Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27148
LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14 (https://dejure.org/2015,27148)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09.07.2015 - 9 S 282/14 (https://dejure.org/2015,27148)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 9 S 282/14 (https://dejure.org/2015,27148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 566a BBGB, Zwangversteigerung, Verjährung, Haftung, Insolvenz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 566a BBGB, Zwangversteigerung, Verjährung, Haftung, Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Anspruchs des Erwerbers gegen den Veräußerer auf Herausgabe der Mietkaution bzgl. Verjährung; Haftung wegen Untreue i.R.d. Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt: Auch Käufer kann Auszahlung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung gegen den Veräußerer auf Herausgabe der Kaution

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung gegen den Veräußerer auf Herausgabe der Kaution

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigentümer geht pleite - ist die Mietkaution futsch?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung: Fehlende Trennung zwischen Mietkaution und Vermietervermögen begründet Anspruch des Käufers auf Herausgebe der Kaution gegen Verkäufer - Herausgabeanspruch nicht von Auszahlung der Kaution an Mieter abhängig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kautionsrückzahlung durch Käufer: Wann verjährt Erstattungsanspruch gegen Verkäufer? (IMR 2016, 1033)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 13/10

    Verpflichtung des Erstehers eines vermieteten Grundstücks zur Rückzahlung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14
    Der BGH hat zwar ausgeführt, der Erwerber rücke (erst) mit Erfüllung des Zahlungsanspruchs in die verfahrensrechtliche Position des Mieters ein (BGH, XII ZR 13/10, bei juris).
  • OLG Köln, 04.10.2012 - 19 U 88/12

    Anspruch des Erwerbers eines vermieteten Hausgrundstücks gegen den Veräußerer auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14
    Hat der Vermieter entgegen § 551 III BGB eine Barkaution, wie hier, nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt, ist § 566a BGB, da der Sinn und Zweck der Vorschrift die Schließung dieser Regelungslücke erfordert, in der Weise analog anzuwenden, dass der Erwerber einen Anspruch auf Auszahlung des vom Mieter geleisteten Betrages gegen den Veräußerer erlangt (vgl. OLG Köln, 19 U 88/12, bei juris; Emmerich, a.a.O., Rn. 9, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Hermann in: Beck'scher online-Kommentar BGB, § 566a, Rn. 4 Häublein in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 566a, Rn. 9; Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Auflage, § 566a BGB, Rn. 6).Der Beklagte beruft sich hinsichtlich dieses Anspruchs jedoch mit Erfolg auf die Einrede der Verjährung gemäß § 214 I BGB.Die gemäß § 195 BGB dreijährige Verjährungsfrist war gemäß § 199 I BGB mit Ablauf des Jahres 2013 vollendet, während die Klage erst 2014 erhoben worden ist (vergleiche § 204 I Nr. 1 BGB).
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14
    Die laufende Wohlverhaltensphase steht dem nicht entgegen (BGH IX ZR 67/10).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14
    Denn auch wenn die pflichtwidrige Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht die für eine vollendete Untreue erforderliche Feststellung eines Nachteils im Sinne des § 266 StGB nicht indiziert, kam eine Untreue durch Unterlassen in Betracht, wenn die Kaution im Zeitpunkt ihrer Einzahlung noch nicht gefährdet und ihre Rückzahlung erst später aufgrund der Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Beklagten nicht mehr gewährleistet war, so dass ihn eine Garantenpflicht traf, die eingezahlte Mietsicherheit so zu sichern, dass sie nicht zur Deckung seiner Verbindlichkeiten herangezogen hätte werden können (BGH, 5 StR 354/07, bei juris).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14
    Denn anderenfalls hätten die Kläger nicht dieselben Vollstreckungsaussichten wie diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung zur Tabelle angemeldet haben (vergleiche BGH, VI ZR 126/07, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1989 - 9 U 161/87
    Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14
    Der erforderliche Vorsatz wäre jedoch entgegen der verfehlten Ansicht des OLG Frankfurt (WuM 1989, Seite 138f) nicht schon aufgrund des objektiven Verstoßes gegen das Schutzgesetz dergestalt anzunehmen, dass er von dem Beklagten auszuräumen wäre.
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