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   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01   

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https://dejure.org/2001,2658
VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01 (https://dejure.org/2001,2658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 (https://dejure.org/2001,2658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 9 S 1164/01 (https://dejure.org/2001,2658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befangenheit des Prüfers - Vorfestlegung vor Ende der Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf voraussetzungslose Zulassung zum Dritten Abschnitt einer Ärztlichen Prüfung; Wahrung des Fairnessgebot des Prüfungsvorsitzenden in mündlichen Prüfungen; Missachtende Äußerungen in einer mündlichen Prüfung; Bewertung der Prüfungsleistungen der ...

  • Judicialis

    ÄAppO § 15; ; LVwVfG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ÄAppO § 15; LVwVfG § 21
    Prüfung, Prüfungszeugnis - Prüfer, Prüfungsvorsitzender, Fairnessgebot, Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befangenheit des Prüfers - Hinweis auf vorzeitige Beendigung der Prüfung als Befangenheitsindiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1066 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 235
  • DÖV 2002, 218
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
    Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (BVerwG, Urt. vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1994 - 9 S 3044/94

    Vorläufiger Rechtsschutz: Erteilung vorläufiger Bescheinigung über erfolgreiche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
    Keinesfalls steht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung dem Erlass einer einstweiligen Anordnung von vornherein entgegen (Senat, Beschluss vom 19.12.1994 - 9 S 3044/94 -).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
    Entscheidend ist jedoch, dass sie vorzeitig erfolgte und geäußert wurde (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.02.1993 - 6 C 38.92 -, NVwZ 1993, 686 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 6 B 46.92

    Begünstigender Verwaltungsakt in Form der Anordnung der erneuten Teilnahme an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
    Dann aber ist auch der Bescheid vom 24.10.2000 rechtswidrig, mit welchem der Antragstellerin erneut und nunmehr schriftlich das Prüfungsergebnis mitgeteilt und zusätzlich auferlegt wurde, Teile der Ausbildung vor einer erneuten Meldung zur Prüfung zu wiederholen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.10.1992 - 6 B 46.92 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06

    Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen

    Ist eine Prüfung von einem einzelnen Prüfer abzuhalten, so begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Prüfer dem Prüfling den Umstand des Nichtbestehens schon vor der offiziellen Beendigung der Prüfung mitteilt (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).

    Zwar hat der Senat entschieden, dass ein Prüfungsvorsitzender, der während der noch andauernden Prüfung zu erkennen gibt, die Prüfung könne eigentlich sofort beendet werden, weil sich am Ergebnis auch bei ihrer Fortsetzung nichts ändern werde, die Besorgnis der Befangenheit begründe (Beschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).

    Konnte vorliegend das Prüfungsergebnis aber schon zum Zeitpunkt der Äußerung festgestellt werden, kann sich diese auf das Ergebnis nicht mehr ausgewirkt haben, so dass jedenfalls kein erheblicher Verfahrensmangel vorläge (noch offen gelassen im Beschluss des Senats vom 19.06.2001, a.a.O.).

    Zwar war ihm nicht zuzumuten, die Bemerkung der Prüferin sofort in der Prüfung zu rügen (Senat, Beschluss vom 19.06.2001, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03

    Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch

    Etwas anderes kann der Kläger auch nicht aus dem von ihm angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (v. 19.6.2001 - 9 S 1164/01 -) herleiten.

    Denn eine das Fairnessgebot missachtende Äußerung kann sich nur auf den weiteren Verlauf der Prüfung auswirken, während es die Leistungserbringung des Kandidaten in zurückliegenden Prüfungsteilen naturgemäß nicht mehr beeinflussen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -).

    Gemessen daran ist die Rüge des Klägers - auch wenn es ihm nicht zumutbar gewesen sein sollte, die Äußerung der Prüferin PD Dr. E. sofort in der Prüfung zu rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -) - in jedem Falle verspätet erhoben worden.

  • VG Freiburg, 28.02.2008 - 2 K 1276/07

    Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Mitgliedern der Prüfungskommission für

    Die Besorgnis der Befangenheit setzt nicht voraus, dass der Prüfer tatsächlich befangen, voreingenommen oder parteiisch ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 21 Rn. 13; zum Maßstab der Besorgnis der Befangenheit auch bei nachträglicher Geltendmachung von Befangenheitsgründen vgl. VGH BW, Beschl. vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).

    Angesichts der vorgenannten, die Besorgnis der Befangenheit begründenden Tatsachen vermag der bloße Umstand, dass die Mitglieder der Prüfungskommission in der mündlichen Verhandlung erklärt haben, sie hätten sich aufgrund des Schreibens des Prüfungsamts nicht befangen gefühlt, keine andere Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH BW, Beschl. vom 19.06.2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 6 A 1767/02
    In einem vergleichbaren Fall sei der VGH Mannheim (Beschluss vom 19. Juni 2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235) von der Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers ausgegangen.

    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Urteil des VGH Mannheim vom 19. Juni 2001 - 9 S 1164/01 - (NVwZ 2002, 235) führt nicht weiter.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16

    Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Bewertung der Lehrprobe

    Der Normgeber geht hier jedenfalls nicht davon aus, dass ein Prüfer bereits mit einer abschließenden und endgültigen persönlichen Auffassung in die Beratung geht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, Juris).
  • VG Hamburg, 14.06.2021 - 17 E 2207/21

    Erfolgloser Eilantrag eines Personaltrainers auf Erteilung einer vorläufigen

    Dann bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage für ein erneutes Ablegen der Prüfung, da der Prüfungsanspruch des Betreffenden noch nicht erfüllt ist; es handelt sich um eine erneute - im Rechtssinne erstmalige - Abnahme der Prüfung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2001, 9 S 1164/01, NVwZ 2002, 235; OVG Schleswig, Beschl. v. 20.8.1992, 3 M 36/92, NVwZ-RR 1993, 30).
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