Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 05.06.2014 - 9 S 40/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19389
LG Wuppertal, 05.06.2014 - 9 S 40/14 (https://dejure.org/2014,19389)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.06.2014 - 9 S 40/14 (https://dejure.org/2014,19389)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 9 S 40/14 (https://dejure.org/2014,19389)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Sittenwidriger Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft eines Vertrages über Eintragung in Internet-Branchenverzeichnis

  • online-und-recht.de

    Eintrag in Online-Verzeichnis, das bei Google nicht unter den ersten fünf Suchtreffern gelistet ist, ist wertlos

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Eintrag in Online-Verzeichnis, das bei Google nicht unter den ersten fünf Suchtreffern gelistet ist, ist wertlos

  • ra.de
  • internetrechtsiegen.de

    Sittenwidriger Eintrag in Online-Branchenverzeichnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Branchenbuch-Eintrag: Zur Annahme von Wucher eines Branchenbuch-Eintrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Branchenbuch-Abzocke: Sittenwidrigkeit eines wertlosen Branchenbucheintrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anzeigenrecht: Sittenwidrigkeit eines wirtschaftlich wertlosen Branchenbucheintrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anzeigenrecht: Sittenwidrigkeit eines wirtschaftlich wertlosen Branchenbucheintrags

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wucher und Sittenwidrigkeit wenn für Eintrag in ein unbekanntes Internet-Branchenverzeichnis 910 EURO verlangt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    910 Euro für Eintrag in Branchenbuch ist Wucher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ein Branchenbuch mit schlechtem Google-Ranking und wenig Nutzern ist wertlos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertloser Internet-Brancheneintrag wegen Wuchers nichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenpflichtiges Online-Verzeichnis, das nicht "vorne" bei Google & Co. platziert ist, ist sittenwidrig

  • lachner-vonlaufenberg.de (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit von Abo-Fallen bei Internetbranchenbüchern

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Wucher bei Branchenverzeichnis-Eintrag

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Unseriöse Adressbuchverlage - Entsprechende Verträge sind sittenwidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Branchenbuch-Abzocke durch www.Branche100.eu: Unternehmer braucht nicht zu zahlen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Branchenbuch-Abzocke: Sittenwidrigkeit eines wertlosen Branchenbucheintrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Branchenbuch-Abzocke durch www.Branche100.eu: Unternehmer braucht nicht zu zahlen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertrag über Eintrag in ein Branchenverzeichnis kann als wucherähnliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 138 BGB nichtig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eintrag in unbekanntes Internet-Branchenbuch zum Preis von jährlich 910 EUR netto begründet Sittenwidrigkeit wegen Wuchers - Auffälliges Missverhältnis zwischen Kosten und Bekanntheit des Branchenbuchs

Besprechungen u.ä.

  • onlineunternehmer-info.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schlechtes Ranking eines Vertragspartners als Sittenwidrigkeitskriterium?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.06.2014 - 9 S 40/14
    Ein solches erfordert nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl ein objektiv auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten (BGH, NJW 2003, 2230, m.w.N.).
  • AG Köln, 30.03.2022 - 144 C 178/21
    Es ist daher von geringen Nutzerzahlen auszugehen, so dass der Eintrag bei "www.fa-24.com" quasi wertlos und die Vergütung von 2.973,81 EUR netto hierfür in jedem Fall unangemessen hoch ist (siehe hierzu: LG Wuppertal, Beschluss vom 05.06.2014- 9 S 40/14-, juris für eine vergleichbaren Fall und einer Gegenleistung in Höhe von 910, 00 EUR netto jährlich).
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

