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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90   

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VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90 (https://dejure.org/1992,5063)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 (https://dejure.org/1992,5063)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1992 - 9 S 2154/90 (https://dejure.org/1992,5063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Heilpraktikererlaubnis: maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit; Vorrang bundesrechtlicher Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 9 S 2811/90

    Widerruf der Zulassung eines Schlachtbetriebs für den innergemeinschaftlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Dies ist beispielsweise für das Gebiet des Verkehrsrechts (Entziehung der Fahrerlaubnis) oder des Güterkraftverkehrsrechts ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 51, 359/361 f.; Beschluß vom 13.2.1980, Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 6; Beschluß vom 25.8.1983, Buchholz 442.03 § 88 GüKG Nr. 4) und gilt auch in bezug auf den Widerruf einer Zulassung nach § 11 Abs. 1 Fleischhygieneverordnung (Senatsbeschluß vom 5.2.1991 - 9 S 2811/90 -, ZLR 1991, 513) und den Widerruf der ärztlichen Approbation (OVG Koblenz, Urteil vom 9.5.1989, NJW 1990, 1553; Bay. VGH, Urteil vom 17.10.1990, MedR 1991, 94).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Diese Auslegung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 59, 128/152/167), wonach die "grundsätzliche" Möglichkeit, gegenüber der Rücknahme oder einem Widerruf begünstigender Verwaltungsakte Vertrauensschutz geltend zu machen, also eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeizuführen, zu den im Rechtsstaatsprinzip verfassungskräftig verankerten Geboten gehört.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 9 S 2743/91

    Zum Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Abrechnungsbetrugs und Abgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, daß der Verordnungsgeber auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechend dem dargelegten Schutzzweck des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchstabe f HPG/DVO den Vorrang eingeräumt und die Rücknahme der Erlaubnis ohne Berücksichtigung des Vertrauens und ohne Befristung zwingend vorgeschrieben hat (zum Ausschluß des LVwVfG vgl. auch Senatsbeschluß vom 22.11.1991 - 9 S 2743/91 - zu § 4 Abs. 2 ApoG; VGH Bad.- Württ., Beschluß vom 12.11.1986, GewArch 1987, 132, zu § 15 Abs. 1 GastG; a.A. BVerwG, Urteil vom 14.8.1986, BVerwGE 74, 357/361 zu dem hiermit nicht vergleichbaren Fall der Rückforderung von Beihilfen).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht schlechthin, sondern läßt dem Gesetz- und Verordnungsgeber einen gewissen Spielraum für seine Entscheidung, ob er der Gesetzmäßigkeit und der materiellen Gerechtigkeit oder aber der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz Vorrang gibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.4.1987, GewArch 1987, 274/275 unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 225/237; 7, 89/92; 15, 313/319 zum abschließenden Charakter des § 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1976).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht schlechthin, sondern läßt dem Gesetz- und Verordnungsgeber einen gewissen Spielraum für seine Entscheidung, ob er der Gesetzmäßigkeit und der materiellen Gerechtigkeit oder aber der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz Vorrang gibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.4.1987, GewArch 1987, 274/275 unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 225/237; 7, 89/92; 15, 313/319 zum abschließenden Charakter des § 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1976).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Dies ist beispielsweise für das Gebiet des Verkehrsrechts (Entziehung der Fahrerlaubnis) oder des Güterkraftverkehrsrechts ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 51, 359/361 f.; Beschluß vom 13.2.1980, Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 6; Beschluß vom 25.8.1983, Buchholz 442.03 § 88 GüKG Nr. 4) und gilt auch in bezug auf den Widerruf einer Zulassung nach § 11 Abs. 1 Fleischhygieneverordnung (Senatsbeschluß vom 5.2.1991 - 9 S 2811/90 -, ZLR 1991, 513) und den Widerruf der ärztlichen Approbation (OVG Koblenz, Urteil vom 9.5.1989, NJW 1990, 1553; Bay. VGH, Urteil vom 17.10.1990, MedR 1991, 94).
  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht schlechthin, sondern läßt dem Gesetz- und Verordnungsgeber einen gewissen Spielraum für seine Entscheidung, ob er der Gesetzmäßigkeit und der materiellen Gerechtigkeit oder aber der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz Vorrang gibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.4.1987, GewArch 1987, 274/275 unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 225/237; 7, 89/92; 15, 313/319 zum abschließenden Charakter des § 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1976).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Entscheidend ist, ob die Persönlichkeit des Betroffenen bei Würdigung des ihm zur Last gelegten Fehlverhaltens eine ordnungsgemäße Ausübung des Heilkundeberufs gewährleistet, ob also die charakterliche Gewähr für eine künftige ordnungsgemäße Ausübung der Heilkunde besteht (BVerwG, Urteil vom 24.1.1957, BVerwGE 4, 250/257).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1986 - 9 S 1385/85

