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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 9 S 1056/11   

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https://dejure.org/2011,2213
VGH Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 9 S 1056/11 (https://dejure.org/2011,2213)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2011 - 9 S 1056/11 (https://dejure.org/2011,2213)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 9 S 1056/11 (https://dejure.org/2011,2213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zeitweiliger Unterrichtsausschluss eines Schülers wegen beleidigender Internet-Eintragung

  • Telemedicus

    Kein Schulausschluss bei Internetmobbing

  • Telemedicus

    Kein Schulausschluss bei Internetmobbing

  • JurPC

    Schulischer Bezug von Internetäußerungen in der Freizeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auch in der Freizeit erfolgende Interneteintragungen können schulischen Bezug aufweisen und schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auslösen; Schulischer Bezug von in der Freizeit erfolgenden Interneteintragungen; Individualisierbare Bezeichnung und sich daraus ...

  • rabüro.de

    Zur Frage des Schulausschlusses wegen in der Freizeit begangenen Cyber-Mobbings

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß vom Unterricht - Beleidigung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ausnahmsweise kein Schulausschluss bei Beleidigung im Internet

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schulrecht: Unterrichtsausschluss bei Internetbeleidigung?

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Cyber-Mobbing unter Schülern und die schulrechtlichen Konsequenzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beleidigung einer Mitschülerin in Internetblog

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Ausnahmsweise kein Schulausschluss bei Beleidigung im Internet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schülermobbing im Internet - Unterrichtsausschluss möglich!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schulausschluss wegen Mobbing im Internet

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beleidigung einer Mitschülerin in Internetblog

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unterrichtsausschluss bei beleidigendem Blogeintrag kann unverhältnismäßig sein

  • conlegi.de (Kurzinformation)

    "Internetmobbing” unter Schülern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Blogeintrag in Freizeit rechtfertigt nicht zwingend Unterrichtssauschluß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterrichtsausschluss wegen Interneteintragungen in der Freizeit zum Schulbetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beleidigung einer Mitschülerin über das Internet: Schulausschluss kann im Einzelfall unverhältnismäßig sein - Betroffene Schülerin im Webblock nicht mit Namen oder bildlicher Darstellung gekennzeichnet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Straftaten im Internet - Beleidigung, Drohung, Verleumdung, Stalking // Beleidigung im Chat - was jetzt?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beleidigung im Blog kann Schulausschluss nach sich ziehen // Ausschluss aus Schule aber nur gerechtfertigt, wenn Beleidigter mit Namen eindeutig identifizierbar ist

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schulausschluss bei Internetmobbing

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 62
  • NVwZ-RR 2011, 647
  • MMR 2011, 699
  • VBlBW 2011, 398
  • DÖV 2011, 700
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2908/07

    Anhörung zum Ausschluss vom Unterricht wegen beleidigenden und ehrverletzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 9 S 1056/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beschränkt sich die Reaktionsmöglichkeit der Schule nicht auf das Verhalten der Schüler im Bereich des Schulgebäudes und des Schulhofs; maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist vielmehr, ob das Verhalten störend in den Schulbetrieb hineinwirkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 02.01.2008 - 9 S 2908/07 - oder Senatsurteil vom 18.04.2005 - 9 S 2631/04 -).

    Fraglich ist jedoch, ob die Antragstellerin durch ihr Verhalten die Rechte ihrer Mitschülerin oder die Erfüllung der Aufgabe der Schule in einer derart schwerwiegenden Weise gefährdet hat, die die Verhängung eines Unterrichtsausschlusses rechtfertigt (vgl. zur Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch Senatsbeschluss vom 02.01.2008 - 9 S 2908/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 166/06
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 9 S 1056/11
    Auch ein Internet-Eintrag kann daher schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.03.2006 - 9 S 166/06 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2005 - 9 S 2631/04
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 9 S 1056/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beschränkt sich die Reaktionsmöglichkeit der Schule nicht auf das Verhalten der Schüler im Bereich des Schulgebäudes und des Schulhofs; maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist vielmehr, ob das Verhalten störend in den Schulbetrieb hineinwirkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 02.01.2008 - 9 S 2908/07 - oder Senatsurteil vom 18.04.2005 - 9 S 2631/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG (halber Auffangstreitwert beim Unterrichtsausschluss in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.03.1996 - 9 S 637/96 -, VBlBW 1996, 308; vom 23.01.2004 - 9 S 95/04 -, NJW 2004, 1058; vom 02.01.2008 - 9 S 2908/07 -, juris; vom 12.05.2011 - 9 S 1056/11 -, VBlBW 2011, 398; vom 10.07.2017 - 9 S 1253/17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und 2 GKG unter Berücksichtigung von Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (VBlBW Sonderbeilage Januar 2014), wobei nach ständiger Senatsrechtsprechung im Falle eines Unterrichtsausschlusses in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der hälftige Auffangstreitwert zugrunde zu legen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.03.1996 - 9 S 637/96 -, VBlBW 1996, 308; vom 23.01.2004 - 9 S 95/04 -, NJW 2004, 1058; vom 02.01.2008 - 9 S 2908/07 -, juris; vom 12.05.2011 - 9 S 1056/11 -, VBlBW 2011, 398).
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