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   VGH Baden-Württemberg, 25.05.1987 - 9 S 2459/86   

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VGH Baden-Württemberg, 25.05.1987 - 9 S 2459/86 (https://dejure.org/1987,7724)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.1987 - 9 S 2459/86 (https://dejure.org/1987,7724)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 1987 - 9 S 2459/86 (https://dejure.org/1987,7724)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2003 - 9 S 872/02

    Kein Wiederaufleben der Beitragspflicht/ Rückkehrmöglichkeit zum vollen

    Das gilt, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, sowohl für die Fälle des § 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 RAVwS (Senat, Beschluss vom 25.05.1987 - 9 S 2459/86 - Urt. vom 14.10.1987 - 9 S 866/87 -) als auch für den Fall des § 12 Abs. 1 Satz 1 RAVwS (Senat, Normenkontrollbeschluss vom 27.01.1987 - 9 S 2504/85 -, NJW 1987, S. 1350 = VBlBW 1987, S. 306; Urt. vom 14.10.87 - 9 S 1074/87 - Urt. vom 15.10.1987 - 9 S 1635/87 - vgl. auch BVerwG, Urt. vom 29.01.1991 - 1 C 11.89 -, BVerwGE 87, 324).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte: sonstige öffentlich-rechtliche

    Die auf diese Weise eingegangenen Mittel dürfen gem. § 13 RAVG nur zur Bestreitung der satzungsmäßigen Leistungen und der notwendigen Verwaltungskosten sowie zur Bildung der erforderlichen Rückstellungen und Rücklagen verwendet werden (in diesem Sinne bereits Beschlüsse des Senats vom 25.5.1987 - 9 S 2459/86 - und vom 1.6.1987 - 9 S 2785/86 -).
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