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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - 9 S 16.07   

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https://dejure.org/2007,25636
OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - 9 S 16.07 (https://dejure.org/2007,25636)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2007 - 9 S 16.07 (https://dejure.org/2007,25636)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 9 S 16.07 (https://dejure.org/2007,25636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheides; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung einer Satzung; Notwendigkeit einer zuvor bekanntgemachten Hauptsatzung

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; VwGO § 147; ; BekanntmV § 1 Abs. 3; ; BekanntmV § 4 Abs. 1 Satz 6; ; GO § 5 Abs. 3; ; GO § 5 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Oder, 22.07.2004 - 8 L 308/04
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - 9 S 16.07
    Nach Sinn und Zweck der Vorschriften des § 5 Abs. 3 u. 4 GO (vgl. dazu auch VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 8 L 308/04 -, zitiert nach juris) sowie schon aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine neue (gültige) Bekanntmachung erforderlich.
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - 9 S 16.07
    Denn der Normadressat wird erst durch die Bekanntmachungsregelung der Hauptsatzung in die Lage versetzt, entsprechend dem Rechtsstaatsprinzip (s. hierzu zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, zitiert nach juris) in verlässlicher, nicht unzumutbar erschwerter Weise von dem Satzungsrecht Kenntnis zu nehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1975 - II A 1105/73
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - 9 S 16.07
    Ein nach den konkreten Umständen unwirksamer Publikationsakt bleibt ungültig und kann entgegen teilweise vertretener anderer Ansicht (vgl. OVG NW, Urteil vom 30. Juni 1975 - II A 1105/73-, zitiert nach juris) nicht nach Grundsätzen des Ausschlusses von Vertrauensschutz bei rückwirkenden Abgabensatzungen durch rückwirkende Anpassung des Ortsrechts zur Bekanntmachung gleichsam aufleben ( so schon zur Bekanntmachungsregelung einer Zweckverbandssatzung OVG Bbg, Beschluss vom 15. April 2002 - 2 B 363/o1.Z -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 2 S 518/23

    P. gegen Stadt Breisach wegen Gültigkeit der 3. Änderung der Satzung über die

    Selbst wenn dieser Argumentation zu folgen wäre (vgl. zum rückwirkenden Inkraftsetzen von Bekanntmachungsvorschriften OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2007 - OVG 9 S 16.07 - juris Rn. 4 f.; Driehaus, Abgabensatzungen, 2. Aufl., § 5 Rn. 5), hätte dies nicht die Gesamtnichtigkeit der neuen Bekanntmachungsatzung, sondern allenfalls eine Teilnichtigkeit in der Weise zur Folge, dass die Regelung des § 2 der Bekanntmachungssatzung unwirksam wäre und die Satzung nach der allgemeinen gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 2 GemO am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten wäre, also am 15.01.2021.
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    Eine noch nicht bekannt gemachte Haupt- bzw. Verbandssatzung kann danach nicht Grundlage für die Bekanntmachung von Satzungsrecht sein; dies gilt auch dann, wenn sich diese Haupt- bzw. Verbandssatzung - so wie hier die VS 2005 - Rückwirkung beimisst (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 9 S 16.07 -, S. 3 des E.A.).

    Ein nach den konkreten Umständen unwirksamer Publikationsakt bleibt ungültig und kann nicht nach den Grundsätzen des Ausschlusses von Vertrauensschutz bei rückwirkenden Abgabensatzungen durch rückwirkende Anpassung des Ortsrechts zur Bekanntmachung gleichsam aufleben (vgl. zu einer Hauptsatzung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2007, a.a.O., S. 3 f. des E.A.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 9 S 29.07

    Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren; Antrag nach § 80 Abs. 7

    Gegen diesen Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts, der sich mit dem Beschluss des Senats vom 9. Mai 2007 - OVG 9 S 16.07 - deckt, hat der Antragsteller nichts Durchgreifendes vorgebracht.
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