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   VGH Baden-Württemberg, 02.08.2002 - 9 S 1197/02   

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https://dejure.org/2002,10583
VGH Baden-Württemberg, 02.08.2002 - 9 S 1197/02 (https://dejure.org/2002,10583)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2002 - 9 S 1197/02 (https://dejure.org/2002,10583)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2002 - 9 S 1197/02 (https://dejure.org/2002,10583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sonderkündigungsschutzstreit - Gegenstandswert

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutzstreit - Gegenstandswert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz; Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit; Bemessung nach dem Auffangstreitwert; Rückgriff auf die Wertbemessung im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 10 Abs. 1; ; ARBGG § 17 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert, Schwerbehindertenrecht: Gegenstandswert, Kündigungszustimmung, Sonderkündigungsrecht, Kündigungsschutzprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89

    Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.2002 - 9 S 1197/02
    Für das verwaltungsgerichtliche Verfahren kann sie allenfalls insoweit Bedeutung gewinnen, wie sie auch hier eine Obergrenze für die Streitwertfestsetzung bilden könnte (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992 - 5 C 39.89 -, MDR 1993, 584).

    Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, dem nach Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt worden ist, muss deshalb häufig zwei Prozesse in unterschiedlichen Rechtswegen führen, um seinen Arbeitsplatz zu verteidigen (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992 a.a.O.).

    Dies entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16.12.1992 a.a.O.) und der Streitwertfestsetzungspraxis aller bisher mit diesem Rechtsgebiet befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs, sondern auch dem Streitwertkatalog in der Fassung vom Januar 1996 (Eyermann, VwGO, 11. Aufl., Anhang 1 II Nr. 38.1), der in Abkehr vom Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 1991 (DVBl. 1991, 1239 ) nunmehr anstatt des dreifachen Bruttomonatsentgelts den Auffangwert für angemessen erachtet (vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., Anh I B § 13 GKG RdNr. 35).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung

    Es wäre deshalb unangemessen, dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den gleichen Gegenstandswert beizumessen, wie dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1992 - 5 C 39/89, zitiert nach juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.08.2002 - 9 S 1197/02, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2019 - 20 E 1091/18

    Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das erstinstanzliche

    Es ist indes an der bisherigen Rechtsprechung des beschließenden Fachsenats - vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 16 E 33/11.PVL - und - 16 E 34/11.PVL -, und vom 18. Juli 2005 - 1 E 74105.PVL -, a. a. O. - und auch der ansonsten vorherrschenden Auffassung der Fachspruchkörper für Personalvertretungssachen - vgl. etwa: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. August 1994 - PL 15S 1817/94 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 6. April 2009 - 17 P 09.166 -, DÖD 2010, 27, vom 3. Mai 2005 - 17 P 04.467 -, PersV 2006, 347, und vom 16. Juni 1999 - 17 P 98.1575 -, PersR 2000, 22 = PersV 2000, 22; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 22. Juni 2018 - 61 PV 10.17 -, juris, und vom 30. November 2009 - 60 PV 18.07 -, NZA-RR 2010, 156; OVG Bremen, Beschluss vom 26. März 2007 - P S 85/07.PVL u.a. -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 22 TE 3060/06 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 9 E 79/15.PL -, juris; ebenso zum Gegenstandswert in Verfahren zum Sonderkündigungsschutz bei schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 5 C 39.89 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 68; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. August 2002 - 9 S 1197/02 -, juris - festzuhalten, wonach die Höhe des Arbeitsentgelts keine Berücksichtigung findet, auch wenn sie für den Beschäftigten, dessen Weiterbeschäftigung im Streit steht, sehr wichtig ist.
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