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   BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96   

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BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96 (https://dejure.org/1996,1011)
BSG, Entscheidung vom 12.11.1996 - 9 RVs 4/96 (https://dejure.org/1996,1011)
BSG, Entscheidung vom 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 (https://dejure.org/1996,1011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Telefax - Sprungrevision - Zustimmung - Hilflosigkeit - Gehörlosigkeit - Maler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines gehörlosen gelernten Malers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sprungrevision - Zustimmung zur Einlegung mittels Telefax - Schriftform - Hilflosigkeit - gehörloser gelernter Maler - Nachteilsausgleich H

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 235
  • NZS 1997, 387
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 14b-Senats des BSG (BSGE 70, 197, 198 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) an.

    Der 14b-Senat des BSG hat zwar - in Abweichung von der in seinem Urteil vom 24. März 1992 (BSGE 70, 197, 198 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) geäußerten Ansicht - nunmehr in der Entscheidung vom 3. November 1993 (SozR 3-6935 Allg Nr. 1) Bedenken dagegen geäußert, die per Telefax erteilte Zustimmung zum Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision als formgerecht anzusehen.

  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    So kann beispielsweise eine Berufung oder Revision wirksam auch telegraphisch oder per Telefax eingelegt werden (vgl dazu BSGE 1, 243, 244 f; BFHE 136, 38, 40 f sowie 138, 403, 404 f mwN; Bley in Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 164 RdNrn 35 ff mN; Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, RdNrn 286 und 287 mN).

    Die wirksame Einlegung von Rechtsmitteln per Telefax (vgl BFHE 136, 38, 40 f und 138, 403, 404; Pape/Notthoff, NJW 1996, 417, 418; Volbers, WzS 1996, 257, 258; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl § 151 RdNr 3, jeweils mwN) setzt allerdings voraus, daß die Prozeßerklärung dem Gericht entweder unmittelbar über ein gerichtseigenes Fax-Empfangsgerät oder durch Vermittlung der Post oder anderer Behörden zugeht; die Vermittlung durch private Personen genügt nach der Rechtsprechung (vgl BAG NJW 1990, 3165) nicht.

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Der 14b-Senat des BSG hat zwar - in Abweichung von der in seinem Urteil vom 24. März 1992 (BSGE 70, 197, 198 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) geäußerten Ansicht - nunmehr in der Entscheidung vom 3. November 1993 (SozR 3-6935 Allg Nr. 1) Bedenken dagegen geäußert, die per Telefax erteilte Zustimmung zum Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision als formgerecht anzusehen.
  • BFH, 15.06.1994 - II R 49/91

    Wahrung der Ausschlußfrist für Vollmachtvorlage durch Einreichung einer vom

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Auch wird für den schriftlichen Nachweis der Prozeßvollmacht - die grundsätzlich nicht dem Gericht, sondern dem zu Bevollmächtigenden gegenüber zu erklären ist - die Verwendung einer Telekopie ausgeschlossen (vgl BGHZ 126, 266 = NJW 1994, 2298 und - unter Aufgabe seiner Entscheidung BFHE 174, 394 - BFH NJW 1996, 2183).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Die Frage, wieweit dem Schriftlichkeitserfordernis des § 161 Abs. 1 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) mit einer Fernkopie genügt werden kann, erfordert eine Abwägung zwischen den Möglichkeiten der inzwischen weiterentwickelten Nachrichtentechnik einerseits (vgl BVerfGE 74, 228, 234) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85] und der Gewährleistung des ausreichend sicheren Nachweises einer Prozeßhandlung andererseits.
  • BFH, 14.03.1996 - IV R 44/95

    Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Auch wird für den schriftlichen Nachweis der Prozeßvollmacht - die grundsätzlich nicht dem Gericht, sondern dem zu Bevollmächtigenden gegenüber zu erklären ist - die Verwendung einer Telekopie ausgeschlossen (vgl BGHZ 126, 266 = NJW 1994, 2298 und - unter Aufgabe seiner Entscheidung BFHE 174, 394 - BFH NJW 1996, 2183).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Auch wird für den schriftlichen Nachweis der Prozeßvollmacht - die grundsätzlich nicht dem Gericht, sondern dem zu Bevollmächtigenden gegenüber zu erklären ist - die Verwendung einer Telekopie ausgeschlossen (vgl BGHZ 126, 266 = NJW 1994, 2298 und - unter Aufgabe seiner Entscheidung BFHE 174, 394 - BFH NJW 1996, 2183).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Er ist diesen - damals nicht entscheidungserheblichen (BSGE 51, 23 = SozR 1500 § 42 Nr. 5) - Bedenken jedoch nicht weiter nachgegangen.
  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Die wirksame Einlegung von Rechtsmitteln per Telefax (vgl BFHE 136, 38, 40 f und 138, 403, 404; Pape/Notthoff, NJW 1996, 417, 418; Volbers, WzS 1996, 257, 258; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl § 151 RdNr 3, jeweils mwN) setzt allerdings voraus, daß die Prozeßerklärung dem Gericht entweder unmittelbar über ein gerichtseigenes Fax-Empfangsgerät oder durch Vermittlung der Post oder anderer Behörden zugeht; die Vermittlung durch private Personen genügt nach der Rechtsprechung (vgl BAG NJW 1990, 3165) nicht.
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

