Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34529
VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17 (https://dejure.org/2017,34529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 (https://dejure.org/2017,34529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2017 - 9 S 1861/17 (https://dejure.org/2017,34529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines diätetischen Lebensmittels für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät); Präzise Benennung der Krankheit oder Störung oder der Beschwerden als medizinische Indikationen; Zumutbarkeit einer Ernährungsumstellung mit dem Ziel einer Reduzierung der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 DiätV, § 14b Abs 1 DiätV, Art 54 Abs 1 EGV 882/2004
    Verkaufsverbot für ein diätetisches Lebensmittel zur Adipositastherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diätetisches Lebensmittel; Besondere medizinische Zwecke; Bilanzierte Diät; Störung; Medizinische Indikation; Übergewicht; Bauchfett; Adipositas; Präadipositas; Gesundheitliches Risiko; Subsidiarität; Normale Ernährung; Modifizierung

  • rechtsportal.de

    Annahme eines diätetischen Lebensmittels für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät); Präzise Benennung der Krankheit oder Störung oder der Beschwerden als medizinische Indikationen; Zumutbarkeit einer Ernährungsumstellung mit dem Ziel einer Reduzierung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06

    Erfokol-Kapseln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung im Sinne der Subsidiaritätsklausel des § 1 Abs. 4a Satz 2 DiätV nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist (wie BGH, Urteile vom 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, vom 04.12.2008 - I ZR 100/06 - und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -, alle juris).

    Deshalb kann - ohne dass insoweit ein Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2008 (I ZR 100/06, juris) festgestellt werden könnte - nicht darauf verzichtet werden, die mit dem Produkt zu behandelnden Störungen oder Beschwerden als medizinische Indikation präzise zu benennen.

    Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen dieser sogenannten Subsidiaritätsklausel in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, vom 04.12.2008, a.a.O., juris, und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -, alle juris) dahingehend konkretisiert, dass eine Modifizierung der normalen Ernährung zur diätetischen Behandlung nicht ausreicht (mit der Folge der Verkehrsfähigkeit eines Produkts als ergänzende bilanzierte Diät), wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist.

    Die Unzumutbarkeit einer Modifikation der normalen Ernährung im Sinne von § 1 Abs. 4a DiätV wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum in Betracht gezogen, wenn für die Ernährungsumstellung notwendige Lebensmittel nur von einzelnen Herstellern auf der Grundlage einer besonderen Genehmigung auf den Markt gebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, a.a.O., juris Rn. 25), wenn im Rahmen der Ernährungsumstellung einzelne Lebensmittel mengenmäßig derart "überbetont" werden, dass dies - auch mit Blick auf die notwendige Dauer - nicht mehr mit einem den üblichen Verzehrsgewohnheiten entsprechenden Speiseplan in Einklang zu bringen ist, wenn sich dabei Risiken einer zu einseitigen Ernährung ergeben oder wenn mit der modifizierten normalen Ernährung im Gegensatz zu einer Ernährung mit einer bilanzierten Diät auch unerwünschte Stoffe zugeführt werden (vgl. Herrmann, a.a.O., S. 122 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 -, juris, zur Unzumutbarkeit, die in einem Produkt enthaltene Menge an Omega-3-Fettsäuren auch durch den Verzehr (einer großen Menge) von Fisch zu sich zu nehmen; Kügel, ZLR 2003, 265, 273 f. mit Fußnote 33; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar, Stand: März 2011, C 140 § 1 DiätV Rn. 91).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 8/11

    Glucosamin Naturell

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung im Sinne der Subsidiaritätsklausel des § 1 Abs. 4a Satz 2 DiätV nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist (wie BGH, Urteile vom 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, vom 04.12.2008 - I ZR 100/06 - und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -, alle juris).

    Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen dieser sogenannten Subsidiaritätsklausel in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, vom 04.12.2008, a.a.O., juris, und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -, alle juris) dahingehend konkretisiert, dass eine Modifizierung der normalen Ernährung zur diätetischen Behandlung nicht ausreicht (mit der Folge der Verkehrsfähigkeit eines Produkts als ergänzende bilanzierte Diät), wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist.

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Eine Modifizierung der normalen Ernährung reicht zur diätetischen Behandlung im Sinne der Subsidiaritätsklausel des § 1 Abs. 4a Satz 2 DiätV nicht aus, wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist (wie BGH, Urteile vom 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, vom 04.12.2008 - I ZR 100/06 - und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -, alle juris).

    Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen dieser sogenannten Subsidiaritätsklausel in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 30.11.2011 - I ZR 8/11 -, vom 04.12.2008, a.a.O., juris, und vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 -, alle juris) dahingehend konkretisiert, dass eine Modifizierung der normalen Ernährung zur diätetischen Behandlung nicht ausreicht (mit der Folge der Verkehrsfähigkeit eines Produkts als ergänzende bilanzierte Diät), wenn sich mit ihr die besonderen medizinischen Zwecke nicht oder nicht sicher erreichen lassen, die Modifizierung nicht praktikabel oder für den Patienten unzumutbar ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 16 B 1267/15

    Annahme einer gebunden Entscheidung im Rahmen der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Dadurch wäre ein etwaiger Gehörsverstoß geheilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2016 - 16 B 1267/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 980/15

    Anordnung von bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Dadurch wäre ein etwaiger Gehörsverstoß geheilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2015 - 10 S 980/15 -, VBlBW 2016, 108 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2016 - 16 B 1267/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs und ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris, sowie Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430) wird der Streitwert für Verkaufsverbote und ähnliche Maßnahmen im Lebens- und Arzneimittelrecht zwar anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren bzw. der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen bestimmt.
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03

    Wettbewerbsrechtliche Prüfung des Vertriebs eines Fischölpräparats: Abgrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Die Unzumutbarkeit einer Modifikation der normalen Ernährung im Sinne von § 1 Abs. 4a DiätV wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum in Betracht gezogen, wenn für die Ernährungsumstellung notwendige Lebensmittel nur von einzelnen Herstellern auf der Grundlage einer besonderen Genehmigung auf den Markt gebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, a.a.O., juris Rn. 25), wenn im Rahmen der Ernährungsumstellung einzelne Lebensmittel mengenmäßig derart "überbetont" werden, dass dies - auch mit Blick auf die notwendige Dauer - nicht mehr mit einem den üblichen Verzehrsgewohnheiten entsprechenden Speiseplan in Einklang zu bringen ist, wenn sich dabei Risiken einer zu einseitigen Ernährung ergeben oder wenn mit der modifizierten normalen Ernährung im Gegensatz zu einer Ernährung mit einer bilanzierten Diät auch unerwünschte Stoffe zugeführt werden (vgl. Herrmann, a.a.O., S. 122 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 -, juris, zur Unzumutbarkeit, die in einem Produkt enthaltene Menge an Omega-3-Fettsäuren auch durch den Verzehr (einer großen Menge) von Fisch zu sich zu nehmen; Kügel, ZLR 2003, 265, 273 f. mit Fußnote 33; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar, Stand: März 2011, C 140 § 1 DiätV Rn. 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17
    Nach § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs und ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, juris, sowie Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430) wird der Streitwert für Verkaufsverbote und ähnliche Maßnahmen im Lebens- und Arzneimittelrecht zwar anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren bzw. der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen bestimmt.
  • AG Saarbrücken, 08.11.2017 - 121 C 478/17

    Aufklärung über die Inhaltsstoffe, Wirkungen und Nebenwirkungen einer Injektion

    (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2017 - 9 S 1861/17 -, Rn. 24, juris).
  • BVerwG, 17.09.2021 - 3 C 20.20

    Abgrenzung von diätetischem Lebensmittel und Präsentationsarzneimittel

    Diesem Umstand wäre aber mit den Mitteln des Lebensmittelrechts zu begegnen (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 2017 - 9 S 1861/17 - StoffR 2017, 273 oder VG München, Urteil vom 6. November 2019 - M 18 K 17.4337 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Da das Vorbringen der Antragstellerin insoweit allerdings keine genügenden Anhaltspunkte enthält, hat der Senat den Auffangwert angesetzt und von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache abgesehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.10.2019, a.a.O., Rn. 25, vom 23.10.2017, a.a.O., Rn. 33 und vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 -, juris Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2017 - 9 S 1887/17

    Zur Novel Food-Eigenschaft eines unter Verwendung eines Pflanzenextrakts

    Da das Vorbringen der Antragstellerin insoweit allerdings keine genügenden Anhaltspunkte enthält, hat der Senat den Auffangwert angesetzt, allerdings im Unterschied zum Verwaltungsgericht von der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich angezeigten Halbierung mit Blick auf die teilweise Vorwegnahme der Hauptsache abgesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.08.2017 - 9 S 1861/17 -, juris).
  • BVerwG, 17.09.2021 - 3 C 21.20

    Abgrenzung von diätetischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und

    Diesem Umstand wäre aber mit den Mitteln des Lebensmittelrechts zu begegnen (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 30. August 2017 - 9 S 1861/17 - StoffR 2017, 273 oder VG München, Urteil vom 6. November 2019 - M 18 K 17.4337 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht