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   LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17   

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LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17 (https://dejure.org/2018,10509)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 25.01.2018 - 9 S 141/17 (https://dejure.org/2018,10509)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 9 S 141/17 (https://dejure.org/2018,10509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • AG Solingen, 20.07.2017 - 9 C 58/15
    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 20.07.2017, 9 C 58/15, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Sie beantragt, 1. unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Solingen vom 20.07.2017, Az. 9 C 58/15, die Klage insoweit abzuweisen, als sie zur Zahlung an den Kläger in Höhe von mehr als 445, 43 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2015 verurteilt worden ist, 2. hilfsweise, das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Sie ist der Ansicht, die Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit fiktiver Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt und die darin aufgestellten Grundsätze (BGH NJW 2010, 606 (VW-Urteil); 2010, 2118 (BMW-Urteil); 2010, 2725 (Mercedes-Urteil); 2010, 2727 (Audi-Urteil); 2010, 2941 (Eurogarant-Urteil/ Mercedes II); 2013, 2817; 2014, 3236; 2015, 2110) seien auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, mit der Folge, dass der Geschädigte sich unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen müsse, wenn - wie hier - die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard gleichwertig sei.

    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggfs. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur in dieser Werkstatt entspricht und wenn er ggfs. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH NJW 2014, 3236; BGH VersR 2015, 861; BGH NZV 2003, 372 ff.; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 24).

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Sie ist der Ansicht, die Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit fiktiver Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt und die darin aufgestellten Grundsätze (BGH NJW 2010, 606 (VW-Urteil); 2010, 2118 (BMW-Urteil); 2010, 2725 (Mercedes-Urteil); 2010, 2727 (Audi-Urteil); 2010, 2941 (Eurogarant-Urteil/ Mercedes II); 2013, 2817; 2014, 3236; 2015, 2110) seien auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, mit der Folge, dass der Geschädigte sich unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen müsse, wenn - wie hier - die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard gleichwertig sei.

    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggfs. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur in dieser Werkstatt entspricht und wenn er ggfs. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH NJW 2014, 3236; BGH VersR 2015, 861; BGH NZV 2003, 372 ff.; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 24).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Allerdings kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und ggfs. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her einer Reparatur in dieser Werkstatt entspricht und wenn er ggfs. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar machen würden (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH NJW 2014, 3236; BGH VersR 2015, 861; BGH NZV 2003, 372 ff.; Palandt/Grüneberg BGB 74. Aufl., § 249 Rn. 24).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 29.04.2003 (vgl. BGH NZV 2003, 372 ff.) gerade festgestellt:.

  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Die Sache hat hier grundsätzliche Bedeutung, weil die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (vgl. BGH, IV ZR 543/15, in juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Zu dem erforderlichen Geldbetrag im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB gehören nach zutreffender und herrschender Ansicht in der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei fiktiver Abrechnung die UPE-Aufschläge, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur angefallen wären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012, 1 U 108/11; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, 9 U 5/12; AG Köln, Urteil vom 09.08.2011, 268 C 218/10; AG Köln, Urteil vom 14.01.2010, 264 C 118/09; AG Köln, Urteil vom 06.05.2010, 262 C 518/09).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Zu dem erforderlichen Geldbetrag im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB gehören nach zutreffender und herrschender Ansicht in der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei fiktiver Abrechnung die UPE-Aufschläge, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten auch bei einer Reparatur angefallen wären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012, 1 U 108/11; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, 9 U 5/12; AG Köln, Urteil vom 09.08.2011, 268 C 218/10; AG Köln, Urteil vom 14.01.2010, 264 C 118/09; AG Köln, Urteil vom 06.05.2010, 262 C 518/09).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Sie ist der Ansicht, die Rechtsprechung des BGH zur Ersatzfähigkeit fiktiver Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt und die darin aufgestellten Grundsätze (BGH NJW 2010, 606 (VW-Urteil); 2010, 2118 (BMW-Urteil); 2010, 2725 (Mercedes-Urteil); 2010, 2727 (Audi-Urteil); 2010, 2941 (Eurogarant-Urteil/ Mercedes II); 2013, 2817; 2014, 3236; 2015, 2110) seien auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, mit der Folge, dass der Geschädigte sich unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen müsse, wenn - wie hier - die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard gleichwertig sei.
  • LG Hamburg, 20.04.2017 - 331 S 45/16

    Verweisung auf eine günstigere mühelos zugängliche und gleichwertige

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Das Landgericht Hamburg hat zur Möglichkeit eines Verweises auf eine günstigere Reparatur in einer anderen freien Fachwerkstatt in seiner Entscheidung vom 20.04.2017, 331 S 45/16 ausgeführt (in juris Rn 25-27):.
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Auszug aus LG Wuppertal, 25.01.2018 - 9 S 141/17
    Denn der Geschädigte kann zur konkreten Schadensberechnung übergehen, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als der fiktive Ansatz und sich der Geschädigte nicht bereits bindend auf eine fiktive Abrechnung festgelegt hat (BGH VI ZR 654/15 in juris Rn 18).
  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

  • LG Bonn, 11.09.2018 - 5 S 53/18
    Daher erhalte der Geschädigte Kosten für eine Reparatur, welche dem Standard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2017, 331 S 45/16; LG Wuppertal, Urteil vom 25.01.2018, 9 S 141/17; Heßeler , NJW 2017, 2182).
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