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   LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08   

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LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08 (https://dejure.org/2009,38118)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2009 - 9 S 311/08 (https://dejure.org/2009,38118)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2009 - 9 S 311/08 (https://dejure.org/2009,38118)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08
    Nach ständiger Rechsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700).

    Seine grundsätzliche Geeignetheit als Grundlage für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO hat der Bundesgerichtshof inzwischen in ver­schiedenen Entscheidungen bestätigt (vgl. BGH VersR 2006, 986, 987; BGH Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 161/06 -. Die Eignung von Listen und Tabellen bedarf im übrigen nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend ge­machte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 11.03.2007 - VI ZR 164/07 -).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08
    Nach ständiger Rechsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700).

    Seine grundsätzliche Geeignetheit als Grundlage für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO hat der Bundesgerichtshof inzwischen in ver­schiedenen Entscheidungen bestätigt (vgl. BGH VersR 2006, 986, 987; BGH Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 161/06 -. Die Eignung von Listen und Tabellen bedarf im übrigen nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend ge­machte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 11.03.2007 - VI ZR 164/07 -).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08
    Nach ständiger Rechsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 9 S 311/08
    Seine grundsätzliche Geeignetheit als Grundlage für eine Schätzung gemäß § 287 ZPO hat der Bundesgerichtshof inzwischen in ver­schiedenen Entscheidungen bestätigt (vgl. BGH VersR 2006, 986, 987; BGH Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 161/06 -. Die Eignung von Listen und Tabellen bedarf im übrigen nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend ge­machte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 11.03.2007 - VI ZR 164/07 -).
  • LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11

    Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach

    Die Kosten für ein Navigationsgerät und das Automatikgetriebe, die für die letzten sieben Tage der Anmietung angefallen sind, können ersetzt verlangt werden, zumal auch das verunfallte Fahrzeug damit ausgestattet war (vgl. mit Bezug auf ein Navigationsgerät OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter I. 4., zitiert nach BeckRS 2014, 01585; LG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2009 - 9 S 311/08 - zitiert nach BeckRS 2011, 11056).
  • AG Duisburg-Hamborn, 02.05.2023 - 9 C 260/22
    Auch gegen die Zusatzkosten für ein Navigationsgerät bestehen keine Bedenken, da das verunfallte Fahrzeug ausweislich des Schadensgutachtens der DEKRA ebenfalls über ein solches verfügt (vgl. mit Bezug auf ein Navigationsgerät OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013 - 13 U 159/12 unter |. 4., zitiert nach BeckRS 2014, 01585: LG Karlsruhe, Urteil vom 24.04.2009 - 9 S 311/08 - zitiert nach BeckRS 2011, 11056).
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