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   LG Wiesbaden, 03.01.2013 - 9 S 29/12   

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https://dejure.org/2013,596
LG Wiesbaden, 03.01.2013 - 9 S 29/12 (https://dejure.org/2013,596)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.01.2013 - 9 S 29/12 (https://dejure.org/2013,596)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - 9 S 29/12 (https://dejure.org/2013,596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Nichteinholung einer verbindlichen Freigabeerklärung im Rahmen einer Herstellergarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen Nichteinholung einer verbindlichen Freigabeerklärung im Rahmen einer Herstellergarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einholung einer Reparaturfreigabe für eine heizbare Heckscheibe an einem PKW ist lediglich überobligatorische Serviceleistung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vergütung beim Werkvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Bad Schwalbach, 14.06.2012 - 3 C 73/12

    Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Durchführung der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.01.2013 - 9 S 29/12
    Das Urteil des Amtsgerichts Bad Schwalbach vom 14.06.2012 zu 3 C 73/12 (70) wird abgeändert.

    In tatsächlicher Hinsicht wird auf die Feststellungen in dem angefochtenen Urteil des Amtsgerichts Bad Schwalbach vom 14.06.2012 zu 3 C 73/12 (70) Bezug genommen.

  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.01.2013 - 9 S 29/12
    Dies rechtfertigt es nach der Saldotheorie, Leistung und Gegenleistung nicht etwa, wie bei der sogenannten Zwei-Kondiktionen-Lehre, isoliert, sondern eben im Rahmen eines faktischen Synallagmas als zusammenhängend zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1963 zu VII ZR 229/62).

    Denn tragend für die Saldotheorie ist ja gerade der Grundsatz, daß der bei der Unwirksamkeit eines Vertrags entstehende Bereicherungsanspruch von vornherein auf Herausgabe des aus den beiderseits erbrachten Leistungen ermittelten Überschusses geht (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1963 zu VII ZR 229/62), für eine Saldierung im vorgenannten Sinne naturgemäß aber dort kein Raum ist, wo die von dem einen Teil zu erbringende Leistung, hier die von dem Beklagten zu erbringende Werklohnzahlung, mangels Leistungserbringung sich bislang auf Null beläuft.

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.01.2013 - 9 S 29/12
    Denn unter einer Bedingung im Sinne der §§ 158 ff. BGB ist eine durch übereinstimmenden Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung zu verstehen, welche die Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen Ereignis in der Zukunft abhängig macht (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2007 zu 10 AZR 97/07 m. w. N.).
  • OLG Jena, 19.01.2016 - 5 U 463/14

    Wer ohne Vertretungszusatz unterschreibt, wird selbst Vertragspartner!

    Dementsprechend habe das Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 03.01.-, Az.: 9 S 29/12) den Besteller im Übrigen auch aus ungerechtfertigter Bereicherung als zahlungspflichtig angesehen.

    Soweit der Beklagte zu 1. insoweit behauptet, der Vertragsschluss mit der Klägerin habe unter der aufschiebenden Bedingung einer Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung bestanden, stellt die Bereitschaft der Werkstatt, eine Reparaturfreigabe bei der Versicherung einzuholen, eine überobligatorische Serviceleistung gegenüber dem Kunden dar, nicht jedoch eine aufschiebende Bedingung für den Werkvertragsschluss (vgl. z.B. Rösch in Herberger/Martinek/Rüssmann, juris PK-BGB, 7. Aufl., Rndr. 19 zu § 631 BGB; LG Wiesbaden, Urteil vom 03.01.-, Az.: 9 S 29/12).

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