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   VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96   

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https://dejure.org/1997,7822
VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96 (https://dejure.org/1997,7822)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.1997 - 9 S 3034/96 (https://dejure.org/1997,7822)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 9 S 3034/96 (https://dejure.org/1997,7822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Studierfreiheit an Fachhochschulen - Wahlmöglichkeit beim Lehrveranstaltungsangebot - Aufteilung der Teilnehmer nach Namen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 K 385/95

    Einspruchsbescheid als alleiniger Gegenstand eines Klageverfahrens nach der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96
    Die gegen diesen Bescheid am 08.03.1995 beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen erhobene Klage (6 K 385/95) ruht auf Antrag der Beteiligten seit dem 24.10.1995.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93

    Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96
    Schließlich unterliegt der Inhalt der jeweiligen Lehrveranstaltung, welcher der Studierende nach dem Dargelegten zu Recht zugeteilt ist, der durch Art. 5 Abs. 3 GG gestützten Lehrfreiheit des Dozenten, die nicht durch die Lernfreiheit des Studierenden eingeschränkt wird (vgl. Senatsurteil vom 26.03.1996 - 9 S 2502/93 - zu § 4 Abs. 4 S. 1 UG; BVerwG, Urteil vom 18.06.1997 - 6 C 5.96; Hailbronner a.a.O., Anm. 76, 83; Dallinger u.a., HRG 1978, § 3 Anm. 17), sondern allein durch den inhaltlichen Gegenstand der Lehrveranstaltung begrenzt ist.
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96

    Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 9 S 3034/96
    Schließlich unterliegt der Inhalt der jeweiligen Lehrveranstaltung, welcher der Studierende nach dem Dargelegten zu Recht zugeteilt ist, der durch Art. 5 Abs. 3 GG gestützten Lehrfreiheit des Dozenten, die nicht durch die Lernfreiheit des Studierenden eingeschränkt wird (vgl. Senatsurteil vom 26.03.1996 - 9 S 2502/93 - zu § 4 Abs. 4 S. 1 UG; BVerwG, Urteil vom 18.06.1997 - 6 C 5.96; Hailbronner a.a.O., Anm. 76, 83; Dallinger u.a., HRG 1978, § 3 Anm. 17), sondern allein durch den inhaltlichen Gegenstand der Lehrveranstaltung begrenzt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 9 S 1145/16

    Bestimmtheit einer universitären Prüfungsordnung

    Eine bedeutsame Einschränkung besteht allerdings insoweit, als die Freiheit des Studiums explizit und von vornherein unter dem Vorbehalt ("unbeschadet") der Studien- und Prüfungsordnungen steht (s. a. Senatsurteil vom 09.12.1997 - 9 S 3034/96 -,VBlBW 1998, 269), die allerdings ihrerseits die gesetzliche Entscheidung zu Gunsten der Studierfreiheit und ihrer Ausprägungen sowie die grundrechtlichen Belange der Studierenden zu beachten haben.
  • BVerwG, 07.01.1999 - 6 B 32.98

    Aufteilung der Studierenden auf Parallelveranstaltungen; Leistungsnachweis.

    BVerwG 6 B 32.98 VGH 9 S 3034/96.
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