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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02   

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https://dejure.org/2003,1978
VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02 (https://dejure.org/2003,1978)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.2003 - 9 S 1077/02 (https://dejure.org/2003,1978)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 9 S 1077/02 (https://dejure.org/2003,1978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kündigung eines Schwerbehinderten im Kirchendienst - Kirchenaustritt eines leitenden Mitarbeiters

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung eines Schwerbehinderten im Kirchendienst - Kirchenaustritt eines leitenden Mitarbeiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einer Schwerbehinderten; Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und Anwendung des Schwerbehindertengesetzes; Kündigung einer Schwerbehinderten auf Grund eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 140; ; WRV Art. 137 Abs. 3; ; SchwbG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; SchwbG § 15
    Schwerbehindertenrecht - Antrag auf Zustimmung zur Kündigung, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Kirchenaustritt, Loyalitätsverletzung, Ermessensentscheidung, Ermessensreduzierung, Prüfungsumfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kirchenaustritt - Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 216
  • VBlBW 2003, 440
  • DVBl 2004, 66 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 629
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00

    Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Ihre Handlungsweisen und Tätigkeiten können sehr wohl staatlichen Zustimmungs- oder Genehmigungspflichten unterworfen werden (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.01.2003 - 1 S 1083/00 -).
  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01

    Außerordentliche Kündigung einer bei einer evangelischen Kirchengemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 04.06.1985 a.a.O.; zuletzt 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 07.03.2002 - 1BvR 1962/01 - NJW 2002, 2771) gewährleistet die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts, dass die Kirchen bei der arbeitsvertraglichen Gestaltung des kirchlichen Dienstes das Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft zugrundelegen und die Verbindlichkeit kirchlicher Grundpflichten bestimmen können mit der Folge, dass im Streitfall die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung vertraglicher Loyalitätspflichten zugrunde zulegen sind, soweit die Verfassung das Recht der Kirche anerkennt, hierüber selbst zu befinden.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2003 - 9 S 2742/02

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Nur wenn der Arbeitgeber der arbeitsvertraglichen Regelung offenkundig einen fehlerhaften Bedeutungsinhalt zuschreibt, vermag dies die Zustimmungsverweigerung durch den Beklagten zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.2003 - 9 S 2742/02 -).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Es ist schlicht Folge der Entscheidung der Klägerin, sich zur Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beigeladenen des Privatrechts zu bedienen (anders für den Fall des kirchlichen Dienstrechts: BVerwG, Urteil vom 30.10.2002 - 2 C 23.01 - DVBl. 2003, 623).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Hierzu gehört auch, ob und wie bei den im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeitern eine "Abstufung" der Loyalitätspflichten eingreifen soll (wie BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83 u.a. - BVerfGE 70, 138-173).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 B 19.94

    Schwerbehindertenschutz bei Kündigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Weil der besondere Schutz des § 15 SchwbG dem Schwerbehinderten zusätzlich zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz gegeben ist, hat die Hauptfürsorgestelle nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - in eine "arbeitsrechtliche Prüfung" einzutreten, ob der vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung besondere arbeitsrechtliche oder tarifrechtliche Kündigungsschutzvorschriften entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 5 B 19.94 -).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Bei der Ausübung des - demnach auch für die Klägerin als kirchliche Einrichtung geltenden - besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz (jetzt § 85 ff. des Sozialgesetzbuchs - 9. Buch - [SGB IX] Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19.06.2001 [BGBl. I S. 1046]) trifft die Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt), soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG (jetzt § 89 SGB IX) erfüllt sind, eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen ist (BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 24.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 10).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gebe (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287).
  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.266

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Dies hat zur Folge, dass hier die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung einzelner Loyalitätspflichten der Beigeladenen zugrunde zu legen sind, soweit die Verfassung das Recht der Kirche anerkennt, hierüber selbst zu befinden (vgl. BAG vom 8.9.2011 NJW 2012, 1099; VGH BW vom 26.5.2003 NZA-RR 2003, 629).
  • VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 13.212

    Kündigung während der Elternzeit; "Besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz

    Dies hat zur Folge, dass hier die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung einzelner Loyalitätspflichten der Beigeladenen zugrunde zu legen sind, soweit die Verfassung das Recht der Kirche anerkennt, hierüber selbst zu befinden (vgl. BAG vom 8.9.2011 NJW 2012, 1099; VGH BW vom 26.5.2003 NZA-RR 2003, 629).
  • VG Regensburg, 09.04.2013 - RO 9 K 13.213

    Kündigung während der Elternzeit; "Besonderer Fall" im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz

    Dies hat zur Folge, dass hier die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung einzelner Loyalitätspflichten der Beigeladenen zugrunde zu legen sind, soweit die Verfassung das Recht der Kirche anerkennt, hierüber selbst zu befinden (vgl. BAG vom 8.9.2011 NJW 2012, 1099; VGH BW vom 26.5.2003 NZA-RR 2003, 629).
  • VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21

    Zustimmung zur ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung des einem

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 5 C 67/85 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Mai 2003 - 9 S 1077/02 -, juris).
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