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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00   

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https://dejure.org/2001,12746
VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00 (https://dejure.org/2001,12746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2001 - 9 S 2576/00 (https://dejure.org/2001,12746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 9 S 2576/00 (https://dejure.org/2001,12746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeschlossenes Studium der Psychologie als Voraussetzung einer Approbation als Psychologische Psychotherapeutin ; Verletzung des Allgemeinen Gleichheitssatzes gem . Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) durch die Beschränkung der Approbation als Psychologischer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; PsychThG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; PsychThG § 12
    Bundesverfassungsrecht, Heilpraktiker: Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
    In den zum Psychotherapeutengesetz ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse v. 28.7.1999 - 1 BvR 1006/99 - und 1 BvR 1056/99 -, NJW 1999 S. 2729 und 2730, sowie zuletzt Beschl. v. 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779) ist Folgendes ausgeführt: Hinsichtlich der berufsrechtlichen Stellung der Psychotherapeuten ohne Psychologiestudium, die bisher im Berufsfeld der Psychotherapie tätig waren - sogenannte Akademische Psychotherapeuten - ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich.

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.) geht deshalb davon aus, dass der Gesetzgeber mit der weitgehenden Übereinstimmung zwischen den Psychologischen Psychotherapeuten alter und neuer Art offenkundig ein sachlich vertretbares Anknüpfungsmerkmal gewählt hat, nachdem das abgeschlossene Psychologiestudium bereits seit 1976 für die Beteiligung an der vertragsärztlichen Versorgung von Bedeutung war.

    Zu Recht weist die Klägerin allerdings darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht weder in seinem Beschluss vom 16.3.2000 (a.a.O.) noch in den zuvor ergangenen Beschlüssen sich ausdrücklich zu der Frage geäußert hat, ob es einen vernünftigen und sachgerechten Grund zur Differenzierung zwischen den im Berufsfeld der Erwachsenentherapie tätigen Therapeuten und den im Berufsfeld der Kinder- und Jugendlichentherapie tätigen Therapeuten gibt.

    Er ist hierzu aber nicht verpflichtet, wenn er sich auf sachliche Gründe von einigem Gewicht stützen kann (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
    In den zum Psychotherapeutengesetz ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse v. 28.7.1999 - 1 BvR 1006/99 - und 1 BvR 1056/99 -, NJW 1999 S. 2729 und 2730, sowie zuletzt Beschl. v. 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779) ist Folgendes ausgeführt: Hinsichtlich der berufsrechtlichen Stellung der Psychotherapeuten ohne Psychologiestudium, die bisher im Berufsfeld der Psychotherapie tätig waren - sogenannte Akademische Psychotherapeuten - ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
    In den zum Psychotherapeutengesetz ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse v. 28.7.1999 - 1 BvR 1006/99 - und 1 BvR 1056/99 -, NJW 1999 S. 2729 und 2730, sowie zuletzt Beschl. v. 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779) ist Folgendes ausgeführt: Hinsichtlich der berufsrechtlichen Stellung der Psychotherapeuten ohne Psychologiestudium, die bisher im Berufsfeld der Psychotherapie tätig waren - sogenannte Akademische Psychotherapeuten - ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
    Eine am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung liegt vor, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 75, 166; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die

    Die Rechtsprechung der übrigen Oberverwaltungsgerichte (OVG Münster, Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 - 13 A 2472/01 - und vom 1. April 2003 - 13 A 4189/01 - OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 8 LB 2892.01 - sowie Beschluss vom 2. März 2004 - 8 LB 3535/01 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 9 S 2576/00 -) ist dem jedoch nicht gefolgt.
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