    Sittliche Zuverlässigkeit als Heilpraktiker

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.12.1986 - 9 S 1385/85 -) hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß es auf einen Zusammenhang der strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen mit der Berufsausübung nicht ankommt.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90
    Denn dieser Grundsatz gilt nicht schlechthin, sondern läßt dem Gesetz- und Verordnungsgeber einen gewissen Spielraum für seine Entscheidung, ob er der Gesetzmäßigkeit und der materiellen Gerechtigkeit oder aber der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz Vorrang gibt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.4.1987, GewArch 1987, 274/275 unter Bezugnahme auf BVerfGE 3, 225/237; 7, 89/92; 15, 313/319 zum abschließenden Charakter des § 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG 1976).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1986 - 14 S 2804/86

    Frist für den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Ein von der Beschwerde angenommener Vorrang der §§ 48, 49 LVwVfG besteht schon deshalb nicht, weil es sich - wie ausgeführt - bei Ziffer 8 Satz 3 Anlage VIIIb StVZO um eine abschließende Spezialregelung handelt, die einer Anwendbarkeit des LVwVfG entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris Rn. 6 ff. zur Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; siehe auch Senatsbeschluss vom 09.01.2012 - 10 S 864/10 - juris Rn. 12 zur grundsätzlichen Möglichkeit eines Verdrängens von §§ 48, 49 LVwVfG durch bundesrechtliche Spezialregelungen nach § 5 FZV, § 17 StVZO).

    Gerade bei gebundenen Widerrufsregelungen gibt es keine rechtsstaatlich zwingenden Gründe für die Annahme einer notwendigen Befristungsregelung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992 a. a. O. Rn. 6 ff.; BVerwG, Beschluss vom 04.08.1993 - 3 B 7.93 - NVwZ-RR 1994, 380).

    In solchen Fällen ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2017 - OVG 1 B 22.15 - juris Rn.13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992 a. a. O. Rn. 4).

  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826

    Widerruf der Heilpraktikererlaubnis

    Die Jahresfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG ist hier nicht anwendbar (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 - juris; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 27).

    Eine längere Untätigkeit allein reicht nicht aus, die Verwirkung tritt vielmehr erst ein, wenn der Betroffene aufgrund eines (positiven) Verhaltens der Behörde schließen durfte, sie werde von ihrer Befugnis keinen Gebrauch machen (VGH BW, B.v. 24.11.1992 a.a.O Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO;

    Dies kann insbesondere für die gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG entsprechend anzuwendende Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG gelten; auch hier kann allerdings die Auslegung der sondergesetzlichen Norm ergeben, dass eine Befristung der Widerrufsmöglichkeit dem Schutz besonderer, höherrangiger öffentlicher Interessen entgegenstünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - BVerwG 1 C 12/95 - juris, Rn. 27; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris, Rn. 6, und vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 - juris, Rn. 13 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 11.12.2014 - 14 A 1802/13 - juris, Rn. 6 ff.).

