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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 9 S 2727/97   

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VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 9 S 2727/97 (https://dejure.org/1998,16893)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1998 - 9 S 2727/97 (https://dejure.org/1998,16893)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 9 S 2727/97 (https://dejure.org/1998,16893)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 9 S 1163/02

    Facharztbezeichnung: "Hygiene und Umweltmedizin"

    Mit Aufnahme der Facharztbezeichnung für "Hygiene und Umweltmedizin" in die Weiterbildungsordnung 1995 wurde keine "neue Arztbezeichnung" im Sinne des § 22 Abs. 3 WBO 1995 eingeführt, vielmehr handelt es sich hierbei nur um die bloße Erweiterung der bereits seit dem Jahr 1986 in die Weiterbildungsordnung aufgenommenen Arztbezeichnung für "Hygiene" ( Fortführung der Senatsrechtspr. im Beschluss vom 20.01.98 -9S 2727/97-, MedR 1998, 185).

    Soweit darüber hinaus von den Landesärztekammern zu den jeweiligen Weiterbildungsordnungen Richtlinien über deren Inhalt erlassen worden sind, können diese "norminterpretierenden" Verwaltungsvorschriften für die Auslegung der Weiterbildungsordnung nicht herangezogen werden, soweit sie inhaltlich über diese hinausgehen (vgl. Beschluss des Senats vom 20.01.1998 - 9 S 2727/97 -, MedR 1998, 185-186).

  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

    Denn bloße Verwaltungsvorschriften können nicht wirksam den Inhalt einer gesetzlichen Norm erweitern oder einschränken (vgl. zu norminterpretierenden Erlassen allgemein: VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 20.01.1998 - 9 S 2727/97 - Bay. VGH, Beschluss vom 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318, beide Entscheidungen zit. n. juris).
  • VG Trier, 20.11.2013 - 5 K 647/13

    Zulassung zur Facharztprüfung; Gleichwertigkeitsprüfung aufgrund ärztlicher

    Es geht also nicht an, dass das satzungsmäßige Genehmigungserfordernis durch Vorstandsbeschlüsse etc. unterlaufen wird (vgl. insoweit auch VGH Baden--Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 1998 - 9 S 2727/97 -, juris).
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