    Auszug aus BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96
    Deshalb kann die Kopie eines Telefax die Form erst recht nicht wahren (vgl auch BSG SozR 1500 § 161 Nr. 3 und SozR 3-8570 § 11 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1975 - 3 RK 67/75

    Sozialgericht - Mündliche Verhandlung - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmung

  • BSG, 13.10.1955 - 1 RA 65/55
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Hierzu ist es ausreichend, dass der Revisionskläger die ihm per Telefax zugegangene Zustimmung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision innerhalb der Frist des § 161 Abs. 1 Satz 2 SGG dem Senat im Original vorgelegt hat (vgl dazu BSGE 79, 235, 236 = BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10 S 19).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 6 C 20.04

    Sprungrevision; Zustimmung des Rechtsmittelgegners; Schriftform; Telefax; Kopie

    Die Beifügung der schriftlichen Zustimmungserklärung dient demnach dem Nachweis, dass die Zustimmung ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996, - 9 RVs 4/96 - BSGE 79, 235 ; Pietzner, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Bd. II, Stand September 2004, § 134 Rn. 28; Neumann, in Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Januar 2003, § 134 Rn. 52, 55).

    Da die Vorlage der Revisionsschrift selbst per Telefax zulässig ist (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.97 - BVerwGE 81, 32, und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 9 S. 17 sowie zur Übermittlung einer Rechtsmittelschrift durch Computer-Fax, BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 Beg 9/96 - SozR 3-1500 § 151 Nr. 2 = NJW 1997, 1254), besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg für die Zustimmungserklärung des Revisionsgegners auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996, a.a.O., S. 236 f.; Pietzner, a.a.O.; § 134 Rn. 13; Neumann, a.a.O., Rn. 54).

    Dies gilt nicht nur dann, wenn ihm die schriftliche Zustimmungserklärung auf dem Postweg übersandt worden ist, sondern - gewissermaßen erst recht - auch dann, wenn er sich lediglich im Besitz eines diese Erklärung wiedergebenden Telefax befindet (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996, a.a.O., S. 237).

    Wird sie dennoch zur Abgabe einer Erklärung benutzt, drängt sich stets die Frage auf, weshalb nicht das Original verwendet wurde (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996, a.a.O., S. 237).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95

    Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG

    Das Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S 3 SGG ist gewahrt, wenn der Revisionskläger das Schriftstück, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, per Telefax an das Gericht weiterleitet (Fortführung von BSG vom 12.11.1996 - 9 RVs 4/96 = BSGE 79, 235 [BSG 12.11.1996 - 9 RVs 4/96] = SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).

    In allen Gerichtszweigen ist nämlich die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax zulässig (vgl BSG-Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - = SozR 3-1500 § 161 Nr. 10 mwN).

    Die schriftliche Zustimmungserklärung des Rechtsmittelklägers ist der Revisionsschrift beigefügt, wenn der Revisionsführer die ihm vom Rechtsmittelgegner per Telefax übermittelte Zustimmungserklärung dem Revisionsgericht im Original vorlegt (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).

    Darüber hinausgehender Anforderungen zum Schutz des Rechtsmittelgegners bedarf es auch deshalb nicht, weil, anders als möglicherweise bei der Vorlage einer Prozeßvollmacht durch einen Prozeßbevollmächtigten (zum im Gegensatz zu § 161 Abs. 1 SGG durch § 73 Abs. 2 Satz 1 SGG gebotenen Ausschluß der Vorlage einer Prozeßvollmacht in Telekopie: BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10 mwN), der betroffene Rechtsmittelgegner nach Einlegung der Sprungrevision erfährt, daß diese mit seiner Zustimmung eingelegt worden ist.