    Danach ergibt sich für die Anfechtungsklage im Allgemeinen, dass die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Abweichendes (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - BVerwG 8 C 28.11 - juris, Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 18.12.2019 - 21 C 19.881 - juris, Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2017 - OVG 1 B 22.15 - juris, Rn. 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris, Rn. 4 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 - 9 S 1782/08

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis; Veranlassung oder Stärkung des

    Nach heutiger Terminologie handelt es sich also um einen "Widerruf" (vgl. § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG; Senatsbeschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 14 A 1802/13

    Fristen für die Aufhebung der Zulassung eines öffentlich-bestellten

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.9.1997 - 3 C 12.95 -, BVerwGE 105, 214 = juris (zur ärztlichen Approbation), und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 -, juris (zur Heilpraktikererlaubnis), Bezug genommen, denen Sachverhalte mit entsprechender Problematik zugrunde gelegen haben, und die ebenfalls zum Ergebnis einer Nichtanwendbarkeit der Jahresfrist gekommen sind.

    Soweit der Kläger zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kritisch anmerkt, dass der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes bei der Verfahrensregel des § 48 Abs. 4 VwVfG nicht im Vordergrund stehe, widerspricht seine Auffassung auch der Rechtsprechung der Instanzgerichte, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 -, juris, und der einschlägigen Literatur.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber auf dem Gebiet des Arztrechts dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechend dem dargelegten Schutzzweck des § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO den Vorrang eingeräumt und den Widerruf der Approbation ohne Berücksichtigung des Vertrauens und ohne Befristung zwingend vorgeschrieben hat (zum Ausschluß des LVwVfG vgl. auch Senatsurteil vom 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - zu § 7 Abs. 1 HPG/DVO; Senatsbeschluß vom 22.11.1991 - 9 S 2743/91 - zu § 4 Abs. 2 ApoG; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.11.1986, GewArch 1987, 132, zu § 15 Abs. 1 GastG; a.A. BVerwG, Urteil vom 14.8.1986, BVerwGE 74, 357/361 zu dem hiermit nicht vergleichbaren Fall der Rückforderung von Beihilfen).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92

    Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Es entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, daß es im Anfechtungsprozeß gegen die Entziehung einer zuvor durch Verwaltungsakt eingeräumten Rechtsposition für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme auf die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehenden Verhältnisse ankommt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 24.11.1992 -- 9 S 2154/90 -- m.w.N.).
  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

    Weil nämlich ein Tierarzt im Regelfall gerade während eines schwebenden Widerrufsverfahrens besonders darauf achten wird, sich rechtstreu zu verhalten, um bei der mit dem Widerrufsverfahren befassten Behörde einen guten Eindruck zu hinterlassen, um so positiven Einfluss auf den Ausgang des Widerrufsverfahrens zu nehmen, kann nach gefestigter Rechtsprechung einem Wohlverhalten, das nur unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kein besonderer Wert beigemessen werden (statt vieler: BayVGH, Beschluss vom 15.6.1993, Az. 21 B 92.226; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.11.1992, Az. 9 S 2154/90; beide in: juris).
  • VG Regensburg, 15.06.2015 - RO 5 E 15.687

    Keine Erteilung einer "vorläufigen Approbation" im Eilrechtsschutzverfahren.

    Weil nämlich ein Arzt im Regelfall gerade während eines schwebenden Widerrufsverfahrens besonders darauf achten wird, sich rechtstreu zu verhalten, um bei der mit dem Widerrufsverfahren befassten Behörde einen guten Eindruck zu hinterlassen und so einen positiven Einfluss auf den Ausgang des Widerrufsverfahrens zu nehmen, kann nach gefestigter Rechtsprechung einem Wohlverhalten, das nur unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kein besonderer Wert beigemessen werden (statt vieler: BayVGH vom 15.6.1993, Az. 21 B 92.226 ; VGH BW vom 24.11.1992, Az. 9 S 2154/90 ).
  • VG Köln, 25.06.2013 - 2 K 4801/12

    Keine Anwendbarkeit der Jahresfrist des § 49 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW auf die

    vgl. zur ärztlichen Approbation BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, NJW 1998, 2756, 27547; zur Heilpraktikererlaubnis VGH Mannheim, Beschluss vom 24. November 1992 - 9 S 2154/90 -, juris.
  • VG Stuttgart, 01.02.1999 - 4 K 76/99

    Grundlage und Anforderungen an den Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis;

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