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   VGH Baden-Württemberg, 21.01.1986 - 9 S 2161/84   

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https://dejure.org/1986,2604
VGH Baden-Württemberg, 21.01.1986 - 9 S 2161/84 (https://dejure.org/1986,2604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.1986 - 9 S 2161/84 (https://dejure.org/1986,2604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 1986 - 9 S 2161/84 (https://dejure.org/1986,2604)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 396
  • VBlBW 1987, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92

    Rehabilitierungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage: Raumvergabe an

    Im Unterschied zu der Fallgestaltung, die dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 21.1.1986 - 9 S 2161/84 - (VBlBW 1987, 28) zugrunde gelegen habe, hätten sich die von der Beklagten aufgestellten Anforderungen lediglich auf den äußeren Ablauf, nicht hingegen auf den Inhalt der Veranstaltung bezogen.

    Daß die Beklagte den Kläger bei Raumvergaben zu Recht der Gruppe der nachrangig zu berücksichtigenden Dritten i.S. der "Internen Arbeitsanweisung" des Rektors vom 11.4.1990 zugeordnet hat bzw. zuordnet, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 21.1.1986 - 9 S 2161/84 -, VBlBW 1987, 28) dargelegt; ein weiterer Klärungsbedarf besteht insoweit nicht.

  • VG Freiburg, 28.02.1992 - 7 K 1299/91

    Überlassung von Uni-Räumen

    Studenten und studentische Vereinigungen haben keinen Rechtsanspruch auf Überlassung von Universitätsräumen zur Durchführung eigener Veranstaltungen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21. Januar 1986 - 9 S 2161/84 -, VBlBW 1987, 28).

    Insofern liegt der Fall anders als die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedene Verwaltungsrechtssache 9 S 2161/84 (Urt. v. 21. Januar 1986, VBlBW 1987, 28) gegen die Beklagte.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 9 S 421/90

    Anerkennung einer studentischen Vereinigung: Zuständigkeit

    Das Hausrecht des Rektors begründet zwar nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Urteil vom 21.1.1986 -- 9 S 2161/84 --, KMK-HSchR 1987, 205 = NVwZ 1986, 396 = VBlBW 1987, 28) die unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (§ 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 UG) stehende Befugnis zur Raumüberlassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1994 - 25 A 945/90

    Registrierung als studentische Vereinigung

    Vgl. OVG NW, Beschl. v. 10. Juni 1988 B 297/88 -, KMK-HSchR 1989, 111; BayVGH, Urt. v. 9. November 1979 VIII 78 -, DÖV 1980, 610; VGH BadenWürttemberg, Urt. v. 21. Januar 1986 S 2161/84 -, NVwZ 1986, 396.
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