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   LG Wiesbaden, 05.09.2013 - 9 S 14/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26313
LG Wiesbaden, 05.09.2013 - 9 S 14/13 (https://dejure.org/2013,26313)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.09.2013 - 9 S 14/13 (https://dejure.org/2013,26313)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. September 2013 - 9 S 14/13 (https://dejure.org/2013,26313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Genehmigung eines ärztlichen Behandlungsvertrags nach Eintritt der Volljährigkeit des Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Zahlung ärztlichen Honorars, wenn Behandlungsvertrag mit Minderjährigem nicht genehmigt worden ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Zahlung ärztlichen Honorars, wenn Behandlungsvertrag mit Minderjährigem nicht genehmigt worden ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

    Auszug aus LG Wiesbaden, 05.09.2013 - 9 S 14/13
    Die Deutung eines bestimmten Verhaltens als konkludente Genehmigung setzt allerdings voraus, daß der volljährig Gewordene die Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrages überhaupt gekannt oder mit einer solchen zumindest gerechnet hat (vgl. BGHZ 47, 341, 351 f. ; BGH, Urteil vom 29.01.1970 zu VII ZR 34/68).
  • LG Waldshut-Tiengen, 14.03.1985 - 2 S 3/85
    Auszug aus LG Wiesbaden, 05.09.2013 - 9 S 14/13
    Die bloße Abwicklung des Geschäfts vermag deshalb die Annahme einer Genehmigung in aller Regel nicht zu rechtfertigen (vgl. LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 14.03.1985 zu 2 S 3/85).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus LG Wiesbaden, 05.09.2013 - 9 S 14/13
    Die Deutung eines bestimmten Verhaltens als konkludente Genehmigung setzt allerdings voraus, daß der volljährig Gewordene die Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrages überhaupt gekannt oder mit einer solchen zumindest gerechnet hat (vgl. BGHZ 47, 341, 351 f. ; BGH, Urteil vom 29.01.1970 zu VII ZR 34/68).
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