Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16   

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LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2017,71156)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 31.08.2017 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2017,71156)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 31. August 2017 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2017,71156)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Wiesbaden, 03.05.2016 - 91 C 2863/15

    Die in einer Satzung einer kassenzahnärztlichen Vereinigung enthaltene Regelung,

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 03.05.2016 zum Aktenzeichen 91 C 2863/15 (84) wird bezüglich der Beklagten zu 2. verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht hat mit Urteil vom 03.05.2016 zu 91 C 2863/15 (84) das Versäumnisurteil vom 01.03.2016 aufrechterhalten und die weiteren Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt.

    unter Abänderung des am 03.05.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Wiesbaden vom 03.05.2016 zu 91 C 2863/15 (84) die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 2.444,70 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 1 % zzgl.

  • OLG Hamm, 21.11.1997 - 19 U 98/97
    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Insoweit sei auf ein einschlägiges Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 zu verweisen.

    Die vorzitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 12.03.2014 und vom 03.04.2014 zu 2 U 553/13 stehen in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 sowie zu demjenigen des OLG Brandenburg vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05.

  • OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05

    Insolvenzrecht: Rechtswirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Arztes

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Brandenburg (Urteil vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05), wonach im Zusammenhang mit der Abtretung einer Honorarforderung ein Verstoß gegen § 203 StGB im Fall eines gesetzlich versicherten Patienten nicht möglich sei, weil der Kassenpatient nicht in vertraglicher Beziehung zu dem Kassenarzt stehe, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Die vorzitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 12.03.2014 und vom 03.04.2014 zu 2 U 553/13 stehen in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 sowie zu demjenigen des OLG Brandenburg vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05.

  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Ist der Kläger aber nicht in der Lage darzutun, inwiefern das angefochtene Urteil auch hinsichtlich der Beklagten zu 2) unhaltbar sein soll, so ist das von ihm insoweit eingelegte Rechtsmittel nicht nur unbegründet, sondern bereits unzulässig (vgl. BGH, NJW 2011, 2367, 2368 m. w. N.; Zöller/Heßler, 29. .Aufl., ZPO, § 520, Rdnr. 37a m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Eine bereits erstinstanzlich ersichtlich unzulässige Klage in der zweiten Instanz vermittels der angestrebten Klageänderung als zulässig ansehen zu wollen, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Berufung eines Klägers anerkanntermaßen bereits dann als unzulässig anzusehen ist, wenn sie den in der ersten Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also eine erstinstanzliche Klageabweisung gar nicht in Zweifel zieht, sondern lediglich im Wege der Klageänderung oder Klageerweiterung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt; die bloße Änderung oder Erweiterung der Klage in der zweiten Instanz kann aber nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, vielmehr setzt ein derartiges Rechtsziel eine zulässige Berufung voraus (BGH, Urteil vom 15.03.2002 zu V ZR 39/01, NJW-RR 2002, 1435, 1436).
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   LG Köln, 06.05.2016 - 9 S 24/16   

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https://dejure.org/2016,76701
LG Köln, 06.05.2016 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2016,76701)
LG Köln, Entscheidung vom 06.05.2016 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2016,76701)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2016,76701)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2016 - 9 S 24/16
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Zielrichtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (BGH, Urteil vom 11.12.2013, Az. IV ZR 46/13 unter Rn. 14 in juris).
  • OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03

    Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2016 - 9 S 24/16
    Diese Auffassung dürfte im Gesetz keine Stütze finden und dem Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes widersprechen, am "Marktort" bzw. an dem Ort, an dem die Rechtsberatung stattfindet oder sich auswirkt (Bundesrepublik), ein dem Rechtsdienstleistungsgesetz entsprechendes Schutz- und Qualitätsniveau zu garantieren (mit vergleichbaren Erwägungen zum örtlichen Schutzbereich des Gesetzes OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, Az. 6 U 65/03, unter Rn. 7 in juris).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2017 - 9 S 24.16   

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https://dejure.org/2017,46383
OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2017 - 9 S 24.16 (https://dejure.org/2017,46383)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2017 - 9 S 24.16 (https://dejure.org/2017,46383)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2017 - 9 S 24.16 (https://dejure.org/2017,46383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 KAG BB, § 13 Abs 4 StrG BB 2009, § 23 StrG BB 2009
    Schmutzwassertechnische Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 VwGO, § 146 VwGO, § 8 KAG BB, § 13 StrG BB, § 23 StrG BB
    Zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung; Anschlussbeitrag; Entstehung der Beitragspflicht; Anschlussmöglichkeit; Grundstück; Grundstücksanschluss; Grundstücksentwässerungsanlage; innere Erschließung; praktische Hindernisse; dauerhafte rechtliche Sicherung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2017 - 9 S 24.16
    Denn nur er kann entscheiden, ob sich die Leitungsverlegung auf den Bestand der Straße nachteilig auswirken kann (vgl. Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, 2. Auflage, Rn. 81 zu § 8 FStrG; BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802 -, juris, Rn. 11; VG Cottbus, Urteil vom 15. November 2015 - 6 K 607/11 -, juris, Rn. 20 f. m. w. N.).
  • VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14
    Das schließt ein, dass der Träger der Straßenbaulast dafür zuständig ist, die Verlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu gestatten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2017 - OVG 9 S 24.16 -, juris Rn. 7; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 4 M 213/11 -, juris Rn. 3).
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