Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3731
VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96 (https://dejure.org/1996,3731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.1996 - 9 S 1152/96 (https://dejure.org/1996,3731)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 1996 - 9 S 1152/96 (https://dejure.org/1996,3731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • Anwaltsblatt

    RAVG BW §§ 8, 17;RAVwS BW §§ 11, 15; GG Abs. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 630
  • VBlBW 1997, 65 (Ls.)
  • DVBl 1997, 958
  • AnwBl 1997, 676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 9 S 332/90

    Rechtsanwaltsversorgung - keine Veranlagung nach dem aktuellen Einkommen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96
    Nur die Einhaltung dieser Grenzen muß gerichtlich überprüft werden, nicht auch, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (Senatsbeschluß vom 5.2.1991 - 9 S 332/90).

    Die Satzung geht von der Vermutung aus, daß sich die Einkommensverhältnisse der großen Mehrheit der Beitragspflichtigen über die Jahre hinweg nicht wesentlich ändern und sich die Vorteile und Nachteile auf längere Sicht ausgleichen (Senatsbeschluß vom 5.2.1991, a.a.O.).

    Dazu hat der Senat - zum inhaltsgleichen § 23 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte - in seinem Beschluß vom 5.2.1996, a.a.O., zum Teil unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 5.2.1991, a.a.O., ausgeführt, der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheitsraum könne zwar auch durch Vorschriften berührt werden, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet seien, die Freiheit der Berufswahl mittelbar zu beeinträchtigen.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 9 S 1155/93

    Bemessung der Beiträge zur Versorgungsanstalt der Ärzte bei Neuanfang nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96
    Zu demselben Ergebnis führt die Anwendung der §§ 163 Abs. 1, 222 und 227 Abs. 1 AO, welche über § 3 Abs. 1 Nr. 4c und Nr. 5a KAG hier gelten, weil der vom Antragsgegner erhobene Beitrag eine "sonstige öffentliche Abgabe" im Sinne von § 12 KAG ist (Senatsbeschlüsse vom 2.4.1992, VBlBW 1992, 480 und vom 5.2.1996 - 9 S 1155/93).

    Dazu hat der Senat - zum inhaltsgleichen § 23 Abs. 1 der Satzung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte - in seinem Beschluß vom 5.2.1996, a.a.O., zum Teil unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 5.2.1991, a.a.O., ausgeführt, der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheitsraum könne zwar auch durch Vorschriften berührt werden, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet seien, die Freiheit der Berufswahl mittelbar zu beeinträchtigen.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1996 - 9 S 1573/96

    Ärzteversorgung: Stichtagsregelung für das Wiederaufleben einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96
    So ist es allgemein anerkannt, daß normative Stichtagsregelungen u.a. dann zulässig sind, wenn damit ein übergroßer Verwaltungsaufwand vermieden werden kann (BVerfGE 44, 1/31; von Mangoldt/Klein, GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 1 RdNr. 21; Senatsurteil vom 5.11.1996 - 9 S 1573/96).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96
    So ist es allgemein anerkannt, daß normative Stichtagsregelungen u.a. dann zulässig sind, wenn damit ein übergroßer Verwaltungsaufwand vermieden werden kann (BVerfGE 44, 1/31; von Mangoldt/Klein, GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 1 RdNr. 21; Senatsurteil vom 5.11.1996 - 9 S 1573/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte: sonstige öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96
    Zu demselben Ergebnis führt die Anwendung der §§ 163 Abs. 1, 222 und 227 Abs. 1 AO, welche über § 3 Abs. 1 Nr. 4c und Nr. 5a KAG hier gelten, weil der vom Antragsgegner erhobene Beitrag eine "sonstige öffentliche Abgabe" im Sinne von § 12 KAG ist (Senatsbeschlüsse vom 2.4.1992, VBlBW 1992, 480 und vom 5.2.1996 - 9 S 1155/93).
  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Im Übrigen kann eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG nur vorliegen, wenn innerhalb des Kompetenzbereichs desselben Normgebers ohne sachlichen Grund verschiedenes Recht gelten soll (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.1996 9 S 1152/96, NJW-RR 1997, 630).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Dabei geht der Senat davon aus, dass dem Satzungsgeber des beklagten Versorgungswerks - auch - insoweit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum zusteht, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung überschritten sind, und daher gerichtlich nicht zu überprüfen ist, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - BVerwG 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590, 1591 f.; Senatsbeschl. v. 13.1.2011 - 8 PA 241/10 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.8.1999 - 9 B 96.2276 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, NJW-RR 1997, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2014 - 9 S 2333/12

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sogenannten "Ledigenzuschlags" auf die

