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   VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96   

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VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96 (https://dejure.org/1997,11252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 (https://dejure.org/1997,11252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 9 S 1194/96 (https://dejure.org/1997,11252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hilfe zur Erziehung - Kostenbeitrag - Anrechnung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.09.1994, DÖV 1995, 514 - zu § 43 Abs. 3 BSHG; Beschluß vom 11.10.1985, ZfSH/SGB 1986, 218 - zu § 77 BSHG; Urteil vom 07.02.1980, BVerwGE 60, 10ff. - zu § 6 JWG) hat Kindergeld den Charakter einer allgemeinen Sozialleistung, die dem Familienlastenausgleich dient und dazu bestimmt ist, den Aufwand, insb.

    die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.).

    Es sei daher dem einzelnen Kindergeldberechtigten überlassen, auf welche Art und Weise er das Kindergeld seiner allgemeinen Zielsetzung entsprechend zu Gunsten der Kinder, für die es geleistet werde, verwende (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.).

    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94

    Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Der 6. Senat des erkennenden Gerichtshofes hat unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung einen nur auf das Kindergeld bezogenen Anspruchsübergang nach § 91 Abs. 3 S. 1 BSHG a.F. (§ 91 Abs. 2 S. 2 BSHG n.F.) verneint und offen gelassen, ob dies auch dann gelte, wenn das Kindergeld an das Kind unmittelbar weitergeleitet werde oder weiterzuleiten sei, weil die Eltern als Kindergeldempfänger keinerlei Kontakt mehr zu dem Kind unterhielten und ihnen für dieses mithin keinerlei Aufwendungen mehr entstünden (Urteil vom 13.09.1995 - 6 S 3056/94).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1994 - 7 S 519/94

    Kostenbeitrag der Eltern zur Hilfe zur Erziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Die den Eltern regelmäßig noch verbleibenden sonstigen Aufwendungen für ihre Kinder sind mit den verbleibenden 20% im allgemeinen angemessen berücksichtigt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.1994 - 7 S 519/94; Mrozynski a.a.O. § 94 Nr. 2b; ebenso Senatsbeschluß vom 11.07.1996 a.a.O.).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    BVerwG 5 C 25.97 VGH 9 S 1194/96.
  • VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage -

    Hinsichtlich der konkret zu berücksichtigenden Höhe der beruflich bedingten Fahrtkosten kann vorliegend dahinstehen, ob diese anhand § 3 Abs. 6 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII - 5, 20 EUR pro Monat und Entfernungskilometer - (so etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 25.10.2012 - 12 ZB 11.501 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2009 - 12 A 3019/08 -, juris), anhand steuerrechtlicher Maßstäbe - § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer - (so etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 PA 275/10 -, juris; wohl auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris) oder anhand unterhaltsrechtlicher Leitlinien der Oberlandesgerichte, d.h. hier anhand von Ziff. 10.2.2 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (Stand 01.01.2012) - 0, 30 EUR pro gefahrenem Kilometer - (so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.04.2009 - 2 LB 7/09 -, juris) zu berechnen sind (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 9 S 2004/96

    Zu den ersparten Aufwendungen iSv SGB 8 § 94 Abs 2 S 1; hier: ersparter

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies - ebenso wie das gesamte, auf der Düsseldorfer Tabelle und damit vom Elterneinkommen abhängigen Kindesunterhalt aufbauende Pauschalierungssystem - hinsichtlich der mit der auswärtigen Unterbringung ersparten Aufwendungen grundsätzlich sachgerecht (siehe Urteil des Senats vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 - sowie Beschluß des Senats vom 11.07.1996 - 9 S 463/96 - m.w.N.).

    Eine Festsetzung der durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen auf 80 % des nach der Düsseldorfer Tabelle maßgebenden Unterhaltsbetrags setzt somit grundsätzlich voraus, daß dieser Unterhaltsbetrag von der Klägerin geschuldet wurde, denn erspart werden nur die Kosten, die sie aufgrund der auswärtigen Unterbringung nicht mehr zu tragen hat (siehe Urteil des Senats vom 29.07.1997 - a.a.O. -).

  • VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18

    Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der

    Die Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung ist - was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist - eine zweckidentische Leistung zur stationären Eingliederungshilfe im Sinn von § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII; denn beide Hilfen dienen wesentlich der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH-Bad.-Württ., Urt. V. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17

    Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).
  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 4 K 3288/17

    Barunterhalt übersteigender jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag

    Nach alter Rechtslage bestand folglich ein enger Zusammenhang zwischen zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und jugendhilferechtlichem Kostenbeitrag, der noch dadurch verstärkt wurde, dass sich die Jugendämter für die Festsetzung der Pauschalbeträge des § 94 Abs. 2 SGB VIII a.F., von der Rechtsprechung unbeanstandet, regelmäßig an Unterhaltstabellen, etwa an den in der sog. (modifizierten) Düsseldorfer Tabelle des Landkreistags Baden-Württemberg bestimmten Beträgen, orientierten und die durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen grundsätzlich mit 80% des je nach dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes maßgebenden Unterhaltsbetrages festsetzten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Kunkel, Praxiskommentar Kinder- und Jugendhilfe, 2. Aufl. 2003, § 94 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 12 A 102/21

    Zweckidentität von Leistungen der Vollzeitpflege und der gewährten

    So ausdrücklich auch BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 17, 29 und Leitsatz 1; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Juli 1997 - 9 S 1194/96 -, juris Rn 22 und Leitsatz 1.
  • VG Ansbach, 23.02.2006 - AN 14 K 04.02505

    Kostenerstattungspflicht einer Gemeinde für ein Dauerpflegeverhältnis;

    Neben diesem Betrag war ferner das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen (BVerwG vom 22.12.1998 BVerwGE 108, 222 ff; VGH Baden-Württemberg vom 29.7.1997 - 9 S 1194/96), gleichgültig ob es der Klägerin zufließt oder an das Jugendamt bzw. die Pflegefamilie ausbezahlt wird.
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