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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05   

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https://dejure.org/2005,27900
OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05 (https://dejure.org/2005,27900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2005 - 9 S 17.05 (https://dejure.org/2005,27900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2005 - 9 S 17.05 (https://dejure.org/2005,27900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der Ausübung des Zwangsrechts gemäß § 116 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) an die wasserwirtschaftliche Erforderlichkeit einer betreffenden Duldungsverfügung; Durchführungspflicht einer von einer Beschwerdebegründung unabhängigen Prüfung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; ; VwGO § 146; ; VwGO § 147; ; BbgWG § 116; ; BbgWG § 116 Abs. 1; ; BbgWG § 116 Abs. 1 Satz 1; ; BbgWG § 116 Abs. 2; ; BbgWG § 120; ; VwVfGBbg § 75 Abs. 1 Satz 2; ; VwVfGBbg § 75 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 19.05

    Rechtsschutz eines Grundstücksinhabers bei Hinnahme eines ungenehmigten Verlegens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05
    Insoweit gilt in Bezug auf die hier den Streitgegenstand in der Hauptsache bildenden auf der Grundlage von § 116 BbgWG erlassenen Duldungsverfügungen nichts anderes, als der Senat im Zusammenhang mit der "Plangenehmigung" ausgeführt hat (vgl. Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren OVG 9 S 19.05).

    Sollte die sofortige Vollziehbarkeit der Duldungsverfügungen von der sofortigen Vollziehbarkeit der Plangenehmigung abhängig sein, so könnte im Übrigen schon deshalb die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Duldungsverfügungen rechtswidrig geworden sein, weil aufgrund der stattgebenden Entscheidung des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren OVG 9 S 19.05 die "Plangenehmigung" nicht sofort vollziehbar ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05
    Wird die Begründung des angefochtenen Beschlusses demnach entscheidungserheblich erschüttert, ist eine von der Beschwerdebegründung unabhängige Prüfung des Rechtschutzantrages auf der Grundlage der Interessenslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung durchzuführen (Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - 9 S 2.05).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Teile der Rechtsprechung leiten hieraus im Sinne einer "punktgenauen" (Holznagel, CR 2018, 369, 371) "kongruenten" (Löber/Roßnagel, MMR 2019, 71, 75) Beachtung von Art. 5 Abs. 1 GG (Friehe, NJW 2020, 1697, 1699) ein generelles Verbot kommunikationsregelnder Standards ab (vgl. nur Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 12.6.2018 - 11 O 54/18; Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 14.5.2018 - 1- 03 O 182/18; VG München, Urteil vom 27.10.2017 - 26 K 16.5928, juris - Rn. 17; Landgericht Köln, Urteil vom 4.5.2005 - 9 S 17/05; ebenso, jedoch ohne jeweils die Unwirksamkeit der Regelungen festzustellen: OLG Oldenburg, Beschluss vom 1.7.2019 -13W 16/19, juris-Rn.9 und KG Berlin, Beschluss vom 22.3.2019 -10 W 172/18).
  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Hieraus wird teilweise abgeleitet, Äußerungen in sozialen Netzwerken, die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützt seien, dürften auch nicht zum Anlass für eine Sperrung oder Löschung genommen werden (vgl. etwa LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.6.2018, 11 O 54/18; LG Frankfurt, Beschluss vom 14.5.2018, 1-03 O 182/18; VG München, Urteil vom 27.10.2017 - M 26 K 16.5928 Rn 17-juris; LG Köln, Urteil vom 4.5.2005, 9 S 17/05 - juris).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    In Fall des LG Köln (Urteil vom 04.05.2005 - 9 S 17/05, s. Urteilsumdruck in Anl. BK 5) ging es um die Unterlassung von Werturteilen (nämlich der Äußerung "Hat keine Ahnung von den Geräten" im ...-Bewertungsforum), in der Entscheidung des LG Berlin (Urteil vom 12.04.2004 16 O 122/05, s. Urteilsumdruck Anl. BK 6) um die Sperrung eines Anbieters von Duftimitaten.
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