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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10   

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https://dejure.org/2010,4410
VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10 (https://dejure.org/2010,4410)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2010 - 9 S 1478/10 (https://dejure.org/2010,4410)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 9 S 1478/10 (https://dejure.org/2010,4410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer mündlichen Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Beurteilungsgrundlage als Voraussetzung für einen Anspruch auf nachträgliche Neubewertung einer mündlichen Prüfungsleistung; Informatorische Anhörung eines Prüfers zur Überzeugungsbildung bei Ablauf streitiger Tatsachen einer mündlichen Prüfung sowie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Beurteilungsgrundlage als Voraussetzung für einen Anspruch auf nachträgliche Neubewertung einer mündlichen Prüfungsleistung; Informatorische Anhörung eines Prüfers zur Überzeugungsbildung bei Ablauf streitiger Tatsachen einer mündlichen Prüfung sowie ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mündliche Prüfung - Beweismittel und Prüfungswiederholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Überprüfung einer mündlichen Prüfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer mündlichen Prüfung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anfechtung einer mündlichen Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 197 (Ls.)
  • VBlBW 2011, 158
  • DVBl 2011, 59
  • DVBl 2011, 59 DÖV 2011, 81 (Leitsatz) NVwZ-RR 2011, 197 (Leitsatz) WissR 2011, 221 (Ls.)
  • DÖV 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Hinzuweisen ist schließlich auch darauf, dass ein Prüfling im Anschluss an die Bekanntgabe der Note eine Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, BVerwGE 99, 185 [195 und 200]).

    Die angegriffene Benotung der in der mündlichen Prüfung erbrachten Leistung enthält nicht nur fachliche Urteile, sondern "untrennbar" hiermit verknüpft auch prüfungsspezifische Bewertungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 [53]; BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, BVerwGE 99, 185 [196]).

    Das "gesamte Umfeld, in dem die Prüfungsfragen gestellt und die Antworten gegeben werden" und das ggf. Rückschlüsse "auf die Überzeugungskraft der Argumente, auf die prompte oder zögerliche Beantwortung der gestellten Fragen sowie etwa allgemein Unsicherheiten im Verhalten des Prüflings" liefern könnte, ist damit regelmäßig allenfalls eingeschränkt dokumentiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, BVerwGE 99, 185 [196 f.]).

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Denn hierfür ist nicht ausreichend, dass der Verlauf der Prüfung "in groben Zügen" rekonstruiert werden kann, vielmehr verlangt eine ordnungsgemäße Bewertung auch die Berücksichtigung wesentlicher Einzelheiten, wie etwa "Gesichtspunkte des mehr oder weniger schnellen Erfassens des Wesentlichen, des 'Mitgehens' im Prüfungsgespräch und die Sicherheit der Darlegungen des Prüflings" (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, NVwZ 1997, 502).

    Die Erfüllung eines hierauf gerichteten Anspruchs ist schlicht unmöglich, weil die erbrachte Prüfungsleistung nach einem entsprechenden Zeitablauf nicht mehr erfassbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, NVwZ 1997, 502; Senatsbeschluss vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 -, VBlBW 2006, 145).

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 20/96

    Informatorische Anhörung des in erster Instanz vernommenen Zeugen durch das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Insbesondere darf ein Gericht seine Überzeugung über streitige und entscheidungserhebliche Tatsachen nicht ausschließlich auf die Bekundungen eines in der mündlichen Verhandlung nur informatorisch gehörten Prüfers gründen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.07.2008 - 9 S 442/09 -, VBlBW 2009, 24; dazu auch BGH, Urteil vom 19.02.1998 - I ZR 20/96 -, NJW-RR 1998, 1601).
  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Auch die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist daher grundsätzlich geeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1991 - 4 NB 23/90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -).
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Damit würden nicht nur die verfahrensrechtlichen Sicherungen umgangen, die das Prozessrecht für den Beweis durch Zeugen oder Sachverständige vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1988 - 4 B 256/87 -, NJW 1988, 2491), sondern auch die Nachprüfbarkeit der gemachten Aussagen und Schlussfolgerungen durch das Rechtsmittelgericht vereitelt.
  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 20.08

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rüge der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Das Rechtsmittelverfahren dient nicht dazu, prozessuale Versäumnisse eines Beteiligten in der Vorinstanz nachzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2008 - 9 B 20/08 -).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Die angegriffene Benotung der in der mündlichen Prüfung erbrachten Leistung enthält nicht nur fachliche Urteile, sondern "untrennbar" hiermit verknüpft auch prüfungsspezifische Bewertungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34 [53]; BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, BVerwGE 99, 185 [196]).
  • LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09

    Abstellen auf einen sich aus den Mietwagenkosten nach der Fraunhofer und dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Insbesondere darf ein Gericht seine Überzeugung über streitige und entscheidungserhebliche Tatsachen nicht ausschließlich auf die Bekundungen eines in der mündlichen Verhandlung nur informatorisch gehörten Prüfers gründen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.07.2008 - 9 S 442/09 -, VBlBW 2009, 24; dazu auch BGH, Urteil vom 19.02.1998 - I ZR 20/96 -, NJW-RR 1998, 1601).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 4 S 809/94

