 SB 67/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1999 - L 10 SB 82/97
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Sachsen, 19.09.2001 - L 1 SB 38/00
- LSG Sachsen, 15.11.2000 - L 1 SB 1/97
- LSG Bayern, 08.05.2001 - L 15 SB 122/99
- LSG Bayern, 17.04.2002 - L 18 SB 13/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 5 SB 28/02
- LSG Berlin, 15.04.2003 - L 13 SB 96/01
- LSG Bayern, 23.03.2005 - L 18 SB 96/03
- LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 7 SB 142/00
- LSG Niedersachsen, 12.12.2001 - L 7 SB 162/00
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2002 - L 5 SB 6/99
- SG Dresden, 22.08.2001 - S 7 SB 123/00
- SG Stade, 23.08.2001 - S 2 SB 3/01
Nachteilsausgleich auch bei multiple Sklerose
- SG Düsseldorf, 09.09.2000 - S 31 SB 252/99