    Insofern ist der vorliegende Fall mit der Konstellation des LG Wuppertal (9 S 40/14), auf welche die Beklagte hinweist, nicht vergleichbar.
  • AG Duisburg, 21.06.2017 - 72 C 3515/16
    Der Verweis der Beklagten auf den Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 05.06.2014 (Az. 9 S 40/14) geht fehl.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 S 40.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6732
OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 S 40.14 (https://dejure.org/2015,6732)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2015 - 9 S 40.14 (https://dejure.org/2015,6732)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2015 - 9 S 40.14 (https://dejure.org/2015,6732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 77 WVG, § 80 Abs 1 S 1 WasG BB, § 80 Abs 2 S 1 WasG BB, § 80 Abs 2 S 3 WasG BB
    Zuständigkeit des Beauftragten im Sinne des § 77 WVG; Pflicht zur Festsetzung und Erhebung von Gewässerunterhaltsbeiträgen; rückwirkende Erhöhung von in vorausgegangenen Jahren entstandene Gewässerunterhaltungsumlagen; Umlagefähigkeit von Prozesskosten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 VwGO, § 80 VwGO, § 77 WVG, § 80 WasG BB
    Gewässerunterhaltungsbeitrag; Beitragsbescheid gegenüber Gemeinde; Eilantrag; Deckung von Altverbindlichkeiten; Beschluss des Verbandshaushalts durch einen Beauftragten; Gewässerunterhaltungsumlage; Umlagefähigkeit von Altverbindlichkeiten auf die Grundstückseigentümer; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 9 S 10.08

    Unterhaltung öffentlicher Gewässer: Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 S 40.14
    Soweit aus dem damit einhergehenden Prognoserisiko Unterdeckungen resultieren, spricht viel dafür, dass der Verband diese ohne Weiteres über den Verbandsbeitrag im Folgejahr decken kann und dass dies dann auch umlagefähig ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 9 S 10.08 u. a. -, juris, Rdnr. 14), so dass die Notwendigkeit einer rückwirkenden Beitrags- und Umlageerhöhung nicht besteht.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.05.2015 - 5 L 552/14

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Der Antragsteller stellt hier nicht in Abrede, dass sich der Beauftragte mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts und des Beitragssatzes für 2013 im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises gehalten hat (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, Rn. 14, juris).

    Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg im bereits zitierten Beschluss vom 18. März 2015 - 9 S 40.14 - ausgeführt, dass die Wasser- und Bodenverbände im Land Brandenburg die Gewässerunterhaltungsbeiträge (§ 80 Abs. 1 Satz 1 BbgWG) grundsätzlich so festsetzen und erheben müssen, dass die Gemeinden die ihnen durch § 80 Abs. 2 Satz 1 und 3 BbgWG eröffnete Möglichkeit einer Refinanzierung durch eine Gewässerunterhaltungsumlage auch wahrnehmen können.

    Das erscheint auch deshalb gerechtfertigt, weil diese maßgeblichen Einfluss auf das Verbandshandeln haben und ihnen damit auch die Verantwortung für das Entstehen von Altverbindlichkeiten zukommt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, Rn. 21, juris).

    Überdies ist auch offen, ob ihre Beitragsfähigkeit jedenfalls aus dem oben schon angesprochenen Gedanken folgt, dass die entsprechenden Kosten im Ergebnis nicht ungedeckt bleiben können (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, Rn. 23, juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Die sachliche Zuständigkeit des Landesbeauftragten im Sinne des § 77 Satz 1 WVG i.V.m. § 3 GUVG für eine bestimmte Maßnahme setzt (allein) voraus, dass die Bestellung des Beauftragten wirksam ist und er sich mit der in Rede stehenden Maßnahme im Rahmen derjenigen Aufgaben hält, für die er bestellt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 14).

    Die sachliche Zuständigkeit des Landesbeauftragten im Sinne der § 77 Satz 1 WVG i.V.m. § 3 GUVG für eine bestimmte Maßnahme setzt (allein) voraus, dass die Bestellung des Beauftragten wirksam ist und er sich mit der in Rede stehenden Maßnahme im Rahmen derjenigen Aufgaben hält, für die er bestellt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 14; zur fehlenden Klagebefugnis der Mitgliedsgemeinde eines Zweckverbandes gegen einen Kommunalaufsichtsbescheid an den Zweckverband siehe: OVG Bautzen, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 4 B 93/16 -, juris, Rn. 6).

