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   VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05   

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VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05 (https://dejure.org/2006,28315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 (https://dejure.org/2006,28315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2006 - 9 S 2455/05 (https://dejure.org/2006,28315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls; Beurteilungszeitpunkt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92

    Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05
    Der Kläger ist aufgrund der im November 2002 abgegebenen und am 13.05.2003 ergänzten Eidesstattlichen Versicherung in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 09.01.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183 und vom 04.10.2005 - 9 S 1560/05 - sowie BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, VGHBW-LS 1993, Beilage 3, B 7, NVwZ-RR 1993, 183 und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -).

    Denn der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 21.12.1992 a.a.O.) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 30.09.2005.

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05
    Der Kläger ist aufgrund der im November 2002 abgegebenen und am 13.05.2003 ergänzten Eidesstattlichen Versicherung in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 09.01.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183 und vom 04.10.2005 - 9 S 1560/05 - sowie BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    - 6 B 51/05 -) davon aus, dass für die Beurteilung des Vermögensverfalls auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides abzustellen ist, mit der Folge, dass nachträgliche Entwicklungen rechtlich unerheblich sind.  .

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 2005/87

    Berufsrecht der Architekten; Eintragung in Architektenliste bei Konkurseröffnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05
    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, VGHBW-LS 1993, Beilage 3, B 7, NVwZ-RR 1993, 183 und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90; BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, NJW 1997, 3328).
  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04

    Architektenliste, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Restschuldbefreiung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05
    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, VGHBW-LS 1993, Beilage 3, B 7, NVwZ-RR 1993, 183 und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Dies entspricht für Fälle der vorliegenden Art auch der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 21.12.1992, a.a.O., vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - vgl. auch OVG Bautzen Urteil vom 24.05.2005, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
  • VG Düsseldorf, 26.09.2008 - 20 L 1279/08

    Rechtliche Grundlagen einer Löschung der Eintragung eines überschuldeten oder

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
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