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   LG Hannover, 15.04.1994 - 9 S 211/93   

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https://dejure.org/1994,5629
LG Hannover, 15.04.1994 - 9 S 211/93 (https://dejure.org/1994,5629)
LG Hannover, Entscheidung vom 15.04.1994 - 9 S 211/93 (https://dejure.org/1994,5629)
LG Hannover, Entscheidung vom 15. April 1994 - 9 S 211/93 (https://dejure.org/1994,5629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchfeuchtungsschäden wegen einer Dachundichtigkeit, Trittschallgeräusche und Knackgeräusche in der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung - Unschöner Eindruck alter Doppelfenster in einem Altbau berechtigen nicht zu einer Mietminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Knackgeräuschen des Gas-Raumheizers, Mängel an Doppelfenstern, Trittschallgeräusche aus der darüber liegenden Wohnung und Durchfeuchtungsschäden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 331
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Neuruppin, 12.11.2004 - 42 C 263/04

    Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch Brenner und Pumpe der

    Das Gericht sieht die lästigen, insbesondere nächtlichen, in das Schlafzimmer der Beklagten einwirkenden Geräusche des Ölbrenners nebst Pumpe (vgl. dazu LG Darmstadt WuM 1980, 52 [LG Darmstadt 25.10.1978 - 7 S 131/78] ; LG Hannover WuM 1994, 463, 464 [LG Hannover 15.04.1994 - 9 S 211/93] ; LG Mannheim ZMR 1978, 84; AG Hamburg WuM 1987, 271; WuM 1987, 382; WuM 1997, 551; AG Würzburg WuM 1988, 156 [AG Würzburg 20.10.1987 - 13 C 1045/87]) sowie die durch die Sanitär- und Kücheneinbauten aus der oberen Wohnung einwirkenden Geräusche, insbesondere infolge deren intimen Charakters (zu Geräuschimmissionen aus Nachbarwohnungen OLG Düsseldorf WuM 1997, 221 [OLG Düsseldorf 29.01.1997 - 9 U 218/96] ; LG Hannover WuM 1994, 463 [LG Hannover 15.04.1994 - 9 S 211/93] ; AG Hamburg WuM 1996, 760 [AG Hamburg 09.02.1996 - 43b C 1068/94] ; AG Osnabrück WuM 1987, 384 [AG Osnabrück 17.07.1987 - 31 C 282/87]) als ausreichend an, um eine Herabsetzung der Miete um 84, 01 EUR/Monat als angemessen anzusehen.
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