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 73 = Juris Rn. 151; BVerwG, Beschl. v. 20.8.2008 - BVerwG 9 C 9.07 -, Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 29; Senatsurteil vom 23.01.2011 - 9 S 902/00 - Senatsbeschluss vom 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19

    Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

    Daher greift Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht bei unterschiedlichem Zuschnitt unterschiedlicher Sicherungssysteme, die - jedenfalls im Falle der Versorgungswerke der Rechtsanwälte - auf unterschiedlichen Rechtssetzungen beruhen (vgl. Senatsurteil vom 21.12.1993 - 9 S 1071/91 -, juris, und Senatsbeschlüsse vom 24.09.2014 - 9 S 2333/12 -, juris, vom 17.01.2012 - 9 S 1817/11 -, vom 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, DVBl 1997, 958, 959, und vom 21.12.1993 - 9 S 1071/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 9 S 2176/98

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte -

    So können Beiträge niedriger festgesetzt oder gestundet oder Bemessungsgrundlagen unberücksichtigt bleiben, wenn die Erhebung grob unbillig wäre oder die Entrichtung eine besondere Härte darstellen würde (§ 15 Abs. 4 und 5 RAVwS; vgl. hierzu Senat, NK-Beschluß vom 27.11.1996, DVBl. 1997, 958).
  • OVG Sachsen, 25.05.2010 - 4 A 289/09

    Beitragsplicht eines nebenberuflich als Rechtsanwalt Tätigen zu Beiträgen des

    Die genannten Normen entsprechen den Regelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und § 8 Abs. 1 des baden-württembergischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes (dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, juris Rn. 19), an dem sich der Landesgesetzgeber bei Erlass des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes im Jahr 1994 (SächsGVBl. S. 1107) orientiert hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2018 - 9 S 1475/17

    Neuberechnung der Altersrente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte in

    Im Übrigen erscheint der generelle Ausschluss auch mit Blick auf den Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands sachlich gerechtfertigt (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang Senatsbeschluss vom 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LA 86/15

    Berufsständische Versorgung; betriebliches Darlehen; Einkünfte; Einkünfte aus

    Die getroffene Bestimmung beachtet sowohl die Grundsätze, die vom Gesetzgeber in § 12 Abs. 5 Satz 2 HKG für die Beitragsbemessung aufgestellt worden sind, als auch die Grenzen, die für den allgemeinen Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - BVerwG 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590, 1591 f.; Senatsbeschl. v. 13.1.2011 - 8 PA 241/10 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.8.1999 - 9 B 96.2276 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, NJW-RR 1997, 630).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 N 41.10

    Versorgungswerk; Rechtsanwalt; Beitrag; Festsetzung; Bemessung;

    Dieses Vorgehen sowie eine später erforderliche erneute Überprüfung, die auch der Zulassungsantrag letztlich nicht in Frage stellt, sollen - auch im Interesse einer möglichst effizienten und wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung - durch die in § 30 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 der Satzung getroffene Regelung vermieden werden (vgl. insoweit auch VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Juni 1990 - 9 S 437/90 -, juris, Rn. 8, und Beschluss vom 27. November 1996, NJW-RR 1997, 630; VG Schleswig, Urteil vom 20. März 2003 - 21 A 243/02 -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 6 A 804/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Beitragsfestsetzung bei anteiliger selbstständiger und

    Sofern demgegenüber in einzelnen Fällen ein erheblicher Einnahmerückgang erfolgen und deshalb die § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VwS zugrundeliegende Vermutung, dass die im vorletzten Kalenderjahr erzielten Einnahmen typischerweise im Großen und Ganzen den aktuellen aus selbstständiger Tätigkeit noch entsprechen, nicht zutreffen sollte, enthält die Satzung in § 15 Abs. 4 die Möglichkeit, bei grober Unbilligkeit die Beiträge niedriger festzusetzen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. März 2009 a. a. O. zu § 11 Abs. Satz 2 Nr. 2 VwS a. F.; VGH BW, Beschl. v. 27. November 1996 - 9 S 1152/96 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 9.).
  • VG Gießen, 19.09.2005 - 10 E 404/05

    Psychologischer Psychotherapeut; Kammerbeitrag; Bemessung; Einkommen;

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 3916/01

    Arzt; Kammerbeitrag; Bemessung; Grundlagenforscher; Beitragsreduzierung

  • VG Schleswig, 20.03.2002 - 21 A 243/02

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltkammer, Pflichtversorgung, Beitragsbemessung

  • VG Freiburg, 03.07.2003 - 4 K 1472/01

    Beitrag zum RAV eines nebenberuflichen Rechtsanwalts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht