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   LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07   

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LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07 (https://dejure.org/2007,4572)
LG Köln, Entscheidung vom 26.09.2007 - 9 S 139/07 (https://dejure.org/2007,4572)
LG Köln, Entscheidung vom 26. September 2007 - 9 S 139/07 (https://dejure.org/2007,4572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem Eintragungsangebot für das Deutsche Gewerberegister; Anfechtungsrecht bei Auswahl einer den Adressaten über die Folgekosten einer offerierten Leistung täuschenden Aufmachung und Formulierung ...

  • kanzlei.biz

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Arglistige Täuschung bei irreführendem Eintragungsangebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung bei irreführendem Eintragungsangebot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsches Gewerbeverzeichnis täuscht mit Eintragungsangebot: Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung möglich - Landgericht Köln weist Klage des Branchenbuchanbieter in der Berufung ab

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Es muss mithin auch derjenige anfechten können, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat (BGH NJW-RR 2005, 1082, 1083).

    Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1082, 1084): so kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung im Angebotsschreiben vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind.

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in dem von ihr gerichtsbekannt (vgl. nur die Verfahren 9 S 88/07 sowie 9 S 44/07 vor der erkennenden Kammer, denen gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen) vielfach versandten Formular ausdrücklich einen monatlichen Vergütungsbeitrag von 67,- Euro zzgl.

    Die Täuschungsabsicht der Klägerin steht vorliegend auch deshalb zweifelsfrei fest, weil der Geschäftsführer der Klägerin - gerichtsbekannt (vgl. nur die Urteile der Kammer in den Verfahren 9 S 44/07 und 9 S 88/07 vom 04.07.2007) - wegen vergleichbarer Geschäftsgebaren bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 1.12.2004 wegen abertausender von Betrugsstraftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden ist.

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in dem von ihr gerichtsbekannt (vgl. nur die Verfahren 9 S 88/07 sowie 9 S 44/07 vor der erkennenden Kammer, denen gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen) vielfach versandten Formular ausdrücklich einen monatlichen Vergütungsbeitrag von 67,- Euro zzgl.

    Die Täuschungsabsicht der Klägerin steht vorliegend auch deshalb zweifelsfrei fest, weil der Geschäftsführer der Klägerin - gerichtsbekannt (vgl. nur die Urteile der Kammer in den Verfahren 9 S 44/07 und 9 S 88/07 vom 04.07.2007) - wegen vergleichbarer Geschäftsgebaren bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 1.12.2004 wegen abertausender von Betrugsstraftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden ist.

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Der Markt für Internet-Firmenverzeichnisse ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Anbieter den Verbänden und Gewerbetreibenden den Grundeintrag kostenlos andienen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 2005, 67, 68).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im "Henghuber-Fall" (NJW 2005, 67, 68) ausgeführt:.

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 12 KLs 92 Js 20791/99

    Strafbarkeit des sog. Adressbuchschwindels

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Eine endgültige Gewissheit hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen der arglistigen Täuschung - auch in Bezug auf den erforderlichen Täuschungswillen der Klägerin - ergibt sich zudem aus der Strafverurteilung des Geschäftsführers der Klägerin wegen ähnlicher Geschäfte im sog. "Adressbuchbereich" durch das Landgericht Frankfurt am Main im Jahre 2004 (Urteil vom 1.12.2004 - 5/12 KLs 92 Js 20791/99 -).

    Der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 1.12.2004 - 5/12 KLs 92 Js 20791/99 -) lagen u.a. folgende Feststellungen tatsächlicher Art zugrunde (zitiert nach juris ; gemäß den Angaben in juris veröffentlicht auch in WRP 2005, 642 ff.):.

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Das Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung aufgrund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (so zum Beispiel BGH NJW 1982, 2861, 2863).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH NJW 2001, 2187, 2189).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Es ist - entgegen den Ausführungen im angegriffenen Urteil - für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagten ihrerseits die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 33, 302, 310; BGH NJW 1971, 1795, 1798 m.w.N.; BGH NJW 1989, 287, 288).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Ein derartiges Geschäftsgebaren ist nach Beweggrund und Zweck mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren (BGHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88) und verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. nur BGH NJW 2005, 2991, 2992).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
    Ein derartiges Geschäftsgebaren ist nach Beweggrund und Zweck mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren (BGHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88) und verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. nur BGH NJW 2005, 2991, 2992).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2002 - 2 U 137/01
  • BGH, 15.01.1985 - X ZR 16/83

    Arglistanfechtung eines Prozeßvergleichs; Offenbarungspflicht des

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10

    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister;

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10

    Anfechtung: Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines

    2. Die Anfechtung scheitert nicht daran, dass der Irrtum des Getäuschten auch auf eigene Fahrlässigkeit im Umgang mit Werbepost beruht (im Anschluss an LG Köln, Urt. v. 26.09.2007 - 9 S 139/07).

    Als mögliche Täuschungshandlung kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. LG Köln , Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07 , zitiert bei Juris; Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., § 123 Rdnrn. 3ff.).

  • AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13

    Vertrag über Eintragung eines Unternehmens in Internetbranchenverzeichnis bei

    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob der Empfänger dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (LG Köln, Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, Tz. 6 - zitiert nach Juris; BGH, NJW 1989, 287).
  • LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07

    Unterlassungsanspruch gegen die Erwähnung eines Unternehmens als

    Er weist darauf hin, dass das Landgericht Köln in einem vergleichbaren Sachverhalt betreffend die Formulare eines U3 diese als nicht hinreichend transparentbezeichnet habe (9 S 139/07).
  • AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08

    Eintragungsofferte, Täuschung

    Als mögliche Täuschungshandlung im Rahmen des § 123 BGB kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. LG Köln , Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, zitiert bei Juris; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 123 Rdnrn. 3ff.).
  • AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines

    Als mögliche Täuschungshandlung im Rahmen des § 123 BGB kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. LG Köln , Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, Palandt/Heinrichs, BGB, 70. Aufl., § 123 Rn. 2ff.).
  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 303 S 67/10

    Betrug durch Gestaltung von Korrekturabzügen

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2361, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.; 9 S 139/07; Schönke/Schröder[Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • AG Bonn, 25.09.2009 - 13 C 484/08

    Branchenverzeichnis, Internet, Bestellformular

    Als mögliche Täuschungshandlung im Rahmen des § 123 BGB kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. LG Köln , Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, zitiert bei Juris; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 123 Rdnrn. 3ff.).
  • AG Perleberg, 05.06.2008 - 11 C 301/07

    Entgeltforderung für Branchenbuch-Eintrag ist wegen Täuschung anfechtbar

    Das Gericht schließt sich insoweit ausdrücklich den Gründen der Entscheidung des Landgerichtes Köln vom 26.09.2007 in seinem Verfahren zum Aktenzeichen 9 S 139/07, das vom Beklagten mitgeteilt wurde, an.
  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin in dem von ihr gerichtsbekannt (vgl. nur die Verfahren 9 S 44/07 sowie 9 S 139/07 vor der erkennenden Kammer, denen gleichgelagerte Sachverhalte zugrunde liegen) vielfach versandten Formular ausdrücklich einen monatlichen Vergütungs-beitrag von 67,- Euro zzgl.
  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
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