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   VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01   

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https://dejure.org/2001,10191
VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01 (https://dejure.org/2001,10191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.02.2001 - 9 S 197/01 (https://dejure.org/2001,10191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 9 S 197/01 (https://dejure.org/2001,10191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abiturprüfung: Lehrbefähigung des Prüfers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug ; Mitwirkung von Prüfern an einer Prüfung ohne Lehrbefühigung für das zu prüfende Fach; Fachliche Qualifikation zur Beurteilung einer Prüfungsleistung; Notwendige Fachkenntnisse zur Ausübung einer ...

  • Judicialis

    BGVO § 18 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGVO § 18 Abs. 5
    Prüfung, Prüfungszeugnis: Qualifikation, fachliche, des Prüfers, Prüferqualifikation, Prüferbefähigung, Lehrbefähigung, Abitur, Abiturprüfung, mündliche, Grundkurs, Geschichte, Wirtschaftsgeographie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Qualifikation) - Geschichtslehrer als Prüfer in Wirtschaftsgeographie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1994 - 13 L 1680/93

    Fachprüfungsausschuß; Abiturprüfung; Fehlerhafte Besetzung; Fachprüfungsleiter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
    Unter Umständen kann auch die Lehrbefähigung oder eine langjährige Unterrichtserfahrung in einem verwandten Fach genügen (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 20.07.1994 - 13 L 1680/93 -, NdsVBl 1996, 19).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, Urt. vom 22.02.1974 - 7 C 9.71 -, BVerwGE 45, 39; Beschluss vom 02.04.1979 - 7 B 61.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 107 = DÖV 1979, 753; Urt. vom 18.05.1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtbestehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
    Es ist nicht generell und zwingend erforderlich, dass der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, besonders qualifiziert ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20.11.1995 - 6 B 66.95 - und vom 20.08.1997 - 6 B 25.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 360 und 383).
  • BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71

    Bildung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, Urt. vom 22.02.1974 - 7 C 9.71 -, BVerwGE 45, 39; Beschluss vom 02.04.1979 - 7 B 61.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 107 = DÖV 1979, 753; Urt. vom 18.05.1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, Urt. vom 22.02.1974 - 7 C 9.71 -, BVerwGE 45, 39; Beschluss vom 02.04.1979 - 7 B 61.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 107 = DÖV 1979, 753; Urt. vom 18.05.1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 66.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung der in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2001 - 9 S 197/01
    Es ist nicht generell und zwingend erforderlich, dass der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, besonders qualifiziert ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20.11.1995 - 6 B 66.95 - und vom 20.08.1997 - 6 B 25.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 360 und 383).
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