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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05 (https://dejure.org/2005,4913)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2005 - 9 S 1821/05 (https://dejure.org/2005,4913)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2005 - 9 S 1821/05 (https://dejure.org/2005,4913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhängiges Verfahren als Voraussetzung für eine Beiladung; Feststellung der Aufnahme eines neu hinzutretenden Krankenhauses in den Krankenhausplan; Rechtsbetroffenheit von Krankenhäusern im Krankenhausplan durch Neuaufnahmen

  • Judicialis

    VwGO § 65; ; VwGO § 106; ; LKHG § 7 Abs. 1; ; LVwVfG § 58

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiladung, Streitgenossenschaft, Krankenhausfinanzierung: Krankenhausplan, Feststellungsbescheid, Verpflichtungsklage, Vergleich, Wirksamkeit, Zustimmung, Notwendige Beiladung, Einheitliche Entscheidung, Gleichartige Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 105
  • VBlBW 2006, 241
  • DÖV 2006, 661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Dies führt zwar zu einer Konkurrenzsituation, die den jeweils unterlegenen Aufnahmebewerber zur Drittanfechtung einer den Konkurrenten begünstigenden Entscheidung berechtigt, um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch den möglicherweise zu Unrecht aufgenommenen Mitbewerber zu verhindern, die eine Rückgängigmachung der Entscheidung praktisch unmöglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Beschlüsse des Senats vom 12.07.2005 - 9 S 240/05 - und vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - vgl. auch zum Anspruch eines neu hinzutretenden Krankenhauses: BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648).

    Darum wird auch der Rechtsstreit um einen Feststellungsbescheid durch die Existenz oder die Bestandskraft eines gegenüber dritten Krankenhausträgern bereits ergangenen anderen Feststellungsbescheids rechtlich gerade nicht präjudiziert, um einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorzubeugen und neuen Krankenhäusern eine Chance auf spätere Aufnahme in den Krankenhausplan zu eröffnen (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 107; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 04.03.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 1572/01

    "Konkurrentenklage" wegen Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Darum wird auch der Rechtsstreit um einen Feststellungsbescheid durch die Existenz oder die Bestandskraft eines gegenüber dritten Krankenhausträgern bereits ergangenen anderen Feststellungsbescheids rechtlich gerade nicht präjudiziert, um einer Versteinerung der Krankenhauslandschaft vorzubeugen und neuen Krankenhäusern eine Chance auf spätere Aufnahme in den Krankenhausplan zu eröffnen (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001 - 9 S 1572/01 -, ESVGH 52, 107; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 04.03.2004, a.a.O.).

    Erst durch diese - von den Beschwerdeführern uneingeschränkt angreifbaren - Entscheidungen würden die Rechte bisher bevorzugter Mitbewerber wieder verbindlich geregelt, wenn sich nämlich ergibt, dass sein Krankenhausvolumen aus dem Krankenhausplan ganz oder teilweise zu streichen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 20.11.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1981 - NC 9 S 283/81

    Beiladung; einstweilige Anordnung; formelle und materielle Rechtskraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Das Nebeneinander der gleichartigen Ansprüche ergibt aber in Fällen der vorliegenden Art gleichwohl keine Situation, die die Annahme einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO rechtfertigen könnte (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation im Kapazitätsprozess: BVerwG, Urteil vom 08.02.1980 - VII C 93.77 -, BVerwGE 60, 25; Beschluss des Senats vom 06.04.1981 - NC 9 S 283/81 -, ESVGH 31, 146).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Das Nebeneinander der gleichartigen Ansprüche ergibt aber in Fällen der vorliegenden Art gleichwohl keine Situation, die die Annahme einer notwendigen Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO rechtfertigen könnte (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation im Kapazitätsprozess: BVerwG, Urteil vom 08.02.1980 - VII C 93.77 -, BVerwGE 60, 25; Beschluss des Senats vom 06.04.1981 - NC 9 S 283/81 -, ESVGH 31, 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 9 S 240/05

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Dies führt zwar zu einer Konkurrenzsituation, die den jeweils unterlegenen Aufnahmebewerber zur Drittanfechtung einer den Konkurrenten begünstigenden Entscheidung berechtigt, um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch den möglicherweise zu Unrecht aufgenommenen Mitbewerber zu verhindern, die eine Rückgängigmachung der Entscheidung praktisch unmöglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Beschlüsse des Senats vom 12.07.2005 - 9 S 240/05 - und vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - vgl. auch zum Anspruch eines neu hinzutretenden Krankenhauses: BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Dies führt zwar zu einer Konkurrenzsituation, die den jeweils unterlegenen Aufnahmebewerber zur Drittanfechtung einer den Konkurrenten begünstigenden Entscheidung berechtigt, um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch den möglicherweise zu Unrecht aufgenommenen Mitbewerber zu verhindern, die eine Rückgängigmachung der Entscheidung praktisch unmöglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Beschlüsse des Senats vom 12.07.2005 - 9 S 240/05 - und vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - vgl. auch zum Anspruch eines neu hinzutretenden Krankenhauses: BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerden bereits deshalb erfolglos sind, weil das verwaltungsgerichtliche Verfahren durch wirksamen gerichtlichen Vergleich - was die Beschwerdeführer wegen ihrer fehlenden, aber möglicherweise erforderlichen Zustimmung nach § 58 LVwVfG bezweifeln - beendet, mithin seine Rechtshängigkeit beseitigt wurde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993 - 4 B 175/93 -, Buchholz 310 § 106 VwGO Nr. 17; Beschluss vom 04.11.1987 - 1 B 112/87 -, NJW 1988, 622; BGH, Urteil vom 03.12.1980 - VII ZR 274/79 -, BGHZ 79, 71).
  • BGH, 03.12.1980 - VIII ZR 274/79