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Laufbahnprüfung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Zum Nachweis solcher tatsächlicher Vorgänge und des äußeren Ablaufs der Prüfung stehen die prozessüblichen Beweismittel zur Verfügung, neben der Parteivernehmung also auch die Zeugenvernehmung von Prüfern, Protokollführern, Mitprüflingen oder Zuhörern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1994 - 6 B 65/93 -, VBlBW 1994, 309).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77

    Genehmigungsantrag für Einrichtung und Nutzung eines Schlachtraums bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
    Würdigt ein Tatsachengericht die Anhörung, wie es eine förmliche Vernehmung im Rahmen einer Beweisaufnahme hätte auswerten dürfen, liegt daher ein Verfahrensfehler vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1981 - IV C 88/77 -, NJW 1981, 1748).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

  • BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93

    Geltendmachung der Rechtsfehlerhaftigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit und

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99

    Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept;

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 9 S 442/08

    Zum "endgültigen Nichtbestehen" einer Prüfung - zum Ausschluss eines Fachwechsels

  • VG Magdeburg, 23.02.2023 - 5 A 225/20

    Laufbahnprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Sachsen-Anhalt

    Der situationsbedingte Gesamtrahmen des Prüfungsgeschehens einer mündlichen bzw. mündlich-praktischen Prüfung lässt eine Korrektur und fehlerfreie Neubewertung daher nur durch die zuständigen Prüfer selbst zu (VGH BW, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 9 S 1478/10 -, juris, Rn. 15).

    Insoweit verbleibt nur die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung (VGH BW, Beschluss vom 19. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 11.01.2017 - 15 K 1642/15
    Siehe dazu zur mündlichen Prüfung BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13/96 -, juris, und Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 -, juris Rdnr. 26; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Dezember 2013 - 14 B 1378/13 -, juris Rdnr. 9, und vom 7. Oktober 2010 - 19 E 985/10 -, juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 9 S 1478/10 - , juris Rdnr. 14 ff; BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 7 ZB 13.2221 -, juris Rdnr. 7.

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 9 S 1478/10 -, juris Rdnr. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2017 - 14 A 430/17

    Unmöglichkeit der Neubewertung einer erbrachten mündlich-praktischen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.4.1996 - 6 B 13.96 -, juris, Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.10.2010 - 9 S 1478/10 -, juris, Rn.16.
  • VG Sigmaringen, 22.02.2017 - 5 K 1094/16

    Mündliche Prüfung; Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen;

    Die Kammer ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme (zu den Anforderungen an die diesbezügliche Überzeugungsbildung vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2010 - 9 S 1478/10 -, VBlBW 2011, 158) davon überzeugt, dass die Prüfungsvorsitzende der Klägerin nach ihrer Rückkehr in den Prüfungsraum die tragenden Gründe der Bewertung dergestalt erläutert hat, dass die insoweit im Protokoll schriftlich festgehaltenen Gründe wörtlich verlesen wurden; dies haben die beiden als Zeugen vernommenen Prüfer insoweit übereinstimmend und unter Berufung auf eine insoweit ständig geübte Praxis ohne Weiteres glaubhaft angegeben, ohne dass die Klägerin dem noch substantiiert entgegengetreten wäre.
  • VG Würzburg, 30.03.2011 - W 6 K 10.14

    Prüfungsrecht; Prüfung zum Technischen Fachwirt IHK; Gebot der Fairness und

    Die Erfüllung eines hierauf gerichteten Anspruchs ist schlicht unmöglich, weil die erbrachte Prüfungsleistung nach einem entsprechenden Zeitablauf nicht mehr erfassbar ist (siehe VGH Mannheim, B.v. 19.10.2010, Az.: 9 S 1478/10, NVwZ-RR 2011, 197 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 04.05.2022 - 1 K 1015/20

    Erfordernis einer Rekonstruktion des Prüfungsgeschehens bei praktisch-mündlicher

    In einem solchen Fall verbleibt nur die Wiederholungsprüfung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2010 - 9 S 1478/10 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • VG Würzburg, 11.09.2013 - W 6 K 12.999

    Prüfung

    Die Erfüllung eines hierauf gerichteten Anspruchs ist - wie die Mitglieder des Prüfungsausschusses anschaulich darlegten - ohne Wiederholung der Prüfung schlicht unmöglich, weil die erbrachte Prüfungsleistung nach einem entsprechenden Zeitablauf nicht mehr voll erfassbar ist (vgl. VGH BW, B.v. 19.10.2010 - 9 S 1478/10 - NVwZ-RR 2011, 197 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 12 K 2934/11

    Nichtbestehen der Prüfung zum Notarzt

    Insoweit ist zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang sich die Prüfer während dieser Zeit mit der Prüfung auseinandersetzten und ob und inwieweit ihnen noch Aufzeichnungen zur Prüfung zur Verfügung stehen (ausführlich: Urteil der erkennenden Kammer vom 07.03.2012 - 12 K 5247/10 - m. w. N.; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 - und vom 19.10.2010 - 9 S 1478/10 - BVerwG, Beschl. vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, jew. juris).
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