Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 9 S 2919/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung bei Kammerrechtsbeistand abgelehnt
- Anwaltsblatt
Art 3 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.06.1997 - 10 K 150/95
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 9 S 2919/97
- BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 439 (Ls.)
- DVBl 2000, 142 (Ls.)
- AnwBl 1999, 694
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97
Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 9 S 2919/97
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe Urteil vom 23.03.1999 - 9 S 1158/97; vgl. auch Amtl. Begr. zum Gesetzentwurf vom 21.12.1989 (BT-Drucks. 11/6154) zu § 4) und ist zwischen den Beteiligten insoweit wohl auch unstreitig.Für eine erweiternde Auslegung oder Analogie ist angesichts dieses eindeutigen Wortlauts kein Raum (siehe Urteil des Senats vom 23.03.1999, a.a.O.).
- BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88
Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 9 S 2919/97
Das Eignungsprüfungsgesetz, das zur Umsetzung der EG-Richtlinie des Rates 89/48/EWG vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (siehe NJW 1990, 45), ergangen ist, regelt ausschließlich den Berufszugang nach Erwerb der Berufsbefähigung in einem Mitgliedstaat der EG nach den dortigen nationalen Vorschriften (Feuerich, NJW 1991, 1144), und zwar gerade ohne Prüfung, ob der erworbene Abschluß dem deutschen Abschluß gleichwertig ist.
- BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99
Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung.
BVerwG 6 B 69.99 VGH 9 S 2919/97.