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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.1983 - 9 S 2106/83   

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https://dejure.org/1983,3445
VGH Baden-Württemberg, 07.12.1983 - 9 S 2106/83 (https://dejure.org/1983,3445)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.1983 - 9 S 2106/83 (https://dejure.org/1983,3445)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 9 S 2106/83 (https://dejure.org/1983,3445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 9 S 2023/93

    Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit

    Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit beeinträchtigen (hier: Lendenwirbelbruch), sind jedenfalls dann isolierter Rechtsverfolgung zugänglich, wenn es sich um die letzte Chance eines Freiversuchs nach § 22 Abs. 4 JAPro (JAPO BW 1984 F: 1993-03-29) handelt (Modifizierung des Senatsurteils vom 07.12.1983 - 9 S 2106/83 -, Die Justiz 1984, 316).

    Soweit dem Urteil des Senats vom 7.12.1983 - 9 S 2106/83 - (Die Justiz 1984, 316) eine abweichende Auffassung zur Anwendbarkeit des § 44a VwGO entnommen werden kann, wird daran für die hier vorliegende Fallgestaltung nicht festgehalten.

    Jedenfalls nach der geltenden Fassung des § 12 Abs. 1 Satz 2 JAPrO 1993, der allgemein auf Behinderungen abstellt, welche Auswirkungen auf die Schreibfähigkeit haben, und der dementsprechend verschiedenartige Kompensationsmaßnahmen vorsieht, werden die von dem Lendenwirbelbruch herrührenden Bewegungseinschränkungen vom Verordnungstatbestand erfaßt; es handelt sich nicht lediglich um im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz 2 JAPrO 1993 irrelevante Störungen des Allgemeinbefindens oder sonst die Schreibfähigkeit nicht unmittelbar berührende Erkrankungen (zur Abgrenzung kompensationsfähiger Darstellungsbehinderungen von allgemeinen Störungen des Leistungsvermögens, denen bei entsprechender Schwere nur durch einen Prüfungsrücktritt Rechnung getragen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.1977, Buchholz 421.0 Nr. 85 - Sehstörung; zur Abgrenzung nach der früheren, engeren Fassung des § 10 Abs. 1 Satz 3 JAPO 1975 Senatsurteil vom 7.12.1983, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1989 - 9 S 1868/89

    Prüfungsrecht; Lärmstörung - Ausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungsfrist

    Im Hinblick auf ihren prognostischen Charakter hat der Senat für die Entscheidung des Landesjustizprüfungsamts über die Gewährung einer Schreibverlängerung wegen Schreibbehinderung den vor Antritt der Prüfung bestehenden Erkenntnisstand der Prüfungsbehörde für maßgeblich erachtet (vgl. das Senatsurteil vom 07.12.1983 9 S 2106/83 KMK-HSchR 84, 317).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1985 - 9 S 1239/85

    Zur Mitwirkungspflicht des Prüflings

    Im Hinblick auf ihren prognostischen Charakter hat der Senat für die Entscheidung des Landesjustizprüfungsamts über die Gewährung einer Schreibverlängerung wegen Schreibbehinderung den vor Antritt der Prüfung bestehenden Erkenntnisstand der Prüfungsbehörde für maßgeblich erachtet (vgl. das Senatsurteil vom 07.12.1983 9 S 2106/83 KMK-HSchR 84, 317).
  • VG Düsseldorf, 08.05.2003 - 15 L 1418/03

    Anforderungen an das Vorliegen des prüfungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung

    Die Möglichkeit der Geltendmachung eines solchen Anspruchs im Rahmen des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich und vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass die Entscheidung über eine Schreibzeitverlängerung in § 35 Abs. 1 S. 3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsordnung JAO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GV NRW S. 932), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 1999 (GV NRW S. 148) - JAO - eine eigenständige normative Ausgestaltung erfahren hat, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 1993 - 9 S 2023/93 -, NVwZ 1994, S. 598 (599); BayVGH, Beschluss vom 11. April 1994 - 3 CE 94/1140 -, BayVBl 1994, 568; Zimmerling/Brehm, Vorläufiger Rechtsschutz im Prüfungsrecht, DVBl 2001, S. 27 (33); s.a. Beschluss der Kammer vom 15. August 2002 - 15 L 3167/02-; a.A. noch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 1983 9 S 2106/83 , Justiz 1984, S. 316.
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