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Dabei ist es als ausreichend anzusehen, daß der Sprungrechtsbeschwerdeführer per Telefax die ihm durch Telefax übermittelte, vom Gegner bzw. dessen Vertreter eigenhändig unterzeichnete Zustimmungserklärung der Rechtsmittelschrift beigelegt hat, das Rechtsmittelgericht also das "Original" des beim Rechtsmittelführer eingegangenen Telefaxes erhält (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11; 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 12).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Dafür genügt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung des § 161 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGG die fristgerechte Vorlage des Telefax, mit dem der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt hat (BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 11; 24. März 1992 - 14 b/4 REg 21/91 - BSGE 70, 197, 198).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 6/03

    Krankengeldbezug nach BAT - Übergangsregelung

    Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses des § 76 Abs. 1 Satz 1 und 3 ArbGG reicht es aus, das Telefax, mit dem der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt hat, fristgerecht per Telefax zu übermitteln (BAG 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35, zu A der Gründe; BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - BSGE 79, 235, zur inhaltsgleichen Regelung des § 161 Abs. 1 Satz 1 und 3 SGG).

    Ist sie - wie hier - unmittelbar der Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners gegenüber durch Telefax erklärt worden und war zwischen Erklärendem und Erklärungsempfänger keine Mittelsperson eingeschaltet, deren Verhalten den Inhalt oder die Übermittlung der Erklärung beeinflussen konnte, bestehen gegen die Erteilung der Zustimmung durch Telefax direkt an den Prozessgegner ebenso wenig Bedenken wie gegen die Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax bei Gericht (vgl. BSG 12. November 1996 - 9 RVs 4/96 - aaO).

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

    Gleichwohl hat das BSG - in Anlehnung an die gelockerten Vorschriften zur Einlegung eines Rechtsmittels - es für ausreichend gehalten, wenn der Revisionskläger dem Revisionsgericht nur das Telefax vorlegt, mit dem ihm der Gegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt hat (Urteil des Senats vom 12. November 1996 BSGE 79, 235 = SozR 3-1500 § 161 Nr. 11).

    Hätte der Kläger die Zustimmungserklärung in der ihm zugegangenen Form, also das Telefax, rechtzeitig an das SG per Brief übersandt oder dem SG selbst überbracht oder durch Boten überbringen lassen, wäre dies ausreichend gewesen (vgl Urteil des Senats vom 12. November 1996 aaO).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Die Zustimmung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision ist auch dann formgerecht iS des § 161 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 zweite Alternative SGG erteilt, wenn der Revisionsführer - wie hier - die ihm per Telefax übermittelte, vom Revisionsgegner eigenhändig unterzeichnete Zustimmungserklärung zunächst seinerseits per Telefax an das Revisionsgericht weitergeleitet hat (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 13) und anschließend innerhalb der Rechtsmittelfrist mit der Original-Revisionsschrift das Original-Telefax, mit dem die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt wurde, beifügt (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01

    Schwerbehindertenrecht - Gehörlosigkeit - Sprachstörungen - Nachteilsausgleiche

    Hinsichtlich des Nachteilsausgleiches "H" verbleibt es nämlich bei der Rechtslage des § 33 b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz (maßgebliche Fassung nach Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 16. April 1997, BGBl. I, S. 1821; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2000, BGBl. I, S. 1850) und der hierzu ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 -- 9/9a RVs 1/91 --, BSGE 72, 285 und BSG, Urteile vom 12. November 1996, -- 9 RVs 9/95 --, 9 RVs 4/96, -- 9 RVS 3/96 -- und -- 9 RVs 5/96 --).

    Bei einem erfolgreichen Besuch der Gehörlosenschule und Abschluss einer Berufsausbildung ist dies jedoch regelmäßig zu verneinen (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 -- 9 RVs 4/96 --).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Verlag - Honorar - Werbeveranstaltung -

    Die für die Übermittlung der Zustimmungserklärung der Beklagten gewählte Form - Telefax des Originals der Erklärung - reicht aus (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 10).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 374/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00

    Unzulässige Sprungrevision - Zustimmung des Gegners

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - L 7 AY 1799/06

    Einreichung der Prozessvollmacht

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 373/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 368/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 369/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 375/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 370/00

    Unzulässige Sprungrevision - Zustimmung des Gegners - Erfordernis der Schriftform

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 372/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der Zustimmung des Gegners - Gesetzliches

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 371/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der Zustimmung des Gegners - Gesetzlich

  • LSG Brandenburg, 19.02.2003 - L 4 KR 44/01

    Neueröffnung der Frist zur Einlegung der Berufung nach Nichtzulassung der

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 SB 31/98 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

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