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   LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10   

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LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10 (https://dejure.org/2011,10967)
LG Köln, Entscheidung vom 01.02.2011 - 9 S 378/10 (https://dejure.org/2011,10967)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 9 S 378/10 (https://dejure.org/2011,10967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein verunfalltes Motorrad im Falle des gleichzeitigen Besitzes eines Ersatz-Pkws; Anforderungen an das Vorliegen einer "fühlbaren Beeinträchtigung" durch den Nutzungsausfall des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung - Nutzungswillen des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein verunfalltes Motorrad im Falle des gleichzeitigen Besitzes eines Ersatz-Pkws; Anforderungen an das Vorliegen einer "fühlbaren Beeinträchtigung" durch den Nutzungsausfall des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer nach Unfall auf Ersatzfahrzeug zurückgreifen kann, kriegt keinen Nutzungsausfall!

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 63 C 587/09
  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinsten Sinn zu fördern (BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212).

    Denn die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Nutzungsausfallschadens, dabei insbesondere das Erfordernis einer "fühlbaren" Beeinträchtigung, sind höchstrichterlich (vgl. insbes. die Entscheidung des Großen Senats des BGH für Zivilsachen, BGHZ 98, 212 sowie sodann der BGH - s.o. - in st. Rspr.) bereits hinreichend geklärt.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Soweit dem Geschädigten für seine alltägliche Lebensführung ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht und der Einsatz dieses Ersatzfahrzeuges zumutbar ist, scheidet ein Ersatzanspruch daher aus (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009 - 1 U 300/08; LG Karlsruhe, Urt. v. 01.08.2008 - 3 O 381/07; im Ansatz auch AG Rheinberg, Urt. v. 19.01.2009 - 13 C 153/08; vgl. auch Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2005, § 251 Rn. 80; Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 1. Teil, 3. Kap. Ziff. 12 Rn. 97).
  • AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08

    Nutzungsausfallentschädigung Motorrad

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Soweit dem Geschädigten für seine alltägliche Lebensführung ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht und der Einsatz dieses Ersatzfahrzeuges zumutbar ist, scheidet ein Ersatzanspruch daher aus (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009 - 1 U 300/08; LG Karlsruhe, Urt. v. 01.08.2008 - 3 O 381/07; im Ansatz auch AG Rheinberg, Urt. v. 19.01.2009 - 13 C 153/08; vgl. auch Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2005, § 251 Rn. 80; Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 1. Teil, 3. Kap. Ziff. 12 Rn. 97).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinsten Sinn zu fördern (BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212).
  • LG Karlsruhe, 01.08.2008 - 3 O 381/07

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung eines in einem

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Soweit dem Geschädigten für seine alltägliche Lebensführung ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht und der Einsatz dieses Ersatzfahrzeuges zumutbar ist, scheidet ein Ersatzanspruch daher aus (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009 - 1 U 300/08; LG Karlsruhe, Urt. v. 01.08.2008 - 3 O 381/07; im Ansatz auch AG Rheinberg, Urt. v. 19.01.2009 - 13 C 153/08; vgl. auch Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2005, § 251 Rn. 80; Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 1. Teil, 3. Kap. Ziff. 12 Rn. 97).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Der BGH führt hierzu in seinem Urteil vom 10.06.2008 (Az. VI ZR 248/07, NJW-RR 2008, 1198 - Hervor. d. d. Kammer) weiter aus:.
  • OLG Hamm, 26.01.1989 - 6 U 253/88

    Für Wohnmobile kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden, wenn diese

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Zwar kommt ein solcher auch bei Beschädigung eines Motorrades in Betracht, wenn der Geschädigte darlegt, dass er auf die tägliche Verfügbarkeit des Motorrades als Beförderungsmittel angewiesen ist (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1998 - 6 U 253/88 zu einem "Wohnmobil").
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Der entgegengesetzten Auffassung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 10.09.2008 - 1 U 198/07- "Harley Davidson") schließt sich die Kammer nicht an.
  • LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06

    Nutzungsausfall allgemein + Pkw - NA Krad - NA Fahrrad - NA Gewerbefahrzeug - NA

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Zwar kommt ein solcher auch bei Beschädigung eines Motorrades in Betracht, wenn der Geschädigte darlegt, dass er auf die tägliche Verfügbarkeit des Motorrades als Beförderungsmittel angewiesen ist (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1998 - 6 U 253/88 zu einem "Wohnmobil").
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarkeit des Fahrzeugs innerhalb und außerhalb des Erwerbslebens geeignet ist, Zeit und Kraft zu sparen und damit das Fortkommen im allgemeinsten Sinn zu fördern (BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212).
  • LG Bad Kreuznach, 27.07.2017 - 1 S 3/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfallschadens

    Die Gesichtspunkte, die der Kläger in der Berufungsbegründung anführt, namentlich, dass es sich bei dem beschädigten BMW Z4 um einen hochmotorisierten, leistungsstarken, offenen Sportwagen handele, bei dem Opel Corsa hingegen um ein "Brot-und-Butter-Auto" und der Kläger längere Strecken ausschließlich mit dem BMW Z4 zurücklege, begründet die - wie dargestellt - an einem objektiven Maßstab zu prüfende "Fühlbarkeit der Nutzungsentbehrung" nicht, da es bei dem insoweit nach der Schilderung des Klägers im Vordergrund stehende Fahrvergnügen und möglicherweise auch dem Auffälligkeitswert des BMW Z4 (hochmotorisierter, leistungsstarker, offener Sportwagen im Gegensatz zu einem "Brot-und-Butter-Fahrzeug") um in einer subjektiven Wertschätzung gründende immaterielle Beeinträchtigungen handelt, deren Bemessung nach objektiven Maßstäben nicht möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O., sowie ferner LG Duisburg, Urteil vom 13.06.2013 - 8 O 122/12 -, juris; LG Mainz, Urteil vom 07.09.2011 - 3 S 190/10 -, juris, bestätigt von BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - VI ZR 40/11 - NZV 2012, 223; LG Köln, Beschluss vom 01.02.2011 - 9 S 378/10 -, juris).
  • LG Mainz, 07.09.2011 - 3 S 190/10

    Der zeitweise Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Motorrades stellt sich unter

    Daher stellt die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs ein vermögenswertes Gut dar und ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann (BGH NJW 1964, 542; LG Köln, Beschluss vom 01.02.2011 - 9 S 378/10, zitiert nach juris).
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