    Prozeßvergleich und Rechtskraft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerden bereits deshalb erfolglos sind, weil das verwaltungsgerichtliche Verfahren durch wirksamen gerichtlichen Vergleich - was die Beschwerdeführer wegen ihrer fehlenden, aber möglicherweise erforderlichen Zustimmung nach § 58 LVwVfG bezweifeln - beendet, mithin seine Rechtshängigkeit beseitigt wurde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993 - 4 B 175/93 -, Buchholz 310 § 106 VwGO Nr. 17; Beschluss vom 04.11.1987 - 1 B 112/87 -, NJW 1988, 622; BGH, Urteil vom 03.12.1980 - VII ZR 274/79 -, BGHZ 79, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2004 - 9 S 2530/04

    Vorläufiger Rechtsschutz für ein konkurrierendes Krankenhaus gegen Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Dies führt zwar zu einer Konkurrenzsituation, die den jeweils unterlegenen Aufnahmebewerber zur Drittanfechtung einer den Konkurrenten begünstigenden Entscheidung berechtigt, um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch den möglicherweise zu Unrecht aufgenommenen Mitbewerber zu verhindern, die eine Rückgängigmachung der Entscheidung praktisch unmöglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl 2004, 431 = NVwZ 2004, 718; Beschlüsse des Senats vom 12.07.2005 - 9 S 240/05 - und vom 20.12.2004 - 9 S 2530/04 - vgl. auch zum Anspruch eines neu hinzutretenden Krankenhauses: BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1984 - 5 S 2049/84

    Rechtsmittel bei unterlassener Beiladung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05
    Mangels eines anhängigen Verfahrens wäre eine Beiladung dann nicht mehr zulässig, auch wenn die Beiladungsanträge vor Abschluss des Vergleiches gestellt waren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.1984 - 5 S 2049/84 -, NVwZ 1986, 141; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.01.2001 - 7 C 10/00 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 138; Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 65 Rn. 7; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 30).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene;

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 274/79

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater - Beginn der Verjährung -

  • BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 111.75

    Autorennveranstalter - Notwendige Beiladung - Straßenanlieger - Vorläufige

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Die hiergegen erhobenen Beschwerden der Klägerin blieben erfolglos (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 08.11.2005 - 9 S 1821/05 -, ESVGH 56, 105 = VBlBW 2006, 241).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06

    Anfechtung einer Aufnahme in den Krankenhausplan durch Dritte

    Der Beklagte hat gegen dieses Urteil zunächst - die von der Kammer im Urteil vom 22.04.2004 zugelassene - Berufung eingelegt, diese dann aber zurückgenommen (siehe Einstellungsbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 04.08.2004 - 9 S 1821/05 -).

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen steht der Klagebefugnis der Kläger nicht entgegen, dass deren Rechtsstellung durch den der Beigeladenen erteilten Feststellungsbescheid nicht unmittelbar verändert wird; zur Vermeidung der dadurch etwa entstehenden Überkapazität bedarf es z. B. erst noch einer weiteren Umsetzung (siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2005 - 9 S 1821/05 -, mit dem die Beschwerde der Kläger gegen die Ablehnung ihrer Beiladung zum Klageverfahren 2 K 236/05 zurückgewiesen worden ist).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Ob eine zur Anfechtung berechtigende besondere Drittbetroffenheit - die an andere Voraussetzungen geknüpft ist als eine notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO im Verpflichtungsprozess (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 B 22/92 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 106; Beschluss des Senats vom 08.11.2005 - 9 S 1821/05 -, ESVGH 56, 105 = VBlBW 2006, 241, m.w.N.) - allerdings auch dann anzunehmen ist, wenn - wie im vorliegenden Fall - in dem Feststellungsbescheid zugunsten eines neu auftretenden Mitbewerbers eine verbindliche Reduzierungsregelung vorhandener Planbetten gegenüber den in diesem Fachgebiet bereits aufgenommenen Plankrankenhäusern nicht getroffen wird, sondern nur unverbindliche Ankündigungen hinsichtlich der bei einigen der bereits aufgenommenen Plankrankenhäusern vorzunehmenden Reduzierungen erfolgen, hält der Senat zumindest für zweifelhaft.
  • VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
    Der Beklagte hat gegen dieses Urteil zunächst - die von der Kammer im Urteil vom 22.04.2004 zugelassene - Berufung eingelegt, diese dann aber zurückgenommen (siehe Einstel-lungsbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 04.08.2004 - 9 S 1821/05 -).
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