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   LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06   

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https://dejure.org/2007,14014
LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06 (https://dejure.org/2007,14014)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20.12.2007 - 9 S 415/06 (https://dejure.org/2007,14014)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 9 S 415/06 (https://dejure.org/2007,14014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nutzungsausfall allgemein + Pkw - NA Krad - NA Fahrrad - NA Gewerbefahrzeug - NA Wohnmobil

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Keine Nutzungsausfallentschädigung für Freizeitmotorrad

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06
    Grundsätzlich - und dies verkennt der Kläger - löst die unfallbedingte zeitweise Gebrauchsunfähigkeit eines Kraftfahrzeuges nicht von vornherein einen Entschädigungsanspruch aus (vgl. BGH NJW 1976, 286).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Soweit es sich bei dem Fahrrad jedoch um ein Sportgerät für die Freizeitgestaltung handelt, etwa ein Rennrad oder ein Mountainbike, ist diese Frage zu verneinen, da es sich dann nicht um einen Gegenstand handelt, auf dessen ständige Verfügbarkeit der Geschädigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist (vgl. etwa auch BGH, Urt. v. 15.12.1982 - VIII ZR 315/80 (Wohnwagen); BGH, Urt. v. 12.02.1975 - VIII ZR 131/73 (Pelzmantel); OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2008 - 6 U 136/08 (privates Reitpferd); LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06, jurisPR-VerkR 12/2008 Anm. 5, Wenker und LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 27.05.1998 - 8 S 1703/98 ("Trike")).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Dieser entfällt allerdings nicht bereits deshalb, weil dem Kläger zu 2) vielleicht die Benutzung eines vorhandenen PKW zumutbar war (vgl. dazu LG Wuppertal 20.12.2007 - 9 S 415/06 -).
  • LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20

    Unfall, Nürburgring, Haftung, Touristenfahrt, Haftungsverteilung, Nutzungsausfall

    Erforderlich für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist zunächst, dass der Geschädigte Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit hat, Kann über ein Zweitfahrzeug verfügt werden, entfällt der Anspruch (BGH VersR 1985, 963; NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf SP 2012, 324; OLG München jurisPR-VerkR 26/2017 Anm. 2 = SVR 2017, 427; OLG Jena VersR 2005, 1574; LG Wuppertal NZV 2008, 206).
  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung

    Zwar kommt ein solcher auch bei Beschädigung eines Motorrades in Betracht, wenn der Geschädigte darlegt, dass er auf die tägliche Verfügbarkeit des Motorrades als Beförderungsmittel angewiesen ist (vgl. LG Wuppertal, Urt. v. 20.12.2007 - 9 S 415/06; OLG Hamm, Urt. v. 26.01.1998 - 6 U 253/88 zu einem "Wohnmobil").
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