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   VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 9 S 1428/01   

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https://dejure.org/2001,13328
VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 9 S 1428/01 (https://dejure.org/2001,13328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2001 - 9 S 1428/01 (https://dejure.org/2001,13328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2001 - 9 S 1428/01 (https://dejure.org/2001,13328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertretbare Lösung in juristischer Staatsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antwortspielraum des Prüflings im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfung; Bewertungsfehler bezüglich einer Aufsichtsarbeit; Bewertbarkeit der Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; JAPrO § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; JAPrO § 13
    Prüfung, Prüfungszeugnis: Erste juristische Staatsprüfung, schriftliche Prüfung, Beurteilungsspielraum, Antwortspielraum, vertretbare Lösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 9 S 1428/01
    "Vertretbar" ist eine Lösung nur dann, wenn sie mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet wird (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 = BayVBl 1994, 443; Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, NVwZ 1998, 738).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 9 S 1428/01
    "Vertretbar" ist eine Lösung nur dann, wenn sie mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet wird (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 = BayVBl 1994, 443; Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, NVwZ 1998, 738).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 9 S 1428/01
    "Vertretbar" ist eine Lösung nur dann, wenn sie mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet wird (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ; BVerwG, Urt. vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 = BayVBl 1994, 443; Beschluss vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -, NVwZ 1998, 738).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19

    Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein

    Entscheidend ist nicht, ob das präsentierte Ergebnis für eine Klausuraufgabe möglicherweise mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet werden könnte, sondern ob es von dem Prüfungskandidaten in seiner Prüfungsleistung mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet wird (Senatsbeschluss vom 25.11.2001 - 9 S 1428/01 -, juris Rn. 7).
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