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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 1596/82   

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VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 1596/82 (https://dejure.org/1983,1494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1983 - 9 S 1596/82 (https://dejure.org/1983,1494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1983 - 9 S 1596/82 (https://dejure.org/1983,1494)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 251
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 20. September 1983 (NVwZ 1984, 251) betrifft die Frage, inwiefern die Absicht, in bezug auf einen vor Klageerhebung erledigten Verwaltungsakt einen Amtshaftungsprozeß zu führen, abweichend von allgemeinen Regeln ein berechtigtes Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Rechtswidrigkeitsfeststellung begründet, wenn die Behörde die Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes durch einen weiteren Verwaltungsakt ausdrücklich feststellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Der Bescheid der Widerspruchsbehörde ist auf Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S 2 VwGO aufzuheben (im Anschluß an BVerwGE 81, 226 ff unter Aufgabe des Senatsurteils vom 20.09.1983 - 9 S 1596/82 -).

    Mit Rücksicht auf diese neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -- 8. Senat --, die mit Recht der zulässigen und erfolgreichen Anfechtungsklage gegen einen trotzdem ergangenen sachlichen Widerspruchsbescheid gem. § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO den Vorrang gibt vor einer zeitraubenden, nach dem oben Dargelegten nicht schutzwürdigen Beanspruchung der Verwaltungsgerichte in der Sache selbst, hält der Senat an seiner im Urteil vom 20.9.1983 -- 9 S 1596/82 -- vertretenen Auffassung des Vorrangs einer Feststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 gegenüber einer Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO nicht mehr fest.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2008 - 12 LB 17/07

    Anwendbarkeit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Entscheidungshilfe bei

    Für den hier streitgegenständlichen Fortsetzungsfeststellungsantrag des Klägers im Anschluss an ein erledigtes Verpflichtungsbegehren ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, BVerwGE 106, 295; Urt. v. 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74; Beschl. v. 21.10.2004 - 4 B 76.04 -, BRS 67 Nr. 124; Urt. d. Sen. v. 28.5.2008 - 12 LB 64/07 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.12.1993 - 23 A 865/91 -, DVBl. 1994, 541; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rdnr. 109 m. w. N.), so dass ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung vorliegen muss.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

    Für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluss an ein erledigtes Verpflichtungsbegehren ist nach allgemeiner Auffassung § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, BVerwGE 106, 295; Urt. v. 28.4.1999, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.12.1993 - 23 A 865/91 -, DVBl. 1994, 541; Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rdnr. 109 ff), so dass ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung vorliegen muss.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2008 - 12 LB 64/07

    Einleitung eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens für fünf Windkraftanlagen;

    Für den hier gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluss an ein erledigtes Verpflichtungsbegehren ist nach allgemeiner Auffassung § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 -, BVerwGE 106, 295; Urteil vom 28.4.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.12.1993 - 23 A 865/91 -, DVBl. 1994, 541; Kopp/Schenke, 15. Aufl., § 113 Rdnr. 109 ff), so dass ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung vorliegen muss.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit

    Auch das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 20. September 1983 (NVwZ 1984, 251), das gemäß § 127 Nr. 1 BRRG für eine Divergenz in Betracht kommen kann, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, weil die von der Beschwerde behauptete Abweichung nicht vorliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93

    Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Falle einer erledigten Verfügung über

    Dieser dem Widerspruchsbescheid selbständig anhaftende Verfahrensfehler könnte nur in einer isoliert gegen den Widerspruchsbescheid gerichteten Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO geltend gemacht werden, ein hinreichendes Feststellungsinteresse i.S.d. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO begründet er nicht (so BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.7.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im Urteil vom 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1992 - 5 S 2737/91

    Zur Wiederholungsgefahr bei der Fortsetzungsfeststellungsklage

    Abgesehen davon, daß bei einer Erledigung vor Klageerhebung dem Kläger zuzumuten ist, etwaige Amtshaftungsansprüche unmittelbar bei den zuständigen ordentlichen Gerichten durchzusetzen (BVerwG, Urt.v. 14.1.1980 - 7 C 92/79 -, NJW 1980, 2426; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251), hat der Kläger, der den umstrittenen Zaun im Zusammenhang mit der Beseitigung weiterer Einfriedigungen entfernt hat, nicht substantiiert dargelegt, ob und in welchem Umfang ihm Kosten entstanden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1986 - 1 S 3275/85

    Anspruch auf Gemeindezuschuß für die Freilegung von Fachwerk

    Dagegen kann dem Betroffenen, der sich erst nach Erledigung des Verwaltungsakts zur Klageerhebung entschließt, prinzipiell zugemutet werden, dies unmittelbar im Wege der Schadenersatzklage bei dem zuständigen ordentlichen Gericht zu tun (s. BVerwG, Urt. v. 14.1.1980, NJW 1980, 2426; Urt. v. 17.8.1982, BayVBl. 1983, 121; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1983, NVwZ 1984, 251; Beschl. d. Senats v. 23.9.1985 -- 1 S 691/85 --; BayVGH, Urt. v. 25.3.1983, BayVBl. 1983, 473).
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