    Das gilt auch für Altverbindlichkeiten, die ggf. nicht (vollumfänglich) auf die Grundstückseigentümer weitergereicht werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 8. September 2015 - OVG 9 S 34.15 -, S. 5 des Entscheidungsabdrucks).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    b) Die Gewässerunterhaltungsumlage entsteht zum Beginn eines Kalenderjahres gemäß § 80 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 BbgWG a.F. selbstredend nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt entsprechendes Satzungsrecht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 20).

    e) Bei der Annahme einer echten Rückwirkung folgt die Kammer im Übrigen der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. September 2015 - OVG 9 S 34.15 -, S. 4 ff. des Entscheidungsabdrucks; Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 20).

    Das folgt aus der wechselseitigen Pflicht zur Verbandstreue, die zwischen den Gewässerunterhaltungsverbänden und ihren Mitgliedern besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 19).

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15

    Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte

    b) Die Gewässerunterhaltungsumlage entsteht zum Beginn eines Kalenderjahres gemäß § 80 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 BbgWG a.F. selbstredend nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt entsprechendes Satzungsrecht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 20).

    e) Bei der Annahme einer echten Rückwirkung folgt die Kammer im Übrigen der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. September 2015 - OVG 9 S 34.15 -, S. 4 ff. des Entscheidungsabdrucks; Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 20).

    Das folgt aus der wechselseitigen Pflicht zur Verbandstreue, die zwischen den Gewässerunterhaltungsverbänden und ihren Mitgliedern besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 19).

  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15
    Bei Altverbindlichkeiten handelt es sich regelmäßig um solche Verbindlichkeiten die bereits in der Vergangenheit angefallen waren oder zu einem vergangenen Zeitpunkt als entstanden gelten, jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt waren und erst in den Folgejahren refinanziert werden (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 8 und 21, sowie Urteil der Kammer vom 20. Juni 2018 - 5 K 593/14 -, Rn. 124 ff).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
    Die Gemeinde ist berechtigt, die Verbandsbeiträge für solche Grundstücke, die nicht in ihrem Eigentum stehen, sowie die Verwaltungskosten, die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehen, auf die Grundstückseigentümer umzulegen, § 80 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 BbgWG a.F. Entscheidet sich die Gemeinde für eine umlagebasierte Refinanzierung, entsteht die Umlageschuld indes nur dann zu Beginn des Kalenderjahres, wenn zu diesem Zeitpunkt auch entsprechendes Satzungsrecht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.09.2015 - 5 K 159/12

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Mangels alternativer Finanzquellen des Verbandes stehen insoweit letztlich immer die Mitglieder des Verbandes in der Pflicht (§ 3 GUVG i. V. mit § 28 Abs. 1 WVG, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14, Seite 10 des Beschlussabdrucks).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
    Die Gemeinde ist berechtigt, die Verbandsbeiträge für solche Grundstücke, die nicht in ihrem Eigentum stehen, sowie die Verwaltungskosten, die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehen, auf die Grundstückseigentümer umzulegen, § 80 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 BbgWG a.F. Entscheidet sich die Gemeinde für eine umlagebasierte Refinanzierung, entsteht die Umlageschuld indes nur dann zu Beginn des Kalenderjahres, wenn zu diesem Zeitpunkt auch entsprechendes Satzungsrecht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris, Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.04.2019 - 5 K 1742/17

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Die Umlage entsteht mit Beginn eines Kalenderjahres selbstredend nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt entsprechendes Satzungsrecht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 01.04.2019 - K 2898/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Die Umlage entsteht mit Beginn eines Kalenderjahres selbstredend nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt entsprechendes Satzungsrecht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 S 40.14 -, juris Rn. 20).
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