Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 9 S 2480/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers
- Justiz Baden-Württemberg
Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 89 Abs 2 Nr 4 SchulG BW, § 1 Abs 6 RealSchulVersV BW, § 8 Abs 1 NotBildV BW
Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Versetzung; Versetzungszeugnis; einstweilige Anordnung: Aufnahme auf Probe; Ausnahmsweise Versetzung; Probezeit
- kohlhammer.de
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Aufnahme auf Probe; Ausnahmsweise Versetzung; Probezeit; Unterrichtung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SchG § 89 Abs. 2 Nr. 4; Realschulversetzungsordnung § 1 Abs. 6; NotenbildungsVO § 8 Abs. 1
Anordnungsgrund für ein Begehren auf vorläufige Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Klasse nach Ablauf der in der Versetzungsordnung vorgesehenen Probezeit für eine Aufnahme auf Probe; Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Nichtversetzungsentscheidung als Geltendmachung eines Anordnungsanspruchs; Erfordernis einer Glaubhaftmachung der hinreichenden Möglichkeit einer Versetzung durch die Klassenkonferenz bei erneuter Entscheidung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.10.2009 - 7 K 2699/09
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 9 S 2480/09
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 269
- VBlBW 2010, 240
- DÖV 2010, 368
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 9 S 3135/11
Einstweilige Anordnung - zur Auslegung von § 5 Abs 5 GymAbiPrV BW - Fiktion von …
Zwar hat der Antragsgegner zu Recht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats hingewiesen, nach der eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse nach Ablauf von mehr als 12 Unterrichtswochen regelmäßig schon in tatsächlicher Hinsicht nicht mehr erreicht werden kann (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, VBlBW 2010, 240).c) Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist daher die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht (vgl. zu diesem Maßstab Senatsbeschlüsse vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, VBlBW 2010, 240 zur schulischen Versetzung sowie vom 24.05.2011 - 9 S 599/11 -, NVwZ-RR 2011, 764 zur Studienplatzvergabe), dass die Antragstellerin bei fehlerfreier Notenbildung im Fach Bildende Kunst mehr als 0 Punkte erhalten würde.
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11
Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt …
28 Die Fehlerhaftigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens alleine begründet eine vorläufige Zulassung aber nicht, hierfür muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht sein, dass der Antragsteller bei fehlerfreier Durchführung den begehrten Platz erhalten würde (vgl. für den Fall der Versetzung bereits Senatsbeschluss vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, VBlBW 2010, 240). - VGH Baden-Württemberg, 09.09.2010 - 9 S 2122/10
Verteilung von Klassenarbeiten auf das Schuljahr - Abhalten förmlicher …
Denn auch ein etwaiger Verstoß gegen die der Schule obliegenden Informations- und Hinweispflichten könnte den geltend gemachten Anspruch auf vorläufiges Vorrücken nicht tragen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, VBlBW 2010, 240). - VG Stuttgart, 25.09.2012 - 12 K 2999/12 Es ist auch noch nicht so viel Zeit vergangen, dass der Einstieg in diesen Unterricht nicht mehr als sinnvoll erschiene (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 14.12.2009, NVwZ-RR 2010, 269).
