Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 10.02.2015

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15   

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https://dejure.org/2016,3130
LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15 (https://dejure.org/2016,3130)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.2016 - 9 S 14/15 (https://dejure.org/2016,3130)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 9 S 14/15 (https://dejure.org/2016,3130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Versicherung bei Vermittlung von Mietwagen hinsichtlich Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Haftungsreduzierung/Versicherung; Anspruchsgrund; sonstiges; Örtliche Zuständigkeit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 215
    Gerichtsstand bei Klage gegen Mietwagenvermittler auf versprochene Übernahme der Selbstbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 946
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Langenfeld, 07.01.2015 - 32 C 87/14

    Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 07.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld, Az. 32 C 87/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit auf den im Berufungsverfahren gestellten Hilfsantrag des Klägers unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das örtlich zuständige Amtsgericht München verwiesen wird.

    Der Kläger beantragt, 1. die Beklagte unter Abänderung des am 07.01.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Langenfeld, Az.: 32 C 87/14, zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 2.500,00 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.07.2013 zu zahlen;.

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
    Dort ist es ständige Rechtsprechung, dass Regelungen des VVG auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und gewerblichem Mietwagenanbieter keine unmittelbare Anwendung finden, sondern dass der Vermieter, der gegen zusätzliches Entgelt eine Haftungsfreistellung verspricht, einem Versicherer insoweit gleichzustellen ist, dass Vertragslücken, die durch unwirksame AGB-Klauseln entstehen, durch Heranziehung z.B. von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden können (BGH VersR 2012, 1573, 1574 ff.) Der Kunde wird dort ausdrücklich als "Quasi-VN" bezeichnet; als Leitbild wird die Kaskoversicherung herangezogen (BGH a.a.O.).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist der Aspekt, ob ein Versicherungsverhältnis vorliegt, nicht als doppelrelevante Tatsache zu qualifizieren, bei der im Rahmen der Zulässigkeit die schlüssigen Behauptungen der klagenden Partei als wahr zu unterstellen sind und eine Beweisaufnahme erforderlichenfalls im Rahmen der Begründetheit erfolgt (vgl. etwa BGH NJW 2010, 873).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 A 126.89

    Technisches Gerät - Langzeitgarantie - Reparatur - Herstellungs- und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
    Eine Versicherung liegt jedoch nicht bei Vereinbarungen vor, die in einem inneren Zusammenhang mit einem anderen Rechtsgeschäft anderer Art stehen und von dort ihr eigentliches rechtliches Gepräge erhalten (vgl. nur BVerwG VersR 1992, 1381, 1382; Armbrüster, VersR 2015, 1453 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung im Rahmen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 9 S 14/15
    Eine Verweisung nach § 281 ZPO kann auch in der Berufungsinstanz erfolgen, insbesondere dann, wenn das Erstgericht die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen und der Kläger den Verweisungsantrag erstmals - auch hilfsweise - in der Berufungsinstanz gestellt hat (OLG Köln, Urteil vom 26.05.2008, 5 U 238/07).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2016, 946 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die örtliche Zuständigkeit ergebe sich nicht aus § 215 Abs. 1 VVG, weil die Parteien nicht über Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag stritten.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 10.02.2015 - 9 S 14/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21601
LG Köln, 10.02.2015 - 9 S 14/15 (https://dejure.org/2015,21601)
LG Köln, Entscheidung vom 10.02.2015 - 9 S 14/15 (https://dejure.org/2015,21601)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 9 S 14/15 (https://dejure.org/2015,21601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 63 C 290/14
  • LG Köln, 10.02.2015 - 9 S 14/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2015 - 9 S 14/15
    Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage ist aber nur sichergestellt, wenn die Beklagte mit Rücksicht auf die zu Beginn des Vertragsverhältnisses angefallenen Investitionskosten ihre Kalkulationsgrundlage langfristig erhält und überschaubar gestalten kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 210/73, BGHZ 64, 288, 292; BGH, Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WM 1985, 490 unter [II] 2 a).".
  • BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 210/73

    Abschluss eines Versorgungsvertrages über Wärme; Ausschluss des Rechts auf

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2015 - 9 S 14/15
    Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage ist aber nur sichergestellt, wenn die Beklagte mit Rücksicht auf die zu Beginn des Vertragsverhältnisses angefallenen Investitionskosten ihre Kalkulationsgrundlage langfristig erhält und überschaubar gestalten kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1975 - VIII ZR 210/73, BGHZ 64, 288, 292; BGH, Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WM 1985, 490 unter [II] 2 a).".
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 37/10

    Erhöhung des Fernwärmepreises: Inhaltskontrolle von Allgemeinen

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2015 - 9 S 14/15
    Dass der Wärmeanschlusswert während der Vertragslaufzeit unveränderlich ist, entspricht grundsätzlich auch der Interessenlage der Parteien, zu der der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06. Juli 2011 - VIII ZR 37/10 -, Rn. 36, juris) ausgeführt hat:.
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