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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09   

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https://dejure.org/2009,16806
OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09 (https://dejure.org/2009,16806)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2009 - 9 S 25.09 (https://dejure.org/2009,16806)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2009 - 9 S 25.09 (https://dejure.org/2009,16806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die sofortige Vollziehung eines Gebührenbescheides über die Heranziehung zu Abwassergebühren für die Grubenentsorgung; Auswirkung der Unklärbarkeit bestimmter rechtlicher Fragen im Eilschutzverfahren auf die Anordnung der aufschiebenden ...

  • Judicialis

    GG Art 19 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; KAG § 4 Abs. 2; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b); ; AO § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die sofortige Vollziehung eines Gebührenbescheides über die Heranziehung zu Abwassergebühren für die Grubenentsorgung; Auswirkung der Unklärbarkeit bestimmter rechtlicher Fragen im Eilschutzverfahren auf die Anordnung der aufschiebenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09
    Insbesondere ist für die Begründung des Bescheides eine ausdrückliche Angabe der Ermächtigungsgrundlage nicht erforderlich, soweit die tragenden Gründe für die Entscheidung des Antragsgegners aus dem Bescheid ersichtlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 C 56/82 -, BVerwGE 71, 354).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09
    Dieser Prüfungsmaßstab entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2018 - 12 S 52.18

    Gewerbesteuer; Verzinsung; Zinshöhe; Zinsniveau; verfassungsrechtliche Zweifel

    Das Gericht hat sich insoweit auf die Kontrolle der äußeren Gültigkeit der einer Abgabenerhebung zugrunde liegenden Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Fehler sowie der Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen die Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei diese Prüfung dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (st. Rspr., vgl. neben den Nachweisen des Verwaltungsgerichts: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. November 2009 - OVG 9 S 25.09 - juris Rn. 7, und vom 28. November 2005 - OVG 12 S 9.05 - zu steuerlichen Abgaben: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 2. Juli 2002 - 2 B 97/02 - Beschlussabdruck S. 2 f. m.w.N.).
  • VG Cottbus, 28.12.2016 - 1 L 159/16

    Kommunalrecht: Hundesteuer; Erhöhte Hundesteuerpflicht für gefährliche Hunde

    Dabei muss sich diese Härte gerade aus der sofortigen, d.h. der vor der Unanfechtbarkeit des Abgabenbescheides erfolgenden Vollziehung ergeben, so dass darauf abzustellen ist, ob die sofortige Vollziehung bzw. Zahlung der geforderten Abgabe eine wesentliche Ursache für die Existenzgefährdung darstellen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2009 - OVG 9 S 25.09 - juris Rn. 10; Beschluss der Kammer vom 4. Mai 2010 - VG 1 L 358/09 - juris Rn. 50).
  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Demgegenüber ist für die Begründung des Bescheides eine ausdrückliche Angabe der Ermächtigungsgrundlage bzw. der Bemessungsvorschriften nicht erforderlich, soweit die tragenden Gründe für die Entscheidung aus dem Bescheid ersichtlich sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 13.6.1985 - 2 C 56/82 -, BVerwGE 71 S. 354; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 6.11.2009 - 9 S 25.09 -, zit. nach juris; Beschl. vom 21.12.2010 - 9 S 60.10 -, S. 5 f. des E. A.; Hessischer VGH, Beschl. vom 9.7.1999 - 5 TZ 4571/98 -, veröffentlicht in juris; Bayerischer VGH, Beschl. vom 9.5.2000 - 4 B 96.2447 -, veröffentlicht in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 28.6.1999 - 3 A 2689/99 -, veröffentlicht in juris; VG Cottbus, Beschl. vom 8.4.2010 - 6 L 84/08 -, S. 6 des E. A.; Urt. vom 22.12.2010 - 6 K 579/07 -, S. 9 f. des E